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(mit BV d. Piratenfraktion)
Auf der Internetseite des Jobcenters Pankow ist nur eine zentrale Servicenummer und eine Faxnummer veröffentlicht. Das Jobcenter Pankow ist also telefonisch für die BürgerInnen nur über diese Servicenummer erreichbar. Eine telefonische Durchwahl des Bürgers zu SachbearbeiterInnen scheint nicht vorgesehen. Das Bezirksamt wird daher ersucht, umfassende MitarbeiterInnentelefonlisten und personenbezogene Mailadressen des Jobcenters gedruckt und im Netz zu veröffentlichen und die Durchwahl der/s zuständigen SachbearbeiterIn auf den Bescheiden, Einladungen oder sonstiger Korrespondenz anzugeben.
Am 10. Januar hatte aber das Verwaltungsgericht Leipzig der Klage einer mit Sozialangelegenheiten befassten Anwaltskanzlei auf Zugang zur Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern der mit Bürgerkontakt tätigen MitarbeiterInnen des Jobcenters Leipzig stattgegeben - 5 K 981/11 -, da Sicherheitsgründe nicht vor lagen. Die Diensttelefonnummern einer Behörde unterliegen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht dem persönlichen Datenschutz der einzelnen BehördenmitarbeiterInnen.
Die Entscheidung ist auf Jobcenter anwendbar, in deren Bundesland es ein Landesinformationsfreiheitsgesetz gibt. Das ist in Berlin der Fall. Durch die Veröffentlichung der MitarbeiterInnentelefonlisten kann einer Klage vorgebeugt werden, die unnötig Geld, Nerven und Arbeitszeit kostet.
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