Nur in Ausnahmefällen werden Umweltverbände über Vorhaben und Planungen durch Bezirks- oder Senatsverwaltungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert und konsultiert. Dabei haben die Umweltverbände als Institution die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) geschaffen, um Stellungnahmen insbesondere zu Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt sowie den Natur- und Landschaftsschutz zwischen ihren Mitgliedsverbänden abzustimmen und zu koordinieren.
In § 4a Baugesetzbuch (BauGB), "Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung" heißt es: "Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange."
Demnach trägt der Gesetzgeber den Kommunen auf, alle verfügbaren Informationen und deren Bewertungen zu sammeln und dann in die Abwägung eingehen zu lassen. Bisher muss sich die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) eigenständig über Vorhaben informieren. Ein erheblicher Teil der Arbeit wird dabei ehrenamtlich geleistet.
Der Aufwand für die Stadtentwicklungsämter, im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) anzuschreiben, sie darüber zu unterrichten und eine Stellungnahme anzufragen, ist gering. Die Umwelt- und Naturschutzverbände können hierdurch auf die bisher notwendige Recherchearbeit bei den zwölf Stadtentwicklungsämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verzichten, zielgerichteter arbeiten und ihre Ressourcen sinnvoller einsetzen. Nicht alle Bebauungspläne machen eine Stellungnahme erforderlich. Für eine berlinweite Regelung ist es förderlich, wenn der Bezirk Pankow hiermit Erfahrungen sammelt, die ggf. dann in diese eingehen können.
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