BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Landschaftsschutz für die Felder der Elisabeth-Aue – Kein neuer Stadtteil im Außenbereich

Geht es nach Andreas Geisel (SPD), Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, ist auch der Außenbereich in Berlin für eine Bebauung nicht mehr tabu. In der Berliner Morgenpost vom 19.4.2015 geht er davon aus, „dass pro Jahr 10.000 bis 15.000 neue Wohnungen“ benötigt werden. Und weiter: „Wir müssen also an vielen Stellen bauen, auch im Stadtzentrum. Aber es ist klar, dass große Entwicklungen mangels Fläche eher im Außenbereich stattfinden“. Dann kommt er auf die landeseigenen Felder der Elisabeth-Aue: „Die Elisabeth-Aue in Pankow ist 73 Hektar groß, dort ist Raum für 5.000 Wohnungen und rund 10.000 Bewohner“.

Zurück zu alten Fehlern ?
Mit dieser Zielsetzung will der Senator zurück zu einer verfehlten Wohnungsbaupolitik der 60er Jahre. Er verstößt damit sogar eindeutig gegen die Senats-Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU, in der es heißt: Berlin bezieht seine Lebensqualität ... u.a. „aus den großen wald- und landwirtschaftlich geprägten Landschaftsräumen am Stadtrand. Diese Freiräume mit ihren wichtigen ökologischen Funktionen aber auch ihrer Naherholungsfunktion werden wir erhalten.“

Die Bedeutung der Felder
Die Felder der Elisabeth-Aue gehören zum Naturpark Barnim. Sie sind Teil der zusammenhängenden Natur- und Kulturlandschaft um das Dorf Blankenfelde. Sie sind umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde. Im Westen ist der Botanische Volkspark und im Norden das europäische Natura 2000-Schutzgebiet Tegeler Fließtal. Daraus ergibt sich die herausragende Bedeutung dieses Landschaftsraumes für den Naturschutz, das Landschaftsbild, die Grundwasserneubildung, den Klimaschutz sowie für den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft im Dorf Blankenfelde. Blankenfelde ist das letzte noch vollständig von Landschaft umgebene Dorf in Berlin.

Bezirksverordnetenversammlung und Bürgerinitiative – für den Erhalt der Felder
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat bereits 2013 im Rahmen einer Stellungnahme zum Stadtentwicklungsplan Wohnen eine Einbeziehung der Felder der Elisabeth-Aue abgelehnt. Im Gegenzug wurden diverse zusätzliche Wohnbaustandorte vorgeschlagen. Trotzdem hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Herbst 2014 ein sogenanntes Werkstattverfahren mit den Wohnungsbaugesellschaften Gesobau und HOWOGE in Gang gesetzt. Die Mehrheit der BVV hat in ihrer Sitzung am 18.2.2015 die Bebauung der Felder abgelehnt. Auf der Grundlage des Antrages der Bürgerinitiative, der von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU unterstützt wurde, stimmte auch die Linksfraktion dem Antrag „Erhaltung der Felder der Elisabeth-Aue – keine Bebauung“ zu. Als Voraussetzung für eine sachliche Abwägung sollte in einem unabhängigen ökologisch-landschaftsplanerischen Gutachten die Bedeutung der Felder für den Natur-/Landschafts- und Umweltschutz ermittelt werden. (SPD und Piratenfraktion wollten dem Antrag nicht zustimmen.)

Keine Absichtserklärung für einen neuen Stadtteil
Trotz der ablehnenden Mehrheit in der BVV wollte die Senatsverwaltung das Bezirksamt veranlassen, als Ergebnis des Werkstattverfahrens eine Absichtserklärung für einen neuen Stadtteil zu unterschreiben. Darin sind u.a. folgende Eckdaten enthalten: 3.000 bis 5.000 Wohnungen für 7.200 bis 12.000 Menschen, Gebäude mit 4 bis 7 Geschossen und diverse Ergänzungsnutzungen. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen dies bereits mehrheitlich abgelehnt hat, wird die BVV am 6. Mai 2015 das voraussichtlich auch tun.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Nach Information von Bezirksstadtrat Kirchner hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 22.4.2015 erklärt, dass das Werkstattverfahren beendet ist. Jetzt will die Senatsverwaltung die Ausschreibung für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Ortsteile Blankenfelde, Rosenthal, Französisch-Buchholz und Niederschönhausen bzw. einen Wettbewerb vorbereiten. In der Absichtserklärung heißt es: „Die Ergebnisse des ISEK sollen die planungsrechtliche Flächenentwicklung der Elisabeth-Aue einleiten“.

Planungsrechtliche Situation
Die Felder der Elisabeth-Aue sind planungsrechtlich Außenbereich – also kein Bauland.

Im Flächennutzungsplan – der vorbereitenden Bauleitplanung – sind sie zwar als Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung ausgewiesen, dies ist aber nur die Absichtserklärung des Senats.
Zu Bauland werden die Felder erst durch die verbindliche Bauleitplanung, d.h. rechtskräftig festgesetzte Bebauungspläne. Die Senatsverwaltung hat schon angekündigt, dass sie die Zuständigkeit für die Bebauungsplanverfahren dem Bezirk entziehen will.

Wie weiter?
Wir werden weiterhin die Naturschutzverbände, Landwirte, Imker und Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, dass die Felder nicht bebaut werden. Die Abgeordnetenhausfraktion der Bündnisgrünen hat bereits im Juni 2004 den Antrag gestellt, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Felder nach dem Berliner Naturschutzgesetz als Landschaftsschutzgebiet dauerhaft zu sichern.
Nach der erneuten Ablehnung der Bauabsichten des Senats durch die Mehrheit der BVV sind jetzt die Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktionen am Zuge. Sie müssen den Senat an seine in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Zielsetzung erinnern. Aber auch an den § 1 des Baugesetzbuches, der eine sinnvolle Verdichtung in der Innenstadt anstrebt – aber keine Versiegelung im Außenbereich.

Beitrag von Gastautor Oskar Tschörner, BI Elisabeth-Aue
und Mathias Kraatz, Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion

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Ausschussmitglieder der Fraktion

Bezirksverordnete:

  • Peter Brenn, Sprecher für Stadtentwicklung

  • Mathias Kraatz, Umweltpolitischer Sprecher

  • Almuth Tharan

Bürgerdeputierte:

  • Karen Thormeyer
  • Volkmar Nickol (Stellvertreter)

 

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