BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Gastbeitrag: Vollrad Kuhns Rede zur Aktuellen Stunde Thema „Colosseum“ BVV 02.09.20

 Es ist schade, wenn dieser Kinostandort in der bisherigen Form als Multiplexkino dem Bezirk verloren geht und auch die ursprünglichen Arbeitsplätze der Belegschaft nun nicht mehr da sind!

Auch wenn ein äußerst ärgerlicher Fehler wegen fehlender rechtzeitiger Kommunikation leider passiert ist im letzten Jahr: Dem Amt für Stadtentwicklung jetzt für diesen Verlust die Schuld zu geben ist hier fehl am Platz! Was hätten der Bezirk tun können, um das zu verhindern?

Wenn in der Vergangenheit in den 90er Jahren, als es da noch ein Sanierungsgebiet gab, eine solche Entwicklung absehbar gewesen wäre, hätte der Bezirk einen B-Plan z.B. mit der Zielsetzung Kulturstandort aufstellen und die über das Sanierungsgebiet reichlich vorhanden Mittel und Ressourcen dabei einsetzen können.

Wenn wir jetzt viel zu spät erkennen, dass eine Beurteilung eines Vorhabens nach § 34 BauGB mit einer wesentlichen Nutzungsart Bürostandort (neben den weiteren geplanten Nutzungen Kultur, Einzelhandel etc.) an der Stelle für den Bezirk nicht gewünscht ist, hätte der bezirkliche Bedarf nach Kultur rechtzeitig definiert und dann in einen B-Plan-Aufstellung münden müssen.

Eine Schule wäre sicher ein schlagkräftiges Argument – ist hier aber nicht vorgesehen und angesichts der Bodenpreise wohl auch nicht finanzierbar! Auch ist eine Zielsetzung „Kino“ nicht möglich – die Kulturnutzung als ausschließliche Hauptzielsetzung ist rechtlich kaum zu begründen – wenn wir nicht kommunale öffentliche Infrastruktur anmelden.

Die ist aber angesichts des nicht allzu entfernten kommunalen Kulturstandortes Prater auch nicht herzuleiten! Es wäre also fast unmöglich gewesen – auch angesichts der äußerst knappen Ressourcen und der Prioritäten bei B-Plänen bei uns hier noch gegenzusteuern.

Die derzeitigen Prioritäten sind – bekanntlich auch mit der BVV abgestimmt:

1. Sicherung von Standorten für Schulen und kommunale Daseinsvorsorge

2. Entwicklung von Wohnungsbaustandorten

3. alle anderen B – Pläne inkl. Gewerbegebiete

Was bleibt ist die bittere Erkenntnis, dass wir trotz der Instrumente des Bauplanungsrechts wichtige Kulturstandorte haben, die wir gemeinsam halten müssen.

Wir haben mit einem gemeinsamen Brief der Bezirksamtsmitglieder für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Herrn Brauner Anfang Juli zum Gespräch und Ideenaustausch über die zukünftige Nutzung des Grundstücks inkl. Zwischennutzung eingeladen. Wir haben dabei auf die bereits laufenden Aktivitäten für kulturelle Nutzungen und das Umfeld des Standortes inkl. der Aspekte Verkehrsinfrastruktur, Förderkulissen und soziales Erhaltungsgebiet hingewiesen.

Leider gab es bisher keine Zusage für ein Treffen. Daneben hat die Untere Denkmalbehörde auf Anfrage dem Betriebsratsvorsitzenden des Colosseums, der gerade ein tragfähiges Fortführungskonzept für das Kino erstellen lässt, jegliche Unterstützung bzgl. der Denkmalschutzbelange zugesagt. Ende August hat sie ihm bestätigt, dass der ehem. Straßenbahnbetriebshof mit dem Kino Colosseum als Denkmalbereich (Gesamtanlage) unter Denkmalschutz stehen und Unterlagen dazu übergeben.

Wir werden alles dafür tun, dass wenigstens in größeren Teilbereichen Kultur- bzw. Kinonutzung verbleiben können. Im Falle der Beantragung einer Baugenehmigung wird das Bezirksamt die BVV rechtzeitig informieren und sich abteilungsübergreifend z.B. hinsichtlich einer gewünschten Zwischennutzung und des endgültigen Konzepts verständigen!

An dieser Stelle noch ein Appell an die Fam. Brauner: bitte nehmen Sie unser Gesprächsangebot an – lassen Sie uns gemeinsam über die weiteren Schritte verständigen! Sie haben damals auch Verantwortung für den Standort und den Bezirk übernommen – dass sollte Ihnen trotz möglicher Verkaufsabsichten immer bewusst bleiben!

V. Kuhn, BzStR

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