Eine Firma mit dem Namen MWZ Bio Resonanz GmbH hatte am 25.11.2005 die Liegenschaft des ehemaligen Kinderkrankenhauses in Weißensee erworben. Bis 2015 sollte auf dem Areal ein wissenschaftliches Zentrum für die Krebsforschung entstehen. An diesem Ort war neben eines Therapiezentrums, ein ambulanter Klinikbetrieb sowie ein Tagungszentrum geplant. Seitdem sind 7 ½ Jahre vergangen.
Das Gebäude wurde seitdem schutzlos der Zerstörung ausgesetzt. Die Eigentümer unternahmen nichts, um das denkmalgeschützte Gebäude zu sichern. Nach Aussage der Senatsverwaltung für Finanzen in der Kleinen Anfrage (Drs. 17/ 10 926 ) von Andreas Otto, Mitglied des Abgeordnetenhauses, sei die Verpflichtung zur Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorschriften durch den Eigentümerwechsel auf den Käufer übergegangen. Weiter heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage: "Die vertraglich vereinbarte Investitionsverpflichtung des Käufers gliedert sich in drei Stufen. Über die vertragsgerechte Vornahme der ersten Investitionsstufe - und somit über den bereits erfolgten Eintritt des Rücktrittsgrundes - besteht Streit mit dem Käufer. Die zweite Investitionsstufe ist bis zum 31.12.2012 vorzunehmen. Die vertragsgerechte Vornahme dieser Investition ist bis zum 15.03.2013 nachzuweisen. Über die Ausübung des Rücktrittsrechts und anschließende Neuvergabe wird bei Nichtdurchführung der nächsten Investitionenverpflichtung zu entscheiden sein."
In einer Meldung im Tagesspiegel vom 26.05.2013 wird berichtet, dass am Samstagabend, dem 25.05.2013, die Feuerwehr einen Brand am ehemaligen Kinderkrankenhaus löschen musste. Die Ursache für den Brand sei vermutlich Brandstiftung. Dabei habe es bereits in den vergangenen Wochen mehrere Brände in diesem Gebäude gegeben.
Die derzeitigen Eigentümer sind offensichtlich nicht Willens oder nicht in der Lage, für den Erhalt des Gebäudes zu sorgen. Sämtliche Verpflichtungen der Eigentümer, in den Erhalt des Gebäudes zu investieren, wurden nicht eingehalten. Jetzt ist es an der Zeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und das Gebäude so zu sichern, das weiterer Schaden abgewendet werden kann. Hierfür trägt die Senatsverwaltung für Finanzen und nach Rückabwicklung der Liegenschaftsfonds die Verantwortung.
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