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Mündliche Anfrage 138-VI zur 33. Tagung am 05. Mai 2010
Eingereicht durch
BV Ute Schnur – Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Betreff: Die derzeit eingeschränkte Barrierefreiheit des Rathauses Pankow
Während der Bauarbeiten im Rathaus Pankow ist die Barrierefreiheit eingeschränkt. Und die Nutzung des alten Aufzuges durch die innen angeordneten Doppelflügeltüren und der Enge des Aufzugkorbes für mobilitätsbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen sehr kompliziert.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Betreff: Rahmen für „Rahmenplan Rangierbahnhof Pankow“ erweitern
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Bearbeitungsgebiet für den „Rahmenplan Rangierbahnhof Pankow“, wie dieser in der 1. Akteursrunde im Oktober 2009 festgelegt wurde, im nördlichen Teil um den P+R-Parkplatz und im östlichen Teil um den Bereich bis zur Romain-Rolland-Straße zu erweitern. Auf Grundlage der Drucksache VI-0153 sind alle Möglichkeiten der direkten Anbindung des zu entwickelnden Geländes an die Straßenbahnlinie M2 zu prüfen.
Berlin, den 23.03.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn
Begründung:
Die BVV hat in der Drucksache VI-0152 Festlegungen zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Pankow getroffen. Nun liegt eine Entwurfsidee des neuen Eigentümers des Grundstücks bis zur Autobahnbrücke/Prenzlauer Promenade auf dem Tisch. Ein planerischer Mangel dieses Entwurfes liegt sowohl in der inneren Erschließung, als auch der überregionalen Anbindung der Fläche. Es sollten deshalb alle Optionen einer stadtverträglichen verkehrlichen Anbindung möglich gemacht werden. Aus diesem Grund ist sowohl der vorhandene P+R-Parkplatz mit seinem Potential als auch die in der Drucksache VI-153 „Erhalt und Ausbau des Straßenbahnnetzes im Bezirk Pankow“ zur Straßenbahnlinie M2 getroffenen Festlegungen einzubeziehen. Dabei könnte auch eine Verlängerung der M2 von der jetzigen Endhaltestelle in der Romain-Rolland-Straße bis auf das zu entwickelnde Gelände in Varianten geprüft werden, weil damit eine zusätzliche direkte Anbindung des nördlichen Teils zu entwickelnden Gebietes an die Innenstadt geschaffen würde.
Betreff: Internetangebot Bürgerbeteiligung aufbauen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern Pankows sowie dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung
Berlin, den 23.03.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn
Begründung:
Ein Bürgerbeteiligungsangebot im Internet soll helfen, interessierte BürgerInnen rechtzeitig und umfassend über im Bezirk anstehende Vorhaben sowie ihre persönliche Möglichkeit der Einflussnahme zu informieren. Auch die politisch geführte Verwaltung kann davon profitieren, indem Anregungen aus der Bürgerschaft frühzeitig in die eigenen Planungen einbezogen werden und so in vielen Fällen Doppelarbeiten ebenso vermieden werden können wie die Aufgabe, Proteste und Konflikte abarbeiten zu müssen. Eine proaktive, frühzeitige und umfassende Informationspolitik via das kostengünstige Internet zu Vorhaben des Bezirks bzw. im Bezirk, sowie zu Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten und insbesondere die vorhabensspezifische Zeitschiene soll interessierten BürgerInnen individuelle Recherchezeit ersparen sowie die politik- und verwaltungsseitig vorhandene Beteiligungsbereitschaft deutlich machen.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Betreff: Mehr Kultur wagen!
Die BVV möge beschließen:
A. Die BVV begrüßt ausdrücklich die in der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und Weber darge-stellte zweite Spielstätte im Haus 105 (Rosengarten). Zusammen mit der erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Angebote und deren Nutzerinnen und Nutzer durch eine umfas-sende bauliche Sanierung bietet diese neue Spielstätte die Chance, das Angebot am Kulturstandort Am Thälmannpark deutlich auszuweiten.
B. Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Basis der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und Weber für den Kulturstandort am Thälmannpark folgende Schritte zu ergreifen:
Einreicher:
SPD-Fraktion
gez. Klaus Mindrup, gez. Clara West
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Stefanie Remlinger, gez. Peter Brenn, gez. Cornelius Bechtler
Begründung:
Das Kulturensemble in der ehemaligen Gasfabrik im Thälmannpark ist der kommunale Kulturstandort für die darstellenden Künste im Bezirk Pankow. Für das kulturelle Leben im Bezirk sowie für die frei arbeitenden Künstlerinnen und Künstler hat der Kulturstandort über die Bezirksgrenzen hinaus eine erhebliche Bedeutung. Dies gilt im besonderen Maße für die Vielzahl an Nachwuchskünstlerinnen und Künstlern, die die Spiel- und Produktionsstätten nutzen. Das Kulturensemble versteht sich deshalb als Ort der Künstlerförderung.
Das Bezirksamt Pankow hat deshalb auf Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Sanierung des Kulturensembles für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau Ost bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit erster Priorität beantragt.
Nach Vorlage der Gutachten sind deshalb in einem weiteren Schritt die wesentlichen offenen Fragen aus der Machbarkeitsstudie zu klären, um die notwendigen, planerischen Voraussetzungen für die konzeptio-nelle Fortentwicklung herzustellen. Wichtige Ziele sind dabei die Schaffung zweier vollwertiger Spielstätten jeweils im Haus 103 sowie im Rosengarten, die parallele Nutzbarkeit der Wabe und der neu zu schaf-fenden Spielstätte im Rosengarten, die Qualifizierung und Erweiterung an Projekt- und Produktionsflächen sowie die Lösung der unterschiedlichen Probleme mit dem Schallschutz. Die Machbarkeitstudie zeigt hier entsprechende Möglichkeiten auf, welche im Folgenden aufgegriffen und qualifiziert werden sollen. Eine weitere wichtige Herausforderung ergibt sich aus den Anforderungen an den Denkmalschutz, auf dieser Grundlage muss die Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für eine konzeptionelle Fortentwicklung (z.B. die Schaffung einer zusätzlichen Etage in Haus 103 mit Projektflächen) geklärt werden.
Die Machbarkeitsstudie hat noch mal deutlich gemacht, dass neben funktionellen Schwächen, neben Defiziten beim baulichen sowie energetischen Zustand des Kulturensembles darüber hinaus auch schwerwiegende Mängel hinsichtlich der bauordnungs- bzw. brandschutzrechtlichen Anforderungen bestehen. Für die Sicherung des Kulturstandortes ist deshalb eine grundhafte Sanierung dringend erforderlich.
Betreff: Verfehlte Kommunikation zwischen Bezirksamt und MACHmit! Museum?
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
gez. BV Cornelius Bechtler, BV Cornelia Schwerin
Begründung
Die Herstellung einer Grundschule im Eliashof zum Schuljahr 2010/2011 und die Entwicklung eines kooperativen Standorts mit der Musikschule Pankow am Standort Prenzlauer Berg stellt das Bezirksamt vor erhebliche Herausforderungen. Im Eliashof müssen derzeit die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im August dieses Jahres mit zwei ersten Klassen den Schulbetrieb beginnen zu können und gleichzeitig die Zusammenführung der Musikschule im Eliashof zu vollziehen. Neben den im Eliashof beheimateten Kulturprojekten betrifft dies nun auch das MACHmit! Museum, das im Vorderhaus der Senefelderstraße 6 mehrere Räume nutzt.
Die anstehenden Probleme lassen sich nur durch eine offene und direkte Kommunikation bewältigen.
Betreff: Modernisierungsrückstände abbauen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den im Sozialpsychiatrischen Dienst bestehenden Modernisierungsrückstand – schreib- und kommunikationsintensive Arbeitsplätze ohne Computer- und Internetausstattung und demzufolge auch ohne E-Mail-Kontaktmöglichkeit – abzubauen durch eine sachgemäße Ausstattung der Arbeitsplätze mit geeigneter Computer- und Internettechnik sowie im Bedarfsfall durch spezifische Schulungen der betroffenen MitarbeiterInnen.
Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider
Begründung
Einige MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes arbeiten noch immer ohne Computer, E-Mail und Internet. Dabei ist gerade diese Arbeit schreib- und kommunikationsintensiv. Ohne die Frage nach den Ursachen abschließend zu entscheiden, kann angenommen werden, dass diese Arbeitsweise weder effektiv, noch kostengünstig, noch kundenfreundlich, noch zeitgemäß ist.
Betreff: Konsequenzen aus dem mangelhaften Winterdienst ziehen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler
Begründung
Berlinweit waren die Zustände seit dem 27.12.2009 durch den fehlenden oder mangelhaft durchgeführten Winterdienst unzumutbar. Die Flächen auf den Gehwegen, auf den Grundstücken der Bezirke bzw. des Landes Berlin, an den Haltestellen des ÖPNV, auf den Radverkehrsanlagen und in den Nebenstraßen waren nur unzureichend oder gar nicht von Schnee und Eis beräumt. Eine wirksame Glättebekämpfung hat nicht stattgefunden.
Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen war die Situation sehr gefährlich. Die Situation spitzte sich zu, als sich die unberäumten Flächen durch ein vorübergehendes Tauwetter in Eis verwandelten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger verletzten sich auf den glatten Flächen, teilweise sogar schwer. Drei Todesfälle sind bis heute zu beklagen, die auf die Eis- bzw. Schneeglätte zurückzuführen sind.
Für zukünftige Winter ist zu klären, wie ein effektiver Winterdienst durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), die Grundstückseigentümer und die Verkehrsbetriebe erreicht werden kann und ggf. auch durchzusetzen ist.
Das Bezirksamt soll prüfen, welche geeigneten Maßnahmen bei mangelhaftem Winterdienst kurzfristig zu ergreifen sind. Neben der Ahndung des ausbleibenden oder unzureichenden Winterdienstes kann das Bezirksamt Ersatzvornahmen durchführen oder durchführen lassen, dessen Kosten der entsprechende Grundstückseigentümer bzw. Reinigungspflichtige (§ 4 Straßenreinigungsgesetz) erstatten muss.
Aus derzeitiger Sicht sind die Bestimmungen im Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ausreichend. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen der Bezirke sowie des Senats, eine umfassende Information über die Pflichten zum Winterdienst und den möglichen Konsequenzen wie Bußgelder bzw. Ersatzvornahmen müssen erarbeitet werden.
Ersatzvornahmen führen zu Kosten für den Bezirk. Hierzu muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine ausreichende Vorsorge im Bezirkshaushalt getroffen werden muss.
Ziel des Verwaltungshandelns der Bezirke und des Senats muss sein, Gefahren, die durch einen unzureichenden Winterdienst entstehen, schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen. Hierbei muss ein besonderes Augenmerk auf die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen gelegt werden.
Betreff: Gefahren durch Schnee- und Eisreste für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen beseitigen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler
Begründung
Nach dem eingetretenen Tauwetter müssen die zurückgebliebenen Eis- und Schneereste auf den Gehwegen und den Radverkehrsanlagen schnellstmöglich und unverzüglich beseitigt werden. Das Abtauen der Schnee- und Eisreste kann noch mehrere Wochen dauern, das haben die Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere 2003 und 2006, gezeigt. Die durch Schmutz und Streugut dunkelfarbigen Schnee- und Eisreste stellen insbesondere für Sehbehinderte und Blinde sowie für FahrradfahrerInnen in der Dunkelheit eine große Gefahr dar, da mit diesen Hindernissen nach dem weitgehenden Abtauen der Schneedecke niemand mehr rechnet.
Die Interessen der Fahrradfahrer werden beim Winterdienst nach wie vor überhaupt nicht berücksichtigt.
Die BSR wird den Anforderungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes nicht gerecht. Weder die Radverkehrsanlagen auf den Straßen noch die durch Kehrmaschinen befahrbaren ausgebauten Radwege wurden von Schnee und Eis beräumt (§ 3, Abs. 9 StReinG).
