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Die gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b SGB II, die Trägerversammlung nach § 44 c SGB II und der örtliche Beirat nach § 18 d SGB II sind wichtige Organe der Entscheidungsfindung. Da an ihnen das Pankower Sozialamt als Träger beteiligt ist, sind es auch bezirkliche Angelegenheiten die dort beraten und entschieden werden. Daher obliegt es der BVV zu überprüfen, ob und wie der Träger dieser Aufgabe gerecht wird und dabei die Vorgaben des Bezirksamtes umsetzt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Bezirksverordneten regelmäßig und umfassend unterrichtet werden und der Bericht Gegenstand von Beratungen, Stellungnahmen und Empfehlungen werden kann. Wegen der besonderen Bedeutung ist hierfür ein mündlicher Bericht nicht ausreichend. Daher sind den Ausschüssen die Protokolle der Trägerversammlung zugänglich zu machen.
Aufgrund der Zielstellung und der gesetzlichen Aufgaben der gE scheint hier eine Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren und des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft obligatorisch. Die Information weiterer Ausschüsse kann angezeigt sein, wenn etwa Fragen der Jugendarbeitslosigkeit im Bezirk thematisiert werden in den Ausschuss für Kinder und Jugendhilfe oder bei Fragen der Integration von Nichtdeutschen in den Arbeitsmarkt in den Integrationsausschuss.
Bei den Entscheidungen der gE handelt es sich um Verwaltungshandeln auch des Bezirks, denn die gE ist befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen § 44 b Abs. 1 Satz 3 SGB II. Daher haben die Pankower Bürger_innen einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer für den Bezirk handelt und wer letztlich Verantwortung trägt. Daher sollte die Zusammensetzung der Trägervertretung und ggf. des Beirates auf der Webseite des Bezirkes veröffentlicht werden.
Der örtliche Träger schließt mit den gE Zielvereinbarungen ab. Nur eine Kenntnis dieser Zielvorgaben ermöglichet die Prüfung und ggf. Einflussnahme auf die Zielvorgaben. Daher sind die Zielvereinbarungen zwischen Bezirk und gE bzw. JobCenter öffentlich zu machen. Andere Bezirke gehen mit gutem Beispiel voran, so veröffentlicht z.B. das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf seiner Webseite die Mitglieder des Beirats und klärt über die Zusammensetzung der Trägervertretung auf.
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