Es kommt immer noch vor und scheint wie ein Gruß aus vergangenen Zeiten: da werden Modernisierungsankündigungen verschickt und sorgen ob ihrer Dreistigkeit und Rechtlosigkeit für helle Aufregung – so geschehen in der Gleimstraße 52, eines der letzten noch nicht sanierten Häuser im Gleimviertel. Die Sanierungsnotwendigkeit für das Haus (teilweise noch Außentoiletten und Ofenheizung) ist unumstritten. Die Pläne des Eigentümers – vollständige Entmietung und Umwandlung in Eigentumswohnungen – waren es schon. Die noch im Haus wohnenden Mieter wandten sich an das Bezirksamt und an die Öffentlichkeit. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen beschäftigte sich in den vergangen drei Sitzungen regelmäßig mit dem Thema.
Am 07. Juni konnte der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung dann berichten, dass es gelungen ist, mit dem Vermieter einen trilateralen Vertrag zwischen ihm, der Mieterberatung und dem Bezirksamt unterschriftsreif zu verhandeln, in dem die Rechte der Mieter deutlich gestärkt und vor allem eine sozialverträgliche Miete nach Modernisierung verbindlich geregelt sind. Der Ausschuss reagierte mit einem einstimmigen Votum auf das sehr zufriedenstellende Verhandlungsergebnis zum Schutze der Mieterinnen und Mieter.
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