BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Vielfältige Gewerbestrukturen in Wohngebieten erhalten

In allgemeinen Wohngebieten sind laut § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) u. a. der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Einige Gebiete in Pankow sind mittlerweile jedoch so stark durch gastronomische Einrichtungen geprägt, dass nicht mehr von einer reinen Versorgungsleistung gesprochen werden kann. Denn Gewerbeflächen werden besonders für gastronomische Betriebe immer lukrativer. Dadurch kommt es zu steigenden Gewerbemieten und in der Folge zu einem Verdrängungswettbewerb. Die meist über viele Jahre gewachsene wirtschaftliche und gesellschaftliche Mischung sowie die oft kleinteiligen Gewerbestrukturen in Wohngebieten aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen gemeinsam mit Schank- und Speisewirtschaften drohen zunehmend verloren zu gehen. Bäckereien, Gemüsehändler, Friseure, Blumen- oder Werkzeugläden können die gestiegenen Gewerbemieten nicht mehr zahlen und werden verdrängt. Am Ende des Prozesses steht die Herausbildung von oft überwiegend gastronomisch geprägten Monostrukturen. Ein dadurch eingeschränktes Angebot an Alltagsgütern und Dienstleistungen geht nicht zuletzt zu Lasten der AnwohnerInnen.

Um bestehende Strukturen in Wohngebieten zu schützen, definiert § 15 BauNVO die sonst zu genehmigenden Betriebe im Einzelfall als unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Wenn der Charakter eines Wohngebietes verloren zu gehen droht, können weitere Genehmigung von z.B. gastronomischen Betrieben untersagt werden. Aktuelle Gerichtsurteile in dieser Sache bestätigen diese Auslegung (so z.B. das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10058/11). Somit bietet sich die Möglichkeit, von der bisherigen Genehmigungspraxis für Anträge auf Gastronomienutzung abzuweichen, die bei Erfüllung der formalen ordnungs- und baurechtlichen Auflagen eine Bewilligung vorsieht. Zukünftig kann zum Schutz von Ortsteilen, die als Wohngebiete definiert sind, die weitere und somit zusätzliche Nutzung von Gewerbeflächen als Gastronomie untersagt werden, wenn bereits eine Überversorgung des Gebiets festzustellen ist. Hierbei steht die Eingrenzung einer weiteren Zunahme von immer neuen Gastronomiebetrieben durch die Umnutzung bisher anderweitig genutzter Flächen im Mittelpunkt. Bereits bestehende Betriebe sind nicht betroffen.

zurück

Ausschussmitglieder der Fraktion

Bezirksverordnete:

  • Dennis Probst, Sprecher für Wirtschaftspolitik und Städtepartnerschaften

  • Christiane Heydenreich (Ausschussvorsitzende), Gleichstellungspolitische Sprecherin

Bürgerdeputierte:

  • Felix Groba
  • Heike Schmidt (Stellvertreterin)

 

Newsletter abonnieren

Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow

Aktuelle Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.

Vision Schloßparkkiez