Zu den Erklärungen des Bezirksamtes Pankow, mit der Berliner Senatsverwaltung und dem Eigentümer einen sogenannten „Letter of Intent“ (LoI) zum Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Pankower Güterbahnhof abschließen zu wollen, erklärt die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Pankow, Dr. Cordelia Koch:
Ein „Letter of Intent“ zwischen Senatsverwaltung, Bezirksamt und Eigentümer der Brache hat keine Verbindlichkeit. Verbindliche Planungen entstehen erst durch die Entscheidung von Bezirksverordnetenversammlung und Abgeordnetenhaus, den demokratisch gewählten Organen, im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Verfahren: einer eventuellen Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin durch das Abgeordnetenhaus und dem danach erst möglichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan durch die Bezirksverordnetenversammlung von Pankow (BVV).
Ein "Letter of Intent" der Exekutive steht also rechtlich auf tönernen Füssen.
Der nun beabsichtigte „Letter of Intent“ enthält – den Presseberichten zu Folge – dennoch konkrete Vorstellungen, wie Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zukünftig aussehen sollen. Zumindest den Bezirksverordneten wurde der Vereinbarungstext bisher aber noch nicht einmal zur Kenntnis gegeben. Informationsrechte und Entscheidungspflichten der Bezirksverordneten können aber durch einen LoI weder ersetzt noch umgangen werden: Es ist davon auszugehen, dass die BVV souverän eigene Entscheidungen treffen und sich nicht von politischen Entscheidungen des Bezirksamtes beeindrucken lassen wird. Um jegliche Selbstbindung der Verwaltung und drohende Entschädigungssummen zu vermeiden, sollten Bezirk und Senat einen „Letter of Intent“ erst gar nicht unterschreiben.
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