BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezirk Pankow

Am 17.02.2016 trat die BVV Pankow im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Die Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Bezirk Pankow von Berlin“ zusammen. Nach einleitenden Worten der Bezirksstadträtin Zürn-Kasztantowicz zum Stand der Umsetzung der UN-BRK in Pankow wurde das Thema durch Fachreferenten und Fachreferentinnen von verschiedenen Seiten beleuchtet. Hierbei wurde zum einen hervorgehoben, dass die UN-BRK nun seit ihrer Ratifizierung geltendes Recht in Deutschland ist, zum anderen, dass sich Barrierefreiheit nicht in Aspekten baulicher Gestaltung erschöpft. Claudia Tietz (Referentin, Sozialverband Deutschland–SoVD) berichtete über die internationale und bundesweite Umsetzung der UN-BRK; Dominik Peter (Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes e.V.) über die Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin am Beispiel der Bauordnung.

Die UN-BRK steht im Rang einfachem Bundesrecht gleich, d.h. sie muss grundsätzlich bei allen Entscheidungen der Verwaltung genauso beachtet werden, wie andere Bundesgesetze, und geht widersprechenden landesgesetzlichen Regelungen vor. Die Referentin Ulrike Pohl vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin wies darauf hin, dass dies noch nicht in jedem Fall beachtet wird und viele gesetzliche Regelungen dieser Rechtslage erst angepasst werden müssen (Berliner PsychKG, Bauordnung Berlin etc.).

Auch in der Berliner Verwaltung ist ein Bewusstseinswandel notwendig, damit Inklusion und Barrierefreiheit nicht nur als wünschenswerter Zusatz (der unter Finanzierungsvorbehalt steht) sondern als verpflichtender Auftrag an die Verwaltung und als subjektives Recht der Betroffenen wahrgenommen wird.

Zwar beeinflusst die bauliche Gestaltung einen großen Teil der Barrieren für Menschen mit Körperbehinderungen (und auch für ältere Menschen und Kleinkinder). Barrierefreiheit erschöpft sich aber nicht in der baulichen Gestaltung. Sie ist Querschnittsaufgabe und betrifft damit alle Fachbereiche.

Zugang zu Informationen, etwa durch Ausfüllhinweise und Bescheide in leichter Sprache, sind ebenso Aspekte, die bei der Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen, wie Sprachmittler, taktile und akustische Leitsysteme und die Schulung der Mitarbeiter der Verwaltung, damit diese lernen mit Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen umzugehen, ihre Bedürfnisse (etwa an die Notwendigkeit von Erläuterungen und Unterstützung) zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Die Veranstaltung, die vom Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Senioren der BVV Pankow initiiert wurde, war der Auftakt für die Erarbeitung eines neuen Inklusions- und Behindertenkonzepts des Bezirks. Eine Aufgabe, die bis zum Ende der Legislaturperiode sicher noch nicht abgeschlossen sein wird.

In seiner Sitzung am 24.02.2016 hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Senioren einstimmig einen Antrag zur Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beschlossen.

Stefan Senkel
Sozialpolitischer Sprecher

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Ausschussmitglieder der Fraktion

Bezirksverordnete:

  • Dennis Probst, Sprecher für Wirtschaftspolitik und Städtepartnerschaften

  • Christiane Heydenreich (Ausschussvorsitzende), Gleichstellungspolitische Sprecherin

Bürgerdeputierte:

  • Felix Groba
  • Heike Schmidt (Stellvertreterin)

 

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