BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Antrag VI-0911

Betreff: Ehrung Jürgen Kuczynskis durch Platzbenennung nur mit ausgewogener Darstellung seines Lebens durch eine informierende Tafel

Die BVV möge beschließen:

Die BVV Pankow lehnt die durch das Bezirksamt geplante Benennung des südlichen Teils des Antonplatzes nach Prof. Jürgen Kuczynski ab. Mit diesem Beschluss wird aber nicht die grundsätzliche Befürwortung der Benennung eines Ortes in Weißensee nach Prof. Kuczynski durch den Beschluss des Ausschuss für Kultur und Bildung aufgehoben.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Benennung eines Ortes in Weißensee nach Prof. Jürgen Kuczynski solange auszusetzen, bis diese Benennung gemeinsam mit der Einweihung einer informierenden Tafel erfolgen kann.

Diese informierende Tafel muss eine historisch ausgewogene Darstellung des Lebens und Wirkens von Prof. Jürgen Kuczynski beinhalten und neben seinen wissenschaftlichen Leistungen insbesondere auch die Verstrickung von Jürgen Kuczynski in das System der DDR-Diktatur abbilden.

Der Text der Tafel und der Ort werden im Ausschuss für Kultur und Bildung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Bei der Erstellung des Textes sollte die Bürgerinitiative, die sich für die Ehrung von Jürgen Kuczynski einsetzt, mit angehört bzw. eingebunden werden.

Berlin, den 13.01.2010

Einreicher: Fraktion der CDU
Johannes Kraft, Fraktionsvorsitzender
Dr. Philipp Lengsfeld und die übrigen Mitglieder der Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stefanie Remlinger, Fraktionsvorsitzende
Cornelia Schwerin und die übrigen Mitglieder der Fraktion
Begründung:
Der Ausschuss für Kultur- und Bildung hat zwar mehrheitlich eine Ehrung von Prof. Jürgen Kuczynski befürwortet, aber kein positives Votum für einen konkreten Ort in Weißensee abgegeben. Die vom BA jetzt geschlossene Benennung eines Teilstücks des Antonplatzes ist eine äußerst prominente Ehrung von Prof. Kuczynski und geht deutlich über den Ursprungsvorschlag (Parkecke Woelckpromenade / Pistoriusstraße) hinaus. Damit stellt sich die Frage nach der politischen Wirkung einer solchen Ehrung mit noch größerer Schärfe.

Prof. Kuczynski ist eine Persönlichkeit, dessen (hochdekoriertes) Wirken in der DDR aber auch durch eine ausgeprägte Nähe zur SED-Führung charakterisiert war, zu dessen erweiterten Führungszirkel Prof. Kuczynski lange Jahre gehörte (wirtschaftlicher Berater von Erich Honecker). Eine reine Ehrung, wie es die Benennung einer öffentlichen Fläche (insbesondere an so prominenter Stelle im Zentrum von Weißensee) darstellt, würde deshalb eine sehr einseitige und potentiell missverständliche Botschaft senden. Eine historisch ausgewogene informierende Tafel als Ergänzung der Ehrung durch die Platzbenennung dagegen scheint ein probates Mittel der Darstellung des Lebens und Wirkens von Prof. Kuczynski und ist als Ergänzung der Platzbenennung dringend geboten. Der Beschluss des Bezirksamtes sieht die Errichtung einer solchen Tafel ja auch schon vor. Um die politische Ausgewogenheit zu wahren, darf eine jegliche Platzbenennung aber nur zeitgleich mit der Einweihung der Tafel erfolgen und die Tafel muss ein historisch ausgewogenes Bild liefern.

Große Anfrage VI-0923

Betreff: Wie weiter mit dem Peter Edel?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Für wann ist frühestens mit dem erfolgreichen Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und der damit folgenden Nutzungsübergabe an die Schauspielschule zu rechnen?
  2. Was spricht gegen eine kulturelle Zwischennutzung des Peter Edel, sofern die Zwischennutzer die laufenden Betriebskosten bezahlen würden?
  3. Mit welchen Bewirtschaftungskosten für das Gebäude ist in den Wintermonaten bzw. im Jahresschnitt zu rechnen?
  4. Gibt es Interessenten an einer Zwischennutzung, die angeboten haben, diese Bewirtschaftungskosten zu übernehmen?
  5. Bis wann gibt sich das Bezirksamt Zeit, einen Erbbaurechtsvertragsabschluss zu erreichen?

Berlin, den 01.12.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger

Große Anfrage VI-0920

Betreff: Parteienverständnis – Selbstverständnis

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Gründe waren konkret verantwortlich für die Entscheidung, bei den Gedenkfeierlichkeiten am 9.11.2009 an der Bösebrücke keine Parteien zuzulassen und wie und von wem wurde diese Entscheidung getroffen und kommuniziert?
  2. Hält das Bezirksamt jede Präsenz von Parteien im öffentlichen Raum bzw. im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für Wahlkampf?
  3. Nach welchen Kriterien beschließt das Bezirksamt, bei welchen bezirklichen Anlässen bzw. vom Bezirksamt organisierten Veranstaltungen Parteien zugelassen bzw. ausgeschlossen sind und welche Beispiele wären hier zu nennen?

Berlin, den 01.12.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger

Begründung:
Das Bezirksamt hat die Präsenz von Parteien im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten am 9. November 2009 an der Bösebrücke untersagt. Bürgermeister Köhne kommentierte die Tatsache, dass verschiedene Parteien dennoch vor Ort sein wollten, in der 28. BVV-Tagung am 11.11.2009 (laut Wortprotokoll) u.a. mit den Worten: „Und ich finde das wirklich beschämend, was da passiert ist, (…) beschämend ist, dass versucht wird hier diesen Tag so zu instrumentalisieren. Ich glaube wir haben in der Bevölkerung keine Politikverdrossenheit, sondern wir haben hier eine große Parteiverdrossenheit. Und derartige Dinge führen dazu, dass sie nicht kleiner wird, sondern das [sic] die größer wird. Und ich glaube, ich glaube, man sollte auch in Zukunft alles unterlassen, dass hier irgendeiner Partei glaubt, sie könnte diesen Tag und diesen Ort für sich zu [sic] instrumentalisieren.“ (…) Parteien „gehören nicht an diesen Ort in dem Sinne, dass sie sich an diesem Tage hier Wahlkampfmäßig präsentieren. Das kann doch nicht sein. Jeder kann kommen und ich bin froh, dass viele Leute da waren und ich auch froh über jeden der kommt und auch jeder der in einer Partei ist sich engagiert und an dem Tag dort auftritt. Aber nicht unter dem Mantel der Partei.“
Wir halten die Entscheidung und ihre Begründung für diskussionsbedürftig.

Antrag VI-0925

Betreff: Antrag auf Neuauslegung der Pläne zum Bau des 16. Bauabschnitts der BAB 100

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Pläne für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 erneut ausgelegt werden. Die Auslegung soll im Bezirk Pankow erfolgen. Das Bezirksamt soll in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung zeitnah im Bezirk Pankow/ Ortsteil Prenzlauer Berg durchführen. Dort sollen die Auswirkungen des Weiterbaus der A100 (16. Bauabschnitt), insbesondere vor dem Hintergrund von Lärm-, Feinstaub- und Verkehrszunahme gerade durch den LKW-Verkehr explizit der Bevölkerung vorgestellt werden.

Berlin, den 01.12.2009

Einreicher:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn
Linksfraktion; gez. BV Michael van der Meer

Begründung:
Im Rahmen der öffentlichen Erörterung der Einwendungen gegen den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 wurde in der letzten Woche die Befürchtung laut, dass von einer deutlichen Zunahme der LKW-Belastung auf den Ringstraßen auszugehen ist. Dies ergibt ausdrücklich auch ein Gutachten der RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement, Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR. Damit ist eine deutliche Zunahme des LKW-Verkehrs insbesondere auch im Prenzlauer Berg in Richtung Autobahnzubringer A114 zu erwarten. Diese Umstände waren zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens nicht bekannt gemacht worden.

Die Senatsverwaltung muss deutlich machen, zu welchen Verkehrsverlagerungen im LKW-Fernverkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 mit eventuellem Ringschluß zur B2/B109/A 114 kommt. Das Ausmaß der durch zusätzliche LKW-Verkehre verursachten Lärm- und Schadstoffbelastung kann nach Angaben des zitierten Gutachtens derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Genau diese Informationen aber sind den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Erst dann können diese prüfen, inwieweit sie betroffen sind und inwieweit sie mit ihren Einwendungen diese Betroffenheit im Planfeststellungsverfahren geltend machen wollen.

Mit Fertigstellung des 16. Bauabschnitts muss der gesamte Autobahnverkehr in das untergeordnete städtische Verkehrsnetz, vor allem in Richtung Innenstadt abfließen. Das Gutachten stellt fest, dass weiterer Untersuchungsbedarf insbesondere in Hinblick auf diesen Verkehrsabfluss in die Innenstadt besteht, bevor die Planfeststellung ergehen kann.

Die Senatsverwaltung muss diese Lücken und Fehler in der bisherigen Planung korrigieren. Diese Umstände waren bislang nicht bekannt und machen eine Neubewertung der Pläne unumgänglich. Eine Neubewertung ist nur unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Pläne samt der neuen Prognosezahlen müssen daher der Bevölkerung abermals vorgestellt und zur Ansicht und Bewertung ausgelegt werden. Das Bezirksamt sollte sich für eine Auslegung auch im Bezirk Pankow / Ortsteil Prenzlauer Berg einsetzen.

Antrag VI-0926

Betreff: Das Informations- und Dokumentationssystem „ISIS“ auch in Pankow einführen und anwenden

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Bedingungen das Informations- und Dokumentationssystem „ISIS“ des Bezirks Mitte auch in Pankow einführt werden kann.

Berlin, den 01.12.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:
Das Informations- und Dokumentationssystem „ISIS“ (Informationssystem für Infrastruktur- und Standortplanung) wird zurzeit erfolgreich im Bezirk Mitte angewandt.

Mit diesem System können durch einen gemeinsamen Datenabgleich der verschiedenen Fachbereiche die Grundlagen für ressortübergreifende Planungen in Pankow geschaffen werden. Die Zusammenfassung und Dokumentation aller bezirksrelevanten Planungen vom FNP bis zum Bauhaben bezogenen Bebauungsplan, sowie auch weiterer Planungen anderer Amtsbereiche, Schule, Kultur, etc., in einer Datenbank sollte die Grundlage der Entscheidungsfindung bei zukünftigen sozialraumorientierten Planungen darstellen. Außerdem lässt sich anhand dieser Dokumentation eine verbesserte Abstimmung mit der interessierten und engagierten Öffentlichkeit führen und zielgenauer Arbeiten.

Antrag VI-0919

Betreff: Sichere Überquerungsmöglichkeit der Prenzlauer Promenade am Caligariplatz

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine Wiedereinrichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) im Bereich des Caligariplatzes einzusetzen.

Hierbei sollen folgende Probleme gelöst werden:

  1. Neben der lichtsignalisierten Fußgängerfurt soll eine Fahrradfurt eingerichtet werden.
  2. Der Fahrradverkehr aus der Heinersdorfer Straße und der Gustav-Adolf-Straße in südlicher Fahrrichtung soll zur lichtsignalisierten Fahrradfurt über die Prenzlauer Promenade zu den bestehen Radverkehrsanlagen geleitet werden.
  3. Die Querungsstelle über den Heinersdorfer Platz soll baulich angelegt und in möglichst kurzer Distanz über die Platzfläche erfolgen.
  4. Die Querungsstelle muss insbesondere gut sichtbar für Sehbehinderte bzw. taktil wahrnehmbar für Blinde sein. Um einen möglichst guten Kontrast herzustellen und die Oberflächen taktil wahrnehmbar zu gestalten, ist eine Querungsfurt über die Platzfläche in Asphaltbauweise zu prüfen.


Berlin, den 01.12.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Bei der Vorstellung der Entwurfsplanung für die Prenzlauer Promenade zwischen Wisbyer Straße und Thulestraße/Am Steinberg im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Pankower BVV war im Bereich der Brotfabrik (Caligariplatz) eine Ampel (LSA) vorgesehen. Im Zuge des weiteren Planungsprozesses verzichtete die Senatsverwaltung auf diese LSA, um die Leistungsfähigkeit der Prenzlauer Promenade zu erhöhen. Dies führt nun zu erheblichen Sicherheitsproblemen für die FußgängerInnen und für den Fahrradverkehr.

1.    Der Umbau der Prenzlauer Promenade 2004/2005 hat eine wichtige Fußwegebeziehung im Bereich des Kulturzentrums Brotfabrik und des Caligariplatzes unterbrochen. Bis dahin bestand eine Ampel (LSA), die eine lichtsignalisierte Überquerungsmöglichkeit der Prenzlauer Promenade herstellte. Hiermit besteht zwischen der LSA an der Kreuzung Prenzlauer Promenade/Wisbyer Straße/Ostseestraße und der LSA nördlich der Langhansstraße auf einer Strecke von 650 m keine gesicherte Querungsmöglichkeit. Für FußgängerInnen bildet die Prenzlauer Promenade an der Nahtstelle der ehemaligen Bezirke Weißensee und Pankow eine schwer überwindbare Barriere. Neben vier Fahrspuren mit einer sehr hohen Verkehrsbelastung ist der Gleiskörper der Tram zu überwinden. Die Benutzung der LSA an der südlich gelegenen Kreuzung bedeutet ein Umweg und entspricht nicht den eigentlichen Ansprüchen an möglichst direkte Fußwegebeziehungen. Die geplante Fußverkehrsstrategie des Senates will den Fußverkehr allgemein in Berlin attraktiver und sicherer machen. Eine sichere Querungsmöglichkeit über die Prenzlauer Promenade ist eine Maßnahme, die diesen Zielen entspricht.

2.    Zwischen dem Caligariplatz und der Kreuzung Prenzlauer Promenade/Wisbyer Straße/Ostseestraße ist durch den Wegfall der LSA ein erheblicher Gefahrenpunkt für den Radverkehr entstanden. Wurde in der Umbaumaßnahme im Rahmen der Prenzlauer Promenade eine Querungsmöglichkeit für den Radverkehr über die Fläche des Caligariplatzes noch vorgesehen und auch umgesetzt, fehlt in südlicher Fahrtrichtung ein Anschluss an die Radverkehrsanlagen im Bereich der Prenzlauer Promenade. Dies verleitet FahrradfahrerInnen illegal in falscher Fahrrichtung den Radweg in der Prenzlauer Promenade und die Querungsfurt über die Gustav-Adolf-Straße zu folgen. Die Benutzung von Radverkehrsanlagen in falscher Fahrrichtung ist eine der häufigsten Ursachen von schweren Verkehrsunfällen. Die fehlende Berücksichtigung des Radverkehrs bei der Straßenplanung muss deshalb unbedingt korrigiert werden.

Antrag VI-0918

2. Ausfertigung

Betreff: Belegungs- und Mietpreisbindungen nach Aufhebung der Sanierungsgebiete sichern

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. wie in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.11.2009 angekündigt, das im Altbezirk Prenzlauer Berg übliche Verfahren der vor-Ort-Kontrolle der Belegungsbindungen auch auf die Altbezirke Pankow und Weißensee auszudehnen.
  2. sich gegenüber dem Senat und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen,
    - dass auch nach Auslaufen der Sanierungsgebiete das Belegungsrecht und die Belegungskontrolle der mietpreisgebundenen Wohnungen in den sechs Sanierungsgebieten, dem ehemaligen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz sowie den beiden Milieuschutzgebieten, Falkplatz und Ostseeplatz, (vgl. VzK VI-0628) beim Bezirk Pankow von Berlin bleibt,
    - dass in anderen Bezirken analog verfahren wird und
    - dass die betroffenen Bezirke eine fallzahlbezogene Zuweisung für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erhalten.
  3. sicherzustellen, dass die o.g. beleggebundenen Wohnungen im Falle eines Freizuges tatsächlich an die Zielgruppe (Sanierungsbetroffene sowie sozial schwache Mieterinnen und Mieter) vergeben werden und die BVV jeweils im ersten Quartal eines Jahres über die im Vorjahr freigezogenen und neu vergebenen Wohnungen in einer VzK zu informieren.

Berlin, den 9. Dezember 2009
Einreicher:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Fraktion der SPD
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Almuth Tharan
gez. BV Sabine Röhrbein

Begründung:
In den Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow wurde eine ganze Anzahl von Häusern von Privateigentümern/Bauträgern unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel saniert. Als Gegenleistung für die öffentlichen Mittel wurden langfristige Mietpreis- und Belegungsbindungen zwischen den Eigentümern und dem Fördergeber IBB vereinbart.
Nach der Einsicht in die Sanierungsakten sowie der Diskussion ihrer Ergebnisse im Stadtentwicklungsausschuss, an der auch ein Vertreter der IBB teilnahm, hat sich herausgestellt, dass es bisher keinerlei Verfahren oder Vorkehrungen gibt, wie die vertraglich vereinbarten Regelungen, die z.T. noch bis zu 12-15 Jahren fortbestehen,  nach der Aufhebung der Sanierungsgebiete und der üblichen „Nachfrist“ für die Verwendung von Ausgleichsmittel kontrolliert und gewährleistet werden können.
In Anbetracht der deutlich steigenden Mieten in den Noch-Sanierungsgebieten kann der Bezirk nicht