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Berlinweit waren die Zustände seit dem 27.12.2009 durch den fehlenden oder mangelhaft durchgeführten Winterdienst unzumutbar. Die Flächen auf den Gehwegen und Grundstücken der Bezirke bzw. des Landes Berlin, an den Haltestellen des ÖPNV, auf den Radverkehrsanlagen und in den Nebenstraßen waren nur unzureichend oder gar nicht von Schnee und Eis beräumt. Eine wirksame Glättebekämpfung hat nicht stattgefunden. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen war die Situation sehr gefährlich.
Die Situation spitze sich zu, als sich die unberäumten Flächen durch ein vorübergehendes Tauwetter in Eis verwandelten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger verletzten sich auf den glatten Flächen, teilweise sogar schwer. Drei Todesfälle sind bis heute zu beklagen, die auf die Eis- bzw. Schneeglätte zurückzuführen sind.
Für zukünftige Winter ist zu klären, wie ein effektiver Winterdienst durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), die Grundstückseigentümer und die Verkehrsbetriebe erreicht werden kann und ggf. auch durchzusetzen ist. Das Bezirksamt soll prüfen, welche geeigneten Maßnahmen bei mangelhaftem Winterdienst kurzfristig zu ergreifen sind. Neben der Ahndung des ausbleibenden oder unzureichenden Winterdienstes kann das Bezirksamt Ersatzvornahmen durchführen oder durchführen lassen, dessen Kosten der entsprechende Grundstückseigentümer bzw. Reinigungspflichtige (§ 4 Straßenreinigungsgesetz) erstatten muss.
Aus derzeitiger Sicht sind die Bestimmungen im Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ausreichend. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen der Bezirke sowie des Senats, eine umfassende Information über die Pflichten zum Winterdienst und den möglichen Konsequenzen wie Bußgelder bzw. Ersatzvornahmen müssen erarbeitet werden.
Ersatzvornahmen führen zu Kosten für den Bezirk. Hierzu muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine ausreichende Vorsorge im Bezirkshaushalt getroffen werden muss. Ziel des Verwaltungshandelns der Bezirke und des Senats muss sein, Gefahren, die durch einen unzureichenden Winterdienst entstehen, schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen. Hierbei muss ein besonderes Augenmerk auf die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen gelegt werden.
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