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Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 21. Februar 2014 mit einem Beschluss festgestellt, dass Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos sind. Diese Entscheidung geht auf eine hart geführte Auseinandersetzung um eine Reihe von Ferienwohnungen in der Prenzlauer Allee 220 zurück, wo die Bauaufsicht Pankow Ende des Jahres eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen hatte.
Dem vorangegangen waren umfangreiche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern wegen Ruhestörung vor allem in der Nacht. Nach bauaufsichtlichen Kontrollen stellte das Bezirksamt Pankow fest, dass eine Reihe der insgesamt etwa 30 Wohnungen im Haus tatsächlich und beweisbar als Ferienwohnungen genutzt wurden. Daraufhin untersagte die Behörde die Nutzung sofort ohne Frist.
Dagegen wurde vom Betreiber in einem Eilverfahren Widerspruch eingelegt. Die Sichtweise und das Handeln des Bezirkes wurden jedoch vom Gericht bestätigt, da unstrittig mehrere Indizien die Nutzung als Ferienwohnungen belegen. Die sich aus der Ferienwohnungsnutzung ergebenden regelmäßigen Belastungen sind problematisch und verstoßen gegen das Rücksichtnahmegebot. (Aktenzeichen VG 13 L 274.13)
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