Eine Variante um Flächenknappheit zu begegnen ist, weniger Fläche in der Breite zu versiegeln, indem mehr in die Höhe gebaut wird. Zu mehr flächensparenden Bauen hat das Berliner Abgeordnetenhaus auch den Senat verpflichtet (hier nachzulesen). Diesem Grundsatz folgen wir in unserem Antrag „Flächensparendes und sozialverträgliches Bauen in Pankow“.
Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen von Seiten der SPD, Linken und CDU sahen dieses Anliegen allerdings im Widerspruch zum geltenden Baugesetzbuch und lehnten den Antrag ab. In der Beschlussempfehlung heißt es hierzu: „Eine pauschalierte Festlegung auf eine grundsätzlich mindestens dreigeschossige Bebauung steht als Vorabbindung von B-Planverfahren in elementarem Widerspruch zu den Normen des BauGB, die explizit eine Einzelfallprüfung und -abwägung vorsehen.“ Merkwürdig nur, dass das Abgeordnetenhaus hier keinen Widerspruch erkennt.
Jetzt ist der Bezirk keinen Schritt weiter, wie er mit der Flächenknappheit umgehen soll und in der Bezirksverordnetenversammlung wird weiter über Einfamilienhaussiedlungen und dem Bebauen von Kleingartenbebauungen diskutiert. Wir sind bereit, weiter über sinnvolle Maßnahmen zu diskutieren, wie flächensparendes Bauen umgesetzt werden kann.
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