Menü
Liebe Leserinnen und Leser,
seit Anfang Mai ist die Schonfrist für Ferienwohnungen in Berlin abgelaufen. Die angemeldeten Ferienwohnungen brauchen seitdem eine Genehmigung, die die Bezirksämter jedoch nicht erteilen. Die nicht angemeldeten Ferienwohnungen sind sowieso seit zwei Jahren illegal. Berliner*innen, die ein Zimmer ihrer selbst genutzten Wohnung an Touristen vermieten, verstoßen nicht gegen das Gesetz.
Das Ziel der sogenannten Zweckentfremdungsverbotsverordnung ist es, den Wohnraum in Berlin, insbesondere in der Innenstadt, wieder dem ursprünglichen Zweck zuzuführen, nämlich dem langfristigen Wohnen der Einwohner*innen Berlins. Dieses Werkzeug wird genutzt, um den Berliner*innen wieder mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen, den Wohnungsmarkt zu entspannen und die Steigerung der Mieten abzumildern.
Das Gesetz ist seit zwei Jahren gültig und muss dementsprechend auch umgesetzt werden. Die Weigerung Verstöße gegen das Gesetz zu verfolgen, die insbesondere von Seiten des zuständigen Pankower Stadtrats in der Presse verbreitet wurde, ist nicht nur zum Schaden der Pankower*innen, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das geltende Recht dar. Absurd ist vor allem die Begründung mit möglichen Gerichtsverfahren, die gegen das Gesetz ausfallen könnten. Denn gegen jedes Gesetz, jede Verwaltungsvorschrift, jeden Bescheid kann juristisch vorgegangen werden. Häufig ziehen sich die Verfahren über Jahre hin, so wie es auch in diesem Fall zu erwarten ist.
Würde dieses Beispiel der Nicht-Umsetzung von Gesetzen Schule machen, bedeutete das den Offenbarungseid für unser Rechtssystem. Die Leidtragenden sind wie immer die kleinen Leute, Arbeiter*innen und Angestellte, die Mieter*innen, die nicht die Möglichkeit haben sich Eigentum zu schaffen.
Mit bündnisgrünen Grüßen
Daniela Billig und Cornelius Bechtler, Fraktionsvorsitzende
THEMEN
Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow