Diskussionsveranstaltung zur Studie am 11.6.
Sowohl bei den Festlegungen der Satzungen für die Gebiete des sozialen Erhaltungsrechts als auch bei den Verhandlungen über die sozialverträgliche Modernisierung der GESOBAU-Bestände wurde in vielen Diskussionen deutlich: Der Zielkonflikt zwischen energetischem Sanierungswillen, den gesetzlichen Vorschriften der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) und unserem sozialen Anspruch, die energetischen Sanierung auch für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu machen, ist mit den bisherigen Regelungen nur schwer zu vermitteln. Im Zweifel setzt sich die EnEV durch und bricht durch die legalen Umlagemöglichkeiten soziales Erhaltungsrecht und sogar Mietrecht. Daher lag es nahe, grundsätzlich die Angemessenheit energetischer Sanierungsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Also hat das Bezirksamt eine Studie in Auftrag gegeben, die die Frage beantworten soll: Was ist eigentlich in einem normalen Berliner Altbau an energetischen Sanierungsmaßnahmen wirklich notwendig, um die Auflagen der EnEV zu erfüllen. Diese Studie liegt nunmehr vor (siehe Anlage zum Newsletter). Am 11. Juni um 19.30 Uhr im BVV-Saal in der Fröbelstraße wird sie vorgestellt und in Anwesenheit von Vertretern der GESOBAU, dem Pankower Mieterprotest und weiteren Expertenverbänden sicherlich intensiv diskutiert werden. Dabei dürfte allen klar sein, dass die Diskussion über die Angemessenheit energetischer Sanierung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene noch lange nicht zu Ende ist.
Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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