BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Die derzeit eingeschränkte Barrierefreiheit des Rathauses Pankow

Mündliche Anfrage 138-VI zur 33. Tagung am 05. Mai 2010

Eingereicht durch
BV Ute Schnur – Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Betreff: Die derzeit eingeschränkte Barrierefreiheit des Rathauses Pankow

Während der Bauarbeiten im Rathaus Pankow ist die Barrierefreiheit eingeschränkt. Und die Nutzung des alten Aufzuges durch die innen angeordneten Doppelflügeltüren und der Enge des Aufzugkorbes für mobilitätsbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen sehr kompliziert.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ist überprüft worden, ob es technische Möglichkeiten gibt, für Menschen mit Behinderungen und Eltern mit Kinderwagen die Nutzung des alten Aufzuges zu erleichtern?
  2. Welche weiteren Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Zugänglichkeit dieses Rathauses während der Bauarbeiten für oben genannten Personenkreis zu verbessern?

 

 

Antrag VI-1002

Betreff: Rahmen für „Rahmenplan Rangierbahnhof Pankow“ erweitern

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das Bearbeitungsgebiet für den „Rahmenplan Rangierbahnhof Pankow“, wie dieser in der 1. Akteursrunde im Oktober 2009 festgelegt wurde, im nördlichen Teil um den P+R-Parkplatz und im östlichen Teil um den Bereich bis zur Romain-Rolland-Straße zu erweitern. Auf Grundlage der Drucksache VI-0153 sind alle Möglichkeiten der direkten Anbindung des zu entwickelnden Geländes an die Straßenbahnlinie M2 zu prüfen.

Berlin, den 23.03.2010

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:

Die BVV hat in der Drucksache VI-0152 Festlegungen zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofs Pankow getroffen. Nun liegt eine Entwurfsidee des neuen Eigentümers des Grundstücks bis zur Autobahnbrücke/Prenzlauer Promenade auf dem Tisch. Ein planerischer Mangel dieses Entwurfes liegt sowohl in der inneren Erschließung, als auch der überregionalen Anbindung der Fläche. Es sollten deshalb alle Optionen einer stadtverträglichen verkehrlichen Anbindung möglich gemacht werden. Aus diesem Grund ist sowohl der vorhandene P+R-Parkplatz mit seinem Potential als auch die in der Drucksache VI-153 „Erhalt und Ausbau des Straßenbahnnetzes im Bezirk Pankow“ zur Straßenbahnlinie M2 getroffenen Festlegungen einzubeziehen. Dabei könnte auch eine Verlängerung der M2 von der jetzigen Endhaltestelle in der Romain-Rolland-Straße bis auf das zu entwickelnde Gelände in Varianten geprüft werden, weil damit eine zusätzliche direkte Anbindung des nördlichen Teils zu entwickelnden Gebietes an die Innenstadt geschaffen würde.

Antrag VI-1003

Betreff: Internetangebot Bürgerbeteiligung aufbauen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern Pankows sowie dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung

  • bis zur 36. BVV-Tagung ein Konzept für ein Bürgerbeteiligungsangebot auf den Internet-Seiten des Bezirksamtes zu entwickeln, das neben den laut DS VI-0884 bereits angesprochenen Informationen zu den Möglichkeiten und Verfahren direkter Demokratie auf Landes- und Bezirksebene auch eine laufend zu aktualisierende Übersicht gibt über anstehende bzw. laufende Planungs-, Bau- und Sanierungsvorhaben in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Stadtentwicklung sowie über Art und Ausmaß sowie die Zeitschiene der vorgesehen Bürgerbeteiligungsverfahren.
  • Nachfolgend halbjährlich über den Stand der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Konzepts zu berichten und Vorschläge zur Weiterentwicklung zu unterbreiten.

Berlin, den 23.03.2010

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:

Ein Bürgerbeteiligungsangebot im Internet soll helfen, interessierte BürgerInnen rechtzeitig und umfassend über im Bezirk anstehende Vorhaben sowie ihre persönliche Möglichkeit der Einflussnahme zu informieren. Auch die politisch geführte Verwaltung kann davon profitieren, indem Anregungen aus der Bürgerschaft frühzeitig in die eigenen Planungen einbezogen werden und so in vielen Fällen Doppelarbeiten ebenso vermieden werden können wie die Aufgabe, Proteste und Konflikte abarbeiten zu müssen. Eine proaktive, frühzeitige und umfassende Informationspolitik via das kostengünstige Internet zu Vorhaben des Bezirks bzw. im Bezirk, sowie zu Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten und insbesondere die vorhabensspezifische Zeitschiene soll interessierten BürgerInnen individuelle Recherchezeit ersparen sowie die politik- und verwaltungsseitig vorhandene Beteiligungsbereitschaft deutlich machen.

Antrag VI-1010

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Betreff: Mehr Kultur wagen!

Die BVV möge beschließen:

A. Die BVV begrüßt ausdrücklich die in der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und Weber darge-stellte zweite Spielstätte im Haus 105 (Rosengarten).  Zusammen mit der erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Angebote und deren Nutzerinnen und Nutzer durch eine umfas-sende bauliche Sanierung bietet diese neue Spielstätte die Chance, das Angebot am Kulturstandort Am Thälmannpark deutlich auszuweiten.

B. Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Basis der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und Weber für den Kulturstandort am Thälmannpark folgende Schritte zu ergreifen:

  1. aus den vorhandenen Investitionsmitteln zunächst vertiefende bauliche Gutachten zum Thema Schallschutz und Denkmalpflege in Auftrag zu geben, wie dies von den Gutachtern Kny und We-ber empfohlen wurde
  2. diese vertiefenden Gutachten sollen auf der Basis der Machbarkeitsstudie von Kny und Weber erstellt werden. Ziel muss sein, ein Optimum an nutzbarer Fläche für kulturelle Angebote zu schaffen, vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Variante 2 für Haus 103 genauer zu unter-suchen und dabei auch zu prüfen, ob in dem geplanten 1. Obergeschoss auch ein oder mehrere Räume für Theaterproben geschaffen werden können,  Es bleibt weiterhin bei der Beschlusslage der BVV, dass die derzeit im Thälmannpark ansässige Verwaltung zugunsten von Flächen für kulturelle Angebote nach Durchführung der Sanierung in andere Gebäude verlagert werden soll.
  3. Für die neue Spielstätte im Rosengarten ist durch das Bezirksamt – möglichst in Kooperation mit der Senatskanzlei – ein Konzept zu erarbeiten. Prämissen für das Konzept sind:
    a.    Beibehaltung und Weiterentwicklung der Angebote und der Konzeption der bestehenden bezirklichen Einrichtungen am Standort
    b.    Möglichst durchgängige ganzjährige Nutzung aller Räumlichkeiten
    c.    Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft einer zweiten Spielstätte im Rosen-garten zur Wabe, z.B. durch eine besondere zeitliche Abstimmung der Angebote
    Da der konstruktive Schallschutz eine wichtige Voraussetzung für die Konzeption ist, sollte die Erarbeitung des Konzeptes erst begonnen werden, wenn die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen und eine darauf basierende Vorentwurfsplanung der Architekten vorliegen.
  4. Es ist ein Vorschlag für die Reihenfolge und ein Umzugskonzept der zu sanierenden Gebäude durch das Bezirksamt vorzulegen, dabei sollen auch während der Bauzeit möglichst viele kulturelle Angebote erhalten bleiben. Um die notwendigen Räume für Zwischennutzungen zu erhalten, sollte im ersten Schritt die Verwaltung ausziehen.
  5. Für die in den Gebäuden Danziger Straße 101, 103 und 105 derzeit vorhandenen und in der Machbarkeitsstudie neu vorgesehenen bzw. neu zugeschnittenen Projekträume sind die Nutzungsanforderungen weiter zu konkretisieren und zu qualifizieren, um eine bessere Nutzbarkeit und Optimierung der Flächen sowie eine höhere Flexibilität für die Projekte zu erreichen.
    In diesem Zusammenhang ist auf der Grundlage der Kosten-Leistungsrechnung darzustellen, in welchem Umfang in den durch die Auslagerung der LuV- und Fachbereichsleitung Kunst und Kultur dazugewonnenen Projekträume eine Angebotserweiterung und Nutzungsintensivierung notwendig ist, um im Rahmen der KLR ein zumindest im Vergleich eines Verbleibs der Kulturverwaltung kostenneutrales Ergebnis zu erreichen. Dies ist beispielhaft und in unterschiedlichen Szenarien zu erläutern.

Einreicher:
SPD-Fraktion
gez. Klaus Mindrup, gez. Clara West
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Stefanie Remlinger, gez. Peter Brenn, gez. Cornelius Bechtler

Begründung:

Das Kulturensemble in der ehemaligen Gasfabrik im Thälmannpark ist der kommunale Kulturstandort für die darstellenden Künste im Bezirk Pankow. Für das kulturelle Leben im Bezirk sowie für die frei arbeitenden Künstlerinnen und Künstler hat der Kulturstandort über die Bezirksgrenzen hinaus eine erhebliche Bedeutung. Dies gilt im besonderen Maße für die Vielzahl an Nachwuchskünstlerinnen und Künstlern, die die Spiel- und Produktionsstätten nutzen. Das Kulturensemble versteht sich deshalb als Ort der Künstlerförderung.

Das Bezirksamt Pankow hat deshalb auf Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Sanierung des Kulturensembles für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau Ost bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit erster Priorität beantragt.

Nach Vorlage der Gutachten sind deshalb in einem weiteren Schritt die wesentlichen offenen Fragen aus der Machbarkeitsstudie zu klären, um die notwendigen, planerischen Voraussetzungen für die konzeptio-nelle Fortentwicklung herzustellen. Wichtige Ziele sind dabei die Schaffung zweier vollwertiger Spielstätten jeweils im Haus 103 sowie im Rosengarten, die parallele Nutzbarkeit der Wabe und der neu zu schaf-fenden Spielstätte im Rosengarten, die Qualifizierung und Erweiterung an Projekt- und Produktionsflächen sowie die Lösung der unterschiedlichen Probleme mit dem Schallschutz. Die Machbarkeitstudie zeigt hier entsprechende Möglichkeiten auf, welche im Folgenden aufgegriffen und qualifiziert werden sollen. Eine weitere wichtige Herausforderung ergibt sich aus den Anforderungen an den Denkmalschutz, auf dieser Grundlage muss die Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für eine konzeptionelle Fortentwicklung (z.B. die Schaffung einer zusätzlichen Etage in Haus 103 mit Projektflächen) geklärt werden.

Die Machbarkeitsstudie hat noch mal deutlich gemacht, dass neben funktionellen Schwächen, neben Defiziten beim baulichen sowie energetischen Zustand des Kulturensembles darüber hinaus auch schwerwiegende Mängel hinsichtlich der bauordnungs- bzw. brandschutzrechtlichen Anforderungen bestehen. Für die Sicherung des Kulturstandortes ist deshalb eine grundhafte Sanierung dringend erforderlich.

Große Anfrage VI-0977

Betreff: Verfehlte Kommunikation zwischen Bezirksamt und MACHmit! Museum?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ist die Information richtig, dass das MACHmit! Museum aus der Presse entnehmen musste, dass die Räume in der 3. Etage der Senefelderstr. 6 zum 30.06.10 gekündigt werden sollen? Sind diese Informationen aus der Presse überhaupt in dieser Form so richtig?
  2. Welche Gespräche gab es in den vergangenen Wochen mit den Verantwortlichen des MACHmit! Museums? Was war konkret Gegenstand der Gespräche? Welche Lösungen und Kompromisse wurden seitens des Bezirksamtes vorgeschlagen?
  3. Hat sich seit der Großen Anfrage „Bildung und Kultur im Eliashof“ am 27.01.2010 eine neue Beschlusslage im Bezirksamt ergeben und wie lautet diese?
  4. Welche Lösungswege werden seit Ende Januar vom Bezirksamt angegangen, um im Eliashof zügig einen einheitlichen und arbeitsfähigen Musikschulstandort herzustellen und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit und Existenz des MACHmit! Museums zu sichern?
  5. In welcher Form soll das MACHmit! Museum in die Problemlösung zur Herstellung eines einheitlichen Musikschulstandortes im Eliashof einbezogen werden? Wie will das Bezirksamt die Kommunikation zukünftig verbessern?

Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
gez. BV Cornelius Bechtler, BV Cornelia Schwerin

Begründung

Die Herstellung einer Grundschule im Eliashof zum Schuljahr 2010/2011 und die Entwicklung eines kooperativen Standorts mit der Musikschule Pankow am Standort Prenzlauer Berg stellt das Bezirksamt vor erhebliche Herausforderungen. Im Eliashof müssen derzeit die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um im August dieses Jahres mit zwei ersten Klassen den Schulbetrieb beginnen zu können und gleichzeitig die Zusammenführung der Musikschule im Eliashof zu vollziehen. Neben den im Eliashof beheimateten Kulturprojekten betrifft dies nun auch das MACHmit! Museum, das im Vorderhaus der Senefelderstraße 6 mehrere Räume nutzt.

Die anstehenden Probleme lassen sich nur durch eine offene und direkte Kommunikation bewältigen.

Antrag VI-0975

Betreff: Modernisierungsrückstände abbauen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den im Sozialpsychiatrischen Dienst bestehenden Modernisierungsrückstand – schreib- und kommunikationsintensive Arbeitsplätze ohne Computer- und Internetausstattung und demzufolge auch ohne E-Mail-Kontaktmöglichkeit – abzubauen durch eine sachgemäße Ausstattung der Arbeitsplätze mit geeigneter Computer- und Internettechnik sowie im Bedarfsfall durch spezifische Schulungen der betroffenen MitarbeiterInnen.

Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung
Einige MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes arbeiten noch immer ohne Computer, E-Mail und Internet. Dabei ist gerade diese Arbeit schreib- und kommunikationsintensiv. Ohne die Frage nach den Ursachen abschließend zu entscheiden, kann angenommen werden, dass diese Arbeitsweise weder effektiv, noch kostengünstig, noch kundenfreundlich, noch zeitgemäß ist.

Antrag VI-0978

Betreff: Konsequenzen aus dem mangelhaften Winterdienst ziehen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. nach dem Ende der diesjährigen Winterwitterung eine Auswertung des Winterdienstes der unterschiedlichen Reinigungspflichtigen sowie der Probleme bei der Eis- und Schneeglättebekämpfung bzw. -beseitigung in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) zu verfassen und der BVV zu seiner 33. Tagung am 05.05.2010 vorzulegen.
  2. In der VzK sollen – neben einer Einschätzung der Probleme und Ursachen für den fehlenden oder unzureichenden Winterdienst – Lösungsvorschläge erarbeitet werden, wie zukünftig eine den Anforderungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes gemäße Schnee- und Eisbekämpfung durchgesetzt werden kann.
  3. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Vorkehrungen für Ersatzvornahmen im aktuellen Haushalt und in zukünftigen Haushalten zu treffen sind.
  4. Weiterhin soll die VzK eine Auswertung des Unfallgeschehens durch Schnee- und Eisglätte im Bezirk Pankow sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und angeordneten Ersatzvornahmen enthalten.

Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung
Berlinweit waren die Zustände seit dem 27.12.2009 durch den fehlenden oder mangelhaft durchgeführten Winterdienst unzumutbar. Die Flächen auf den Gehwegen, auf den Grundstücken der Bezirke bzw. des Landes Berlin, an den Haltestellen des ÖPNV, auf den Radverkehrsanlagen und in den Nebenstraßen waren nur unzureichend oder gar nicht von Schnee und Eis beräumt. Eine wirksame Glättebekämpfung hat nicht stattgefunden.
Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen war die Situation sehr gefährlich. Die Situation spitzte sich zu, als sich die unberäumten Flächen durch ein vorübergehendes Tauwetter in Eis verwandelten. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger verletzten sich auf den glatten Flächen, teilweise sogar schwer. Drei Todesfälle sind bis heute zu beklagen, die auf die Eis- bzw. Schneeglätte zurückzuführen sind.
Für zukünftige Winter ist zu klären, wie ein effektiver Winterdienst durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), die Grundstückseigentümer und die Verkehrsbetriebe erreicht werden kann und ggf. auch durchzusetzen ist.
Das Bezirksamt soll prüfen, welche geeigneten Maßnahmen bei mangelhaftem Winterdienst kurzfristig zu ergreifen sind. Neben der Ahndung des ausbleibenden oder unzureichenden Winterdienstes kann das Bezirksamt Ersatzvornahmen durchführen oder durchführen lassen, dessen Kosten der entsprechende Grundstückseigentümer bzw. Reinigungspflichtige (§ 4 Straßenreinigungsgesetz) erstatten muss.
Aus derzeitiger Sicht sind die Bestimmungen im Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ausreichend. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen der Bezirke sowie des Senats, eine umfassende Information über die Pflichten zum Winterdienst und den möglichen Konsequenzen wie Bußgelder bzw. Ersatzvornahmen müssen erarbeitet werden.
Ersatzvornahmen führen zu Kosten für den Bezirk. Hierzu muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine ausreichende Vorsorge im Bezirkshaushalt getroffen werden muss.
Ziel des Verwaltungshandelns der Bezirke und des Senats muss sein, Gefahren, die durch einen unzureichenden Winterdienst entstehen, schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen. Hierbei muss ein besonderes Augenmerk auf die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen gelegt werden.

Antrag VI-0979

Betreff: Gefahren durch Schnee- und Eisreste für FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen beseitigen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. gegenüber den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf eine unverzügliche Beseitigung der gefährlichen Schnee- und Eisreste – insbesondere auf den Gehwegen und Radverkehrsanlagen – zu drängen.
  2. Hierbei muss in Zukunft erreicht werden, dass die beräumten Schnee- und Eismengen entsprechend des § 3 Abs. 3 Straßenreinigungsgesetzes (StReinG) weder auf Radverkehrsanlangen, neben Fußgängerüberwegen oder im Bereich von Straßenkreuzungen aufgehäuft werden.
  3. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass gegenüber der BSR eine Einhaltung des § 3 Abs. 9 StReinG durchgesetzt wird, der die Beseitigung von Schnee und Eis auf den durch Kehrmaschinen befahrbaren ausgebauten Radwegen vorsieht, um ein gefahrloses Fahrradfahren auch im Winter zu ermöglichen.

Berlin, den 23.02.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung
Nach dem eingetretenen Tauwetter müssen die zurückgebliebenen Eis- und Schneereste auf den Gehwegen und den Radverkehrsanlagen schnellstmöglich und unverzüglich beseitigt werden. Das Abtauen der Schnee- und Eisreste kann noch mehrere Wochen dauern, das haben die Erfahrungen in den letzten Jahren, insbesondere 2003 und 2006, gezeigt. Die durch Schmutz und Streugut dunkelfarbigen Schnee- und Eisreste stellen insbesondere für Sehbehinderte und Blinde sowie für FahrradfahrerInnen in der Dunkelheit eine große Gefahr dar, da mit diesen Hindernissen nach dem weitgehenden Abtauen der Schneedecke niemand mehr rechnet.
Die Interessen der Fahrradfahrer werden beim Winterdienst nach wie vor überhaupt nicht berücksichtigt.
Die BSR wird den Anforderungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes nicht gerecht. Weder die Radverkehrsanlagen auf den Straßen noch die durch Kehrmaschinen befahrbaren ausgebauten Radwege wurden von Schnee und Eis beräumt (§ 3, Abs. 9 StReinG).

Antrag VI-0976

Betreff: Bezirkliche Integrationsarbeit verstärken

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Integrationsbeauftragten durch eine befristete Verstärkung in Form einer qualifizierten Sacharbeiterstelle im Umfang einer halben Stelle bis zum Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode zu unterstützen. Diese Verstärkung soll kostenneutral – etwa in Form eines Antrags auf einen Übergangseinsatz beim ZeP mit Kostenerstattung – erfolgen und zum Ende der Befristung ausgewertet werden.

Berlin, den 23.02.2010

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:

In dieser Legislaturperiode hat der Umfang der Tätigkeiten, Aufgaben und Zuständigkeiten der Integrationsbeauftragten unverhältnismäßig zugenommen. Ursächlich dafür sind die Tätigkeiten der Koordination, Steuerung und Durchführung des Programms „Vielfalt tut gut“, aber auch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsstelle des neu eingerichteten Integrationsbeirats und im Zuge der Arbeiten zur Erstellung des Integrationskonzeptes.
Aus diesen Gründen ist eine personelle Verstärkung dieser Arbeit geboten. Dies war auch ein zentrales Ergebnis der gemeinsamen Diskussion zwischen dem Fachausschuss und dem Integrationsbeirat.
Mit Blick auf die Haushaltssituation soll versucht werden, zunächst eine temporäre und kostenneutrale Verstärkung zu erreichen.

Antrag VI-0961

Betreff: Initiative im Eliashof

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend eine Zeit- und Maßnahmeplan für den weiteren Verbleib der Initiativen, die derzeit im Eliashof ansässig sind, vorzulegen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Betroffenen sowie der BVV stattfinden.

Die Betroffenen sind:

Murkelbühne

Prenzlkasper

Flatback & Cry, Klangschmiede

Interkulturelle Kiezbühne Prenzlauer Berg

Initiative Bürgerstiftung Prenzlauer Berg.

Sofern kein direkter Umzug im Sinne der BVV-Beschlüsse vom 1.4. und 15.7.2009 in einen neuen, endgültigen Standort nahtlos möglich ist, wird das Bezirksamt ersucht, Vorschläge für eine Übergangslösung machen.

Der Zeit- und Maßnahmeplan sowie die Vorschläge für Übergangslösungen sind der BVV bis zur Tagung am 3.3. vorzulegen.

Berlin, den 27.01.2010
Einreicher: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
BV Sabine Röhrbein,   BV Clara West – Fraktion der SPD
BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn – Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Begründung:

Die BVV hat auf der Sitzung vom 1.4.2009 im Zusammenhang mit der Umwandlung des Eliashofes in eine Grundschule Folgendes beschlossen: „Für die am Eliashof ansässigen Initiativen und den Musikschulstandort in der Pappelallee werden umgehend Ersatzstandorte geschaffen. Die Initiativen werden möglichst gemeinsam vorzugsweise im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz oder in der näheren Umgebung untergebracht.“ Dieser Beschluss wurde am 15.7.2009 durch die BVV insofern erweitert, dass das Bezirksamt beauftragt wurde zu prüfen, ob die Initiativen im Kulturareal im Thälmannpark untergebracht werden können. Sollte dies nicht möglich sein, sollte das Bezirksamt bis Dezember 2009 alternative Vorschläge für eine Verlagerung dieser vorlegen.

Die Ergebnisse der Prüfung stehen derzeit noch aus und es erscheint absehbar, dass ein Auszug aufgrund der aktuellen Umzugsplanung der Grund- und Musikschule keine neuen Standorte im Sinne der BVV-Beschlüsse gefunden werden und ein Umzug der Initiativen stattfinden kann.

Um die BVV-Beschlüsse dennoch umsetzen zu können ist es erforderlich, das umgehend eine Lösung für den Verbleib dieser entwickelt wird, die sowohl den Initiativen als auch dem Bezirk Planungssicherheit bietet.

Große Anfrage VI-0953

Betreff: Kultur und Bildung im Eliashof

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie will das Bezirksamt die vorgesehene Konzentration der Musikschule an einem gemeinsamen Standort erreichen und gleichzeitig die beschlossene Abgabe des Gebäudes Pappelallee 41 b an den Liegenschaftsfonds umsetzen?
  2. Was sind die Hindernisse und Gründe, die einen kompletten, fristgemäßen Auszug der Musikschule aus der Pappelallee 41 b verhindert haben?
  3. Welche Ergebnisse hat der Prüfauftrag Drs. VI-0844, „Gemeinsamen Musikschulstandort im Prenzlauer Berg prüfen“ ergeben und wie wird er in die derzeitigen Überlegungen einbezogen?
  4. Was konnte das Bezirksamt bis heute erreichen, um eine Finanzierung der notwendigen Umbaumaßnahmen im Eliashofs zu einem kooperativen Grundschul- und Musikschulstandort zu erreichen?
  5. Wie steht das Bezirksamt zu Aussagen, dass den Kulturprojekten ihre Verträge im Eliashof gekündigt seien? Welche Bemühungen gab es von Seiten des Bezirksamtes zur Sicherung der Kultur-Projekte?
  6. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um die Kulturprojekte aus dem Eliashof langfristig zu sichern?
  7. Wie und bis wann will das Bezirksamt die anstehenden Probleme lösen?

Berlin, den 19.01.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Für die Wiedereinrichtung eines Grundschulstandortes im Eliashof besteht eine umfassende Beschlusslage der BVV und des Bezirksamtes. Nach dem letzten Berichtsstand des Bezirksamtes sind jedoch noch viele Fragen offen und eine Vielzahl von Problemen noch nicht gelöst.

  • Die Musikschule benötigt einen gemeinsamen Standort im Prenzlauer Berg und muss dringend von den Infrastrukturkosten der Pappelallee 41 b entlastetet werden.
  • Die Kulturprojekte benötigen vom Bezirk eine verlässliche Perspektive. Der Bezirk steht gegenüber den Kulturprojekten im Eliashof hierfür im Wort.
  • Im August dieses Jahres wird mit dem Schulbetrieb im Eliashof begonnen. Für den Erfolg der Wiedereinrichtung der Grundschule im Eliashof ist eine klare Entscheidungslage notwendig, um bei den Eltern der zukünftigen Grundschule das Vertrauen in die Zukunft dieses Standortes zu schaffen.

 

Antrag VI-0951

Betreff: Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen zu Neubauvorhaben sowie erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen nach §§ 64/65 der BauOBln zu Neubauvorhaben sowie der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen weiterhin mit dem bisherigen Inhalten zur Verfügung stellen. Diese monatsweise zu erstellenden Listen sollen den bisher ausgeteilten Baulisten in Form und Darstellung entsprechen. Die Liste soll ab Januar 2010 Vorhaben und Vorgänge mit folgenden Kriterien zum Inhalt haben:

  • Wohnungsneubauvorhaben nach §§ 64/65 der BauOBln ab sieben Wohneinheiten (WE)
  • Neubau von Gewerbeflächen, inkl. Handel, Büronutzung, öffentliche und private Dienstleistungen ab 400 m² Geschossfläche sowie aller Sonderbauten nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 5, 7, 9 bis 12,
  • Umbau und Nutzungsänderungen von Gewerbebauten ab 400 m²,
  • Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben in Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen ab 100 WE,
  • Vorhaben, die einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung nach § 172 BauGB bedürfen ab einem Umfang von 40 WE,
  • Vermerke zu sanierungs- oder erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten sowie
  • die erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

Diese monatlichen Baulisten werden den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses (derzeit Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) sowie den Fraktionen in digitaler Form (z. B. als pdf) bis spätestens zum 10. des Folgemonats, erstmals für den Januar 2010, übermittelt.

Darüber hinaus ist unverzüglich mit der zuständigen Abteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Kontakt aufzunehmen sowie mit den anderen Bezirken abzustimmen, wie die mit der Einführung des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens aufgetretenen Probleme für ganz Berlin behoben werden können. Der BVV ist bis zur 32. Tagung darüber zu berichten, was das Bezirksamt in dieser Angelegenheit unternommen hat.

Berlin, den 25.01.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Einreicher: SPD-Fraktion
gez. BV Sabine Röhrbein, BV Roland Schröder

Begründung:
Der Stadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in der Sitzung am 07.01.2010 darüber informiert, dass die mit dem Ausschuss vereinbarten monatlichen Baulisten der beantragten und erteilten Vorbescheide bzw. Baugenehmigungen zu Neubauvorhaben sowie erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht mehr in der gewohnten Qualität erstellt werden können. Begründet wurde dies damit, dass die Erstellung der Listen durch die Einführung des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren nicht mehr möglich sei, da sie in ihrem bisherigen Informationsumfang nicht mehr automatisch erstellt werden könnten. Die Zusammenstellung der abgeforderten Daten könne andernfalls nur mit erheblichem Mehraufwand oder in verminderter Form mit vertretbarem Aufwand durch die Mitarbeiter erfolgen.
Die BVV legt für sich jedoch bisher immer noch selber fest, welche Datengrundlagen und Datenzusammenstellungen sie für die Arbeit in der BVV für erforderlich hält. Mit dem Beschluss wird eine derzeit nicht vorhandene formale Grundlage geschaffen, auf deren Basis das Bezirksamt das Informationsbedürfnis der BVV im Verwaltungshandeln organisieren und im bisherigen Umfang fortführen kann. Die Grunddaten zu den abgefragten Informationen sind für die Bearbeitung ohnehin zwingend erforderlich und müssen zur Bearbeitung folglich dem Sachbearbeiter vorliegen.

Die Absenkung der WE-Anzahl bei Sanierungsvorhaben sowie die Aufnahme erhaltungsrechtlicher Genehmigungen folgen der gestiegenen Bautätigkeit in diesem Feld und zielen auf die bessere und schnellere Information des Ausschusses über derartige Vorhaben. Hierbei wurden zuletzt Kommunikationsdefizite festgestellt.

Im Bezirk Pankow wurde laut Information der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der ersten Stufe der Umsetzungsverfahren, der Schulung – insgesamt sind es laut Senatsverwaltung vier Stufen – im März 2008 begonnen. Die zweite Stufe, die elektronische Begleitung etc., beginnt in diesem Monat und die Stufe 3 im April dieses Jahres. Die Stufe 4, das Einführungskonzept, ist erst im August, gemäß Aussage der Senatsverwaltung auf ihrer Internetseite, für alle Bezirke Berlins gleichzeitig vorgesehen.

Große Anfrage VI-0952

Betreff: Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB in den Pankower Sanierungsgebieten

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. In welchem Umfang konnte seit Beschluss des Doppelhaushalts 2010/2011 die Anzahl der bearbeiteten bzw. abgeschlossenen Verfahren zur Erhebung der Ausgleichsbeträge in den Pankower Sanierungsgebieten erhöht werden?
  2. Wie viele Verfahren konnten jeweils im letzten Quartal 2009 in den 6 Sanierungsgebieten und dem bereits entlassenen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz pro Monat abgeschlossen werden?
  3. Wie viele Verfahren müssten pro Monat abgeschlossen werden, um in den genannten Gebieten alle Grundstücke fristgerecht zu bearbeiten?
  4. Wie erfolgreich sind die Maßnahmen, die das Bezirksamt nach dem Bericht zur Mündlichen Anfrage Nr. 129, „Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den Pankower Sanierungsgebieten“ ergriffen hat? Welchen weiteren Steuerungsbedarf gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
  5. Warum liegt bisher den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Finanzen, Immobilienmanagement und Personal noch nicht der in der Drs. VI-0812 beschlossene vierteljährliche Bericht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge vor?

Berlin, den 19.01.2010
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Cornelius Bechtler

Begründung
Das Planungsrecht sieht die Heranziehung der Grundstückseigentümer an der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten vor. In den 6 Sanierungsgebieten sowie dem bereits entlassenen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz gibt es noch einen erheblichen Investitionsbedarf in die öffentliche Infrastruktur. Ein erheblicher Teil kann durch Ausgleichsbeträge finanziert werden.
Nach Aussagen des Bezirksamtes ist auf Grundlage des Verfahrensstandes von 6/2009 für die Sanierungsgebiete mit einer Einnahmeerwartung von 80,4 Mio. € zu rechnen.

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