BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Gastbeitrag Bezirksstadtrat: Erfolge für das Bezirksamt Pankow bei Ausübung des Vorkaufsrechts

Unser Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn zieht Bilanz zum Vorkaufsrecht. Mit diesem Instrument können Kommunen im Falle eines bevorstehenden Verkaufs von Immobilien in einem Erhaltungsgebiet, ihr Recht anmelden, die Immobilie selbst zu kaufen. So kann z.B. verhindert werden, dass Mietshäuser luxussaniert und die Wohnungen in Eigentumswohnen umgewandelt werden. In vielen Fällen kommt es daraufhin zu Verhandlungen mit dem privaten Interessenten: Der Bezirk nennt seine Bedingungen, unter denen er bereit ist von seinem Vorkaufsrecht zurückzutreten, z.B. dass die Wohnungen Mietwohnungen bleiben und dass Mieten sozialverträglich angehoben werden - das wird in einer Abwendungsvereinbarung fixiert. Seit 2001 dürfen die Berliner Bezirke Erhaltungsgebiete ausweisen. Das Vorkaufsrecht übte erstmals 2015 der  Bezirk Tempelhof-Schöneberg aus, kurz darauf Kreuzberg-Friedrichshain. In anderen Bezirken fehlte oft das Know-How. Vollrad Kuhn beschreibt hier, wie er und seine Mitarbeiter*innen es geschafft haben, das Pankow seit 2018 in 20 Fällen das Verkaufsrecht ausüben konnte und insgesamt 40 Abwendungsvereinbarungen schließen.

Nachdem die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in Pankow anfangs noch wegen fehlender Kenntnisse im Amt, zu wenig Stellen und auch rechtlichen Bedenken aus dem Rechtsamt nicht richtig vorankam, hatte ich die interne AG Vorkaufsrecht 2018 unter meiner Leitung ins Leben gerufen. Ab 2020 wurde dann auch eine eigenständige Gruppe dafür im Fachbereich Stadterneuerung installiert und ihr per Bezirksamtsbeschluss sämtlich Vorkaufsfälle inklusive derjenigen in Voruntersuchungsgebieten übertragen. Durch die Entscheidungen konnten die vorhanden Ressourcen besser ausgerichtet und Synergien genutzt werden, was sich auch in steigenden Zahlen der Ausübung des Vorkaufsrechts bemerkbar machte. Insgesamt wurde bis jetzt in ca. 20 Einzelfällen das Vorkaufsrecht ausgeübt – davon 11 in sozialen Erhaltungsgebieten. Daneben wurden ca. 40 Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen – also werden in der Summe Mieter*innen von ca. 1.000 Wohnungen in Pankower sozialen Erhaltungsgebieten langfristig geschützt.

So ist es uns in mehreren Fällen gelungen, die erfolgreiche Ausübung des Vorkaufsrechts in den letzten Monaten zu verhandeln. Betroffen sind Immobilien aus den Erhaltungsgebieten „Falkplatz“, „Teutoburger Platz“, „Pankow Zentrum“ und „Langhansstr.“.

Die Mieter*innen der Schönhauser Allee 135/135 A waren bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vorstellig geworden, um den Bezirk zu bewegen, das Vorkaufsrecht auszuüben. Das konnte nun erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die Gebäude auf dem Grundstück wurden zugunsten der Wohnungsbaugenossenschaft "Bremer Höhe" eG (Bremer Höhe) erworben. Damit wurden insgesamt 38 Wohneinheiten sowie 3 Gewerbeeinheiten gesichert. Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Falkplatz“.

In der Choriner Straße 12 können sich die Mieter:innen von insgesamt 13 Wohneinheiten sowie drei Gewerbeeinheiten über den Vorkauf freuen. Das Haus wurde zugunsten der Wohnungsbaugenossenschaft “Bremer Höhe” eG – gegen den anfängliche Widerstand der Senatsverwaltung, die nur einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft den finanziellen Zuschuss für den Erwerb ermöglichen wollte - erworben. Angesichts der Tatsache, dass eine Aufteilung in Wohn- und Teileigentum bereits mit Vollzug des Kaufvertrags möglich wäre, hätten die Mieter:innen ansonsten mit Verdrängung rechnen müssen. Die Erhaltungsgebiete im Bezirk Pankow weisen gemäß Datenspiegel zur Umwandlungsgenehmigung das höchste Umwandlungsgeschehen von Berlin auf.

Ich freue mich, dass hier zum widerholten Male Genossenschaften zum Zuge kommen konnten und damit gerade dieser Wohnungssektor in Pankow gestärkt wird!

Im Erhaltungsgebiet „Pankow Zentrum“ wird der Anteil an Wohnungen, in der während der Dauer des Mietverhältnisses Modernisierungen vorgenommen wurden, im Berliner Vergleich im mittleren Bereich eingestuft. Trotz erhaltungsrechtlicher Festlegung spricht dies für ein nachhaltig hohes Interesse der Immobilieneigentümer an umlagefähigen, wertsteigernden Investitionen in den Wohnungsbestand des Gebiets. Auch bei der Florastraße 68 wäre daher mit einer renditeorientierten Verwertung des Grundstücks zu rechnen gewesen. Durch den Vorkauf sind die Mieter:innen der dortigen sechs Wohneinheiten nun davor gesichert. Im Haus befindet sich zudem auch eine Gewerbeeinheit. Der Vorkauf erfolgte hier zugunsten der GESOBAU AG.

Für die Berliner Allee 45 im soz. Erhaltungsgebiet hat das Bezirksamt am 10.08.  die Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten der Gesobau AG beschlossen. Das Gebäude mit 16 Wohnungen und 4 Gewerbeeinheiten liegt im sozialen Erhaltungsgebiet Langhansstr.

 

 

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste



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