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(interfraktioneller Antrag mit der SPD)
Die öffentliche Anhörung im Rahmen einer außerordentliche Tagung der BVV Pankow zum Thema „Formate und Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Planungsvorhaben am Beispiel der Entwicklung des Rangierbahnhofgeländes Pankow“ hatte aufgezeigt, dass ein Beteiligungsprozess umfassend geplant und vorbereitet werden muss. Weiterhin ist eine unabhängige Steuerung des Beteiligungsprozesses notwendig, z.B. durch ein beauftragtes Büro. Hierzu bedarf es deshalb einer externen Unterstützung mit entsprechender Erfahrung und Expertise zu Beteiligungsprozessen. Notwendig ist, eine Konzeption zu entwickeln und mit den unterschiedlichen Akteuren abzustimmen.
Der aktuelle Zeitplan für das Werkstattverfahren zum ehemaligen Rangierbahnhof Pankow sieht im Frühjahr eine BürgerInneninformationsveranstaltung vor. Bis nach der Sommerpause sollen die Grundzüge der Planungen sowie ein Leitbild abgestimmt sein. Bis Ende 2013 sind Abstimmungen zu einem städtebaulichen Vertrag vorgesehen. Hierdurch ergibt sich derzeit ein Zeitfenster für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zwischen der BürgerInneninformationsveranstaltung im Frühjahr und den Schulferien im Sommer.
Die BVV Pankow hat das Entscheidungsrecht über die für das Planungsvorhaben notwendigen Bebauungspläne. Deshalb muss sie sich mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses auseinandersetzen. Am Ende des Beteiligungsprozesses muss die BVV deshalb Stellung beziehen, wie mit den konkreten Anregungen der Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird und wie die Ergebnisse in den weiteren Planungen berücksichtigt werden.
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Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow