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Auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow teilt das Bezirksamt mit, dass die Umwandlungsverordnung nun in allen Pankower sozialen Erhaltungsgebieten wirksam ist. Um die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu wahren, wird das Bezirksamt im Einzelfall auch prüfen, ob es das Vorkaufsrecht für Dritte, z.B. Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, wahrnehmen wird.
Hierzu erklärt Jens-Holger Kirchner, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung: „Die Umwandlungsverordnung kommt spät, aber nicht zu spät. Sie ermächtigt uns, in den sozialen Erhaltungsgebieten die mieterfeindliche Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu stoppen. Damit verhindern wir das Geschäftsmodell von Immobiliengesellschaften, die die Wohnungen nicht vermieten wollen, sondern nur an dem Profit durch den Verkauf von Eigentumswohnungen interessiert sind. Wir haben schnell gehandelt und alle Grundbuchämter über die betroffenen Grundstücke informiert. Dass in Pankow die Umwandlungsverordnung wirkt, merken wir nun an den teils wütenden Reaktionen der Immobilienlobby.“
Cornelius Bechtler, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Pankow, erklärt zum Vorkaufsrecht: „Mit großem Interesse verfolgen wir die Pilotwirkung, die der Bezirk Tempelhof-Schöneberg dabei für das Vorkaufsrecht übernehmen wird. Hiermit kann das Land Berlin und der Bezirk gegenüber der Immobilienlobby zeigen, dass es ihnen ernst ist auch den letzten Schritt für einen wirksamen Mieter*innenschutz zu gehen und dafür auch Geld einzusetzen. Pankow wird den Einsatz des Vorkaufsrechts ebenfalls im Einzelfall prüfen. Wir werden uns einsetzen, dass auch beim Vorkaufsrecht die Handlungsmöglichkeiten der Bezirke gestärkt werden. Hierfür benötigen wir im Land Berlin einen revolvierenden Fonds, der zur Rettung dieser Häuser eingesetzt werden kann.“
Daniela Billig, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Pankow, stellt abschließend fest: „Seit vielen Jahren haben wir als Bündnisgrüne die Umwandlungsverordnung gefordert. Seit vier Jahren hat die CDU auf Landesebene die Umwandlungsverordnung verhindert. Nun können wir in den sozialen Erhaltungsgebieten mehr als 130.000 Einwohner*innen in ca. 78.000 Wohnungen besser vor Verdrängung schützen. Mit der Umwandlungsverordnung und dem Vorkaufsrecht haben wir nun endlich zwei wirkungsvolle Instrumente in den sozialen Erhaltungsgebieten zur Verfügung.“
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