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Nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes Winsstraße und des Sanierungsgebietes Teutoburger Platz im nächsten Jahr können die Sanierungsziele nur dann langfristig gesichert werden, wenn diese durch einen B-Plan abgesichert sind. Ansonsten wären eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich, die zu einer weiteren Verdichtung in diesem städtebaulich hoch sensiblen Bereich führen würde.
Deshalb sollten dem Eigentümer des Grundstückes die Ergebnisse der Gespräche mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee148 / Kastanienallee 97 – 99 vorgestellt und mit ihm ein ähnliches Verfahren angestrebt werden. Da hierbei die Einbeziehung des Bezirksamtes und der BVV im Rahmen eines Gutachterverfahrens von der Erarbeitung der Aufgabenstellung über die Zwischen- und Endpräsentation bis zur Aufstellung des B-Planes in allen Schritten gegeben ist.
Peter Brenn
Antragspaket:
Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow