Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte in ihrem Schreiben vom 29.03.2011 eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt der Kastanienallee abgelehnt. Sie konnte hierfür keine zwingenden Gründe erkennen. Schon derzeit besteht für ein Drittel des Abschnitts allerdings eine Tempo-30-Regelung, die mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit begründet wird.
Eine fußgängerfreundliche Gestaltung der Platzsituation hätte eine verkehrsberuhigende und geschwindigkeitsreduzierende Wirkung auf die Kastanienallee und die Schwedter Straße. Für den Abschnitt existiert derzeit noch keine abgestimmte Planung. Die räumliche Situation, die durch die beiden sich spitzwinklig kreuzenden Straßenzüge entsteht, erfordert gestalterisch wie verkehrsplanerisch eine spezifische, für den Ort angemessene Lösung. Im Rahmen des Modellprojekts "Begegnungszonen" können neue, fußgängerfreundliche Lösungen entwickelt werden.