Ende März wurden wir darüber informiert, dass wieder ein Hausprojekt im Prenzlauer Berg wegen Luxusmodernisierung und Immobilienspekulation bedroht ist. Die Mietergemeinschaft Torstraße 69/ Christinenstraße 1 erhielt Modernisierungsankündigungen für eine Luxussanierung. Zuvor wurden die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Jetzt soll das Haus teuer saniert und danach die einzelnen Wohnungen gewinnbringend vermarktet werden. Vergleichbare Fälle geschahen in den letzten Jahren tausendfach in Berlin. Die Immobilienfirmen gehen dabei wenig zimperlich vor. Die Strategien ähneln sich dabei. Sie setzen auf die Vereinzelung der Mieter_innen und darauf, dass der Großteil einen längeren Rechtsstreit und Unsicherheiten scheut. Gegebenenfalls wird durch den Beginn von Baumaßnahmen nachgeholfen. Oft ist das illegal.
Mit den neuen Kriterien für die sozialen Erhaltungsgebiete kann der Bezirk die gröbsten Ungerechtigkeiten an Luxussanierungen verhindern. Wir diskutieren derzeit im Bezirk, wie wir das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten nutzen können, um die Häuser für ein gemeinwohlorientiertes Mietenangebot, z.B. durch Genossenschaften, zu erhalten. Jedoch erst mit der Umwandlungsverordnung wird das Geschäft der Immobilienhaie uninteressant. Genau das muss das Ziel sein. Immerhin wird im Senat darüber gesprochen, die Umwandlungsverordnung einzuführen, möglicherweise noch in diesem Jahr. Das ist überfällig und hätte eigentlich mindestens schon 10 Jahre früher kommen müssen. So hätte viel Verdrängung verhindern können.
Cornelius Bechtler
Fraktionsvorsitzender
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