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Pressemitteilung anlässlich unseres Pressegesprächs gemeinsam mit Bezirksstadtrat Kirchner und Verteter_innen der SPD-Fraktion am 28.3.2014
Am Mittwoch beschließt die Bezirksverordnetenversammlung Pankow über die Verordnung zur Gebietsausweisung von fünf neuen sozialen Erhaltungsgebieten in Prenzlauer Berg. Die Zählgemeinschaft aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Pankow schließt damit eine der zentralen Projektetappen dieser politischen Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode erfolgreich ab.
In den Gebieten Kollwitzplatz, Teutoburger Platz, Helmholtzplatz, Winsstraße und Bötzowviertel können ab Inkrafttreten der Verordnung Luxussanierungen, Wohnungszusammenlegungen, die Zweckentfremdung als Ferienwohnung und die mieterverdrängenden Exzesse energetischer Sanierung leichter verhindert werden.
Mit der Ausweisung dieser fünf neuen Gebiete können in Pankow insgesamt 78 000 Wohnungen und 130 000 Einwohner besser vor Verdrängung geschützt werden.
Das besondere Städtebaurecht räumt Kommunen die Möglichkeit ein, bei nachweislich hohem Aufwertungs- und Verdrängungsdruck mit sozialen Erhaltungssatzungen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen. Dieser Aufwertungs- und Verdrängungsdruck ist durch eine Sozialstudie von Ende 2013 in den fünf Gebieten explizit nachgewiesen worden. Die seinerzeit überarbeiteten Kriterien für die sozialen Erhaltungssatzungen sind bereits Anfang 2013 in Kraft getreten. Nunmehr werden neue sogenannte Gebietskulissen ausgewiesen, in denen die Kriterien zum Tragen kommen.
Die Gebietskulissen für die sozialen Erhaltungsgebiete sind aber nur ein Instrument des besonderen Städtebaurechts. Für einen umfassenden Schutz vor Verdrängung sind weitere Instrumente aus der Landes- und Bundesebene anzuwenden. Der Bezirk Pankow wird die Ausweisung der Erhaltungsgebiete auch als Anwendungsbereich für die in Pankow erfolgreich erprobten öffentlich-rechtlichen Verträge für die sozialverträgliche Modernisierung, für eine durch Pankow geforderte, von der Landesebene in Kraft zu setzende, Umwandlungsverbotsverordnung (Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen als einer DER Motoren der Verdrängung) und künftig auch für die Anwendung des Vorkaufsrechts zur Wahrung der Ziele der sozialen Erhaltungssatzung nutzen.
Neben den Neubauaktivitäten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Genossenschaften, dem Wohnungsneubauprogramm des Landes Berlin und den Änderungen des Mietrechts bei Neuvermietung werden in Pankow alle derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente angewendet, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen.
Die Zählgemeinschaft von SPD und Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, in einem nächsten Schritt die Untersuchung von Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Gebieten Langhansstraße und Komponistenviertel im Ortsteil Weißensee zu beauftragen, um nach Vorliegen der Ergebnisse entscheiden zu können, ob auch dort soziale Erhaltungsgebiete ausgewiesen werden müssen.
Ansprechpartner in der Fraktion zum Thema sind die Vorsitzenden Daniela Billig und Cornelius Bechtler
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