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Für gehörlose und schwerhörige Menschen existiert eine Sprachbarriere, um an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Damit sich diese Menschen ebenfalls kommunalpolitisch engagieren können, wird eine Simultanübersetzung benötigt. Das Bezirksamt verfügt bereits über eigene Erfahrungen, da bezirksamtsinterne Veranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits simultan in Gebärdensprache übersetzt worden sind. Diese Erfahrungen sollen bei Überlegungen, wie Sprachbarrieren bei Veranstaltungen der BVV gegenüber gehörlosen und schwerhörigen Menschen abgebaut und beseitigt werden können, Berücksichtigung finden.
Auch in den anderen Berliner Bezirken gibt es bereits Erfahrungen mit der barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen. Im Bezirk Mitte ist seit dieser Wahlperiode ein Bezirksverordneter tätig, der bei allen Sitzungen auf eine Übersetzung in Gebärdensprache angewiesen ist.
Seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wurde der Anspruch von gehörlosen und schwerhörigen Menschen auf eine verbesserte Teilhabe durch Simultanübersetzungen im beruflichen und gesellschaftlichen Leben formuliert.
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