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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte in ihrem Schreiben vom 29.03.2011 eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt der Kastanienallee abgelehnt. Sie konnte hierfür keine zwingenden Gründe erkennen. Schon derzeit besteht für ein Drittel des Abschnitts allerdings eine Tempo-30-Regelung, die mit einer Verbesserung der Verkehrssicherheit begründet wird.
Insbesondere die Situation im Bereich der Rosenthaler Straße im benachbarten Stadtbezirk Mitte ist vergleichbar mit der Situation in der Kastanienallee. In diesem Bereich besteht derzeit eine Anordnung von Tempo 30. Auch im Weinbergsweg hat die Verkehrslenkung Berlin eine Tempo-30-Regelung angeordnet.
Die Forderung nach Tempo 30 im gesamten Streckenabschnitt der Kastanienallee war ein wichtiges Ergebnis der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an dem Planungsverfahren. Deshalb hat die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt diese Position bisher vertreten.
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Diese Ziele und weitere Informationen zum aktuellen Zustand der Kastanienallee und zu den Ergebnisses des Beteiligungsprozesses finden sich im Positionspapier zum Herunterladen.
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