Betreff: Bezirkliche Integrationsarbeit verstärken
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Integrationsbeauftragten durch eine befristete Verstärkung in Form einer qualifizierten Sacharbeiterstelle im Umfang einer halben Stelle bis zum Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode zu unterstützen. Diese Verstärkung soll kostenneutral – etwa in Form eines Antrags auf einen Übergangseinsatz beim ZeP mit Kostenerstattung – erfolgen und zum Ende der Befristung ausgewertet werden.
Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider
Begründung:
In dieser Legislaturperiode hat der Umfang der Tätigkeiten, Aufgaben und Zuständigkeiten der Integrationsbeauftragten unverhältnismäßig zugenommen. Ursächlich dafür sind die Tätigkeiten der Koordination, Steuerung und Durchführung des Programms „Vielfalt tut gut“, aber auch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsstelle des neu eingerichteten Integrationsbeirats und im Zuge der Arbeiten zur Erstellung des Integrationskonzeptes.
Aus diesen Gründen ist eine personelle Verstärkung dieser Arbeit geboten. Dies war auch ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen Diskussion zwischen dem Fachausschuss und dem Integrationsbeirat.
Mit Blick auf die Haushaltssituation soll versucht werden, zunächst eine temporäre und kostenneutrale Verstärkung zu erreichen.
Betreff: Initiative im Eliashof
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend eine Zeit- und Maßnahmeplan für den weiteren Verbleib der Initiativen, die derzeit im Eliashof ansässig sind, vorzulegen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Betroffenen sowie der BVV stattfinden.
Die Betroffenen sind:
Murkelbühne
Prenzlkasper
Flatback & Cry, Klangschmiede
Interkulturelle Kiezbühne Prenzlauer Berg
Initiative Bürgerstiftung Prenzlauer Berg.
Sofern kein direkter Umzug im Sinne der BVV-Beschlüsse vom 1.4. und 15.7.2009 in einen neuen, endgültigen Standort nahtlos möglich ist, wird das Bezirksamt ersucht, Vorschläge für eine Übergangslösung machen.
Der Zeit- und Maßnahmeplan sowie die Vorschläge für Übergangslösungen sind der BVV bis zur Tagung am 3.3. vorzulegen.
Berlin, den 27.01.2010
Einreicher: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
BV Sabine Röhrbein, BV Clara West – Fraktion der SPD
BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn – Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Begründung:
Die BVV hat auf der Sitzung vom 1.4.2009 im Zusammenhang mit der Umwandlung des Eliashofes in eine Grundschule Folgendes beschlossen: „Für die am Eliashof ansässigen Initiativen und den Musikschulstandort in der Pappelallee werden umgehend Ersatzstandorte geschaffen. Die Initiativen werden möglichst gemeinsam vorzugsweise im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz oder in der näheren Umgebung untergebracht.“ Dieser Beschluss wurde am 15.7.2009 durch die BVV insofern erweitert, dass das Bezirksamt beauftragt wurde zu prüfen, ob die Initiativen im Kulturareal im Thälmannpark untergebracht werden können. Sollte dies nicht möglich sein, sollte das Bezirksamt bis Dezember 2009 alternative Vorschläge für eine Verlagerung dieser vorlegen.
Die Ergebnisse der Prüfung stehen derzeit noch aus und es erscheint absehbar, dass ein Auszug aufgrund der aktuellen Umzugsplanung der Grund- und Musikschule keine neuen Standorte im Sinne der BVV-Beschlüsse gefunden werden und ein Umzug der Initiativen stattfinden kann.
Um die BVV-Beschlüsse dennoch umsetzen zu können ist es erforderlich, das umgehend eine Lösung für den Verbleib dieser entwickelt wird, die sowohl den Initiativen als auch dem Bezirk Planungssicherheit bietet.
Betreff: Kultur und Bildung im Eliashof
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Berlin, den 19.01.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Cornelius Bechtler
Begründung:
Für die Wiedereinrichtung eines Grundschulstandortes im Eliashof besteht eine umfassende Beschlusslage der BVV und des Bezirksamtes. Nach dem letzten Berichtsstand des Bezirksamtes sind jedoch noch viele Fragen offen und eine Vielzahl von Problemen noch nicht gelöst.
