Menü
Nach intensiver Auswertung der Erfahrungen mit den Verträgen zur Sicherung der Sozialverträglichkeit bei Modernisierungsvorhaben aus dem letzten Jahr hat das Bezirksamt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen einen Mustervertrag vorgelegt, der einerseits die bisherigen Eckpunkte fortschreibt – bspw. die Einbindungen einer verbindlichen Mieterberatung für ein Sozialplanverfahren, Zusicherung von individuell zu verhandelnden Härtefallregelungen oder die Fixierung der Miete nettokalt nach Sanierung auf eine Höchstgrenze von 5,47 € – und andererseits die Erfahrungen der Modernisierungsvorhaben aus dem Jahr 2012 mit einfließen lässt.
Wesentliche Änderung ist hier die Festschreibung, dass die Baugenehmigung erst nach vollständiger Vorlage aller Modernisierungsvereinbarungen aller Mieterinnen und Mieter erteilt wird. Das stärkt die Rechte der Mieterinnen und Mieter deutlich und ist gleichzeitig eine große Verantwortung aller Beteiligten für den Modernisierungsprozess.
Der Ausschuss hat nach lebhaft geführter Debatte dem Mustervertrag einstimmig zugestimmt. Somit war der Weg frei für die Vertragsabschlüsse im Jahr 2013. Abgeschlossen wurden bereits der Vertrag für das Modernisierungsvorhaben der GEWOBAG in der Erich-Weinert-Straße / Scherenbergstraße. In Vorbereitung sind die Vorhaben Hosemannstraße / Ostseeplatz, Knaackstraße und Grellstraße.
zurück
Bezirksverordnete:
Bürgerdeputierte:
Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow