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Während des Corona-Lockdowns schaffen es Schulen oft nicht, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Eine Gruppe ist davon besonders betroffen: Viele Flüchtlingskinder haben keinen Zugang zu Computern und Internet. Der Kontakt zur Schule ist für sie damit praktisch abgebrochen.
Diesen Missstand hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsbeauftragten Mitte April in einem Offenen Brief an den Senat thematisiert. Jetzt haben Bezirksverordnete der Bündnisgrünen, Linken und FDP einen Antrag des Pankower Integrationsbeirats in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eingebracht und fordern Abhilfe.
Konkret geht es um die Einrichtung von WLAN in Heimen für Wohnungslose. In Berlin sind viele, deren Asyl oder Fluchtstatus in den vergangenen Jahren anerkannt wurde, in diesen Heimen untergebracht. Denn nach ihrer Entlassung aus den Not- und Flüchtlingsunterkünften finden sie meist keine Wohnungen.
In den Obdachlosenheimen gibt es kein WLAN – und anders als in den Unterkünften für Geflüchtete, die vom Land selbst betrieben werden, kann es auch nicht einfach per Beschluss eingerichtet werden. Somit können auch die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen, die Zugriff auf einen Laptop haben oder über ein Smartphone verfügen, nicht an Videokonferenzen ihrer Klasse teilnehmen. Lehrer können ihnen keine Schulaufgaben schicken.
„De facto konnten diese Kinder und Jugendlichen seit März nicht beschult werden,“ sagt Dennis Probst, Vorsitzender des Integrationsausschusses für die bündnisgrüne Fraktion.
Auch viele der erwachsenen Bewohner*innen bräuchten derzeit dringend einen Internetzugang. Denn sie müssen an Deutsch- und Integrationskursen teilnehmen.
Der Antrag fordert das Bezirksamt auf, „in Koordination mit der Senatsverwaltung und den anderen Berliner Bezirken die Nutzung von WLAN in den Heimen für Wohnungslose (nach ASOG) in solcher Qualität zu ermöglichen, dass die Teilnahme an Videokonferenzen aller Bewohner*innen, die sich in Schule und Ausbildung befinden, möglich ist.“
„Sofern Schule nur digital stattfindet, ist das ein absolutes Muss“ sagt Dennis Probst. „Aber auch wenn die Schulen wieder regulär öffnen, müssen wir dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler digitale Lernangebote wahrnehmen können. Eltern müssen Schulinformationen erhalten können. Oft werden z.B. Einladungen zu Elternabenden als Email verschickt.“
Die Zuständigkeiten sind allerdings etwas verwirrend. Die Bezirke sind für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig. Die Heime sind jedoch in privater Hand. Die Bezirke weisen nur zu. Einen Einfluss auf die Ausstattung der Heime haben sie kaum. Da es nicht genügend Heime gibt, konkurrieren die Bezirke um die wenigen Plätze. Höhere Standards könnten sie nur gemeinschaftlich fordern, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass ein anderer Bezirk den Platz akzeptiert. Darum fordert der Antrag eine Koordination auf Senatsebene. Wie das genau funktionieren kann, diskutiert nun erst einmal der Ausschuss für Soziales der BVV.
Den Antrag „WLAN in Zimmern von Wohnungslosenheimen“ finden Sie hier.
Den Offenen Brief der Landesarbeitsgemeinschaft der Integrationsbeauftragten in Berlin finden Sie hier.
Foto: Flickr, CC License 2.0, Mary Woodard
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