Betreff: Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen zu Neubauvorhaben sowie erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen nach §§ 64/65 der BauOBln zu Neubauvorhaben sowie der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen weiterhin mit dem bisherigen Inhalten zur Verfügung stellen. Diese monatsweise zu erstellenden Listen sollen den bisher ausgeteilten Baulisten in Form und Darstellung entsprechen. Die Liste soll ab Januar 2010 Vorhaben und Vorgänge mit folgenden Kriterien zum Inhalt haben:
Diese monatlichen Baulisten werden den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses (derzeit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) sowie den Fraktionen in digitaler Form (z. B. als pdf) bis spätestens zum 10. des Folgemonats, erstmals für den Januar 2010, übermittelt.
Darüber hinaus ist unverzüglich mit der zuständigen Abteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen sowie mit den anderen Bezirken abzustimmen, wie die mit der Einführung des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens aufgetretenen Probleme für ganz Berlin behoben werden können. Der BVV ist bis zur 32. Tagung darüber zu berichten, was das Bezirksamt in dieser Angelegenheit unternommen hat.
Berlin, den 25.01.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn
Einreicher: SPD-Fraktion
gez. BV Sabine Röhrbein, BV Roland Schröder
Begründung:
Der Stadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in der Sitzung am 07.01.2010 darüber informiert, dass die mit dem Ausschuss vereinbarten monatlichen Baulisten der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen zu Neubauvorhaben sowie erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht mehr in der gewohnten Qualität erstellt werden können. Begründet wurde dies damit, dass die Erstellung der Listen durch die Einführung des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren nicht mehr möglich sei, da sie in ihrem bisherigen Informationsumfang nicht mehr automatisch erstellt werden könnten. Die Zusammenstellung der abgeforderten Daten könne andernfalls nur mit erheblichem Mehraufwand oder in verminderter Form mit vertretbarem Aufwand durch die Mitarbeiter erfolgen.
Die BVV legt für sich jedoch bisher immer noch selber fest, welche Datengrundlagen und Datenzusammenstellungen sie für die Arbeit in der BVV für erforderlich hält. Mit dem Beschluss wird eine derzeit nicht vorhandene formale Grundlage geschaffen, auf deren Basis das Bezirksamt das Informationsbedürfnis der BVV im Verwaltungshandeln organisieren und im bisherigen Umfang fortführen kann. Die Grunddaten zu den abgefragten Informationen sind für die Bearbeitung ohnehin zwingend erforderlich und müssen zur Bearbeitung folglich dem Sachbearbeiter vorliegen.
Die Absenkung der WE-Anzahl bei Sanierungsvorhaben sowie die Aufnahme erhaltungsrechtlicher Genehmigungen folgen der gestiegenen Bautätigkeit in diesem Feld und zielen auf die bessere und schnellere Information des Ausschusses über derartige Vorhaben. Hierbei wurden zuletzt Kommunikationsdefizite festgestellt.
Im Bezirk Pankow wurde laut Information der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der ersten Stufe der Umsetzungsverfahren, der Schulung – insgesamt sind es laut Senatsverwaltung vier Stufen – im März 2008 begonnen. Die zweite Stufe, die elektronische Begleitung etc., beginnt in diesem Monat und die Stufe 3 im April dieses Jahres. Die Stufe 4, das Einführungskonzept, ist erst im August, gemäß Aussage der Senatsverwaltung auf ihrer Internetseite, für alle Bezirke Berlins gleichzeitig vorgesehen.
Betreff: Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB in den Pankower Sanierungsgebieten
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Berlin, den 19.01.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Cornelius Bechtler
Begründung
Das Planungsrecht sieht die Heranziehung der Grundstückseigentümer an der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten vor. In den 6 Sanierungsgebieten sowie dem bereits entlassenen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz gibt es noch einen erheblichen Investitionsbedarf in die öffentliche Infrastruktur. Ein erheblicher Teil kann durch Ausgleichsbeträge finanziert werden.
Nach Aussagen des Bezirksamtes ist auf Grundlage des Verfahrensstandes von 6/2009 für die Sanierungsgebiete mit einer Einnahmeerwartung von 80,4 Mio. € zu rechnen.
Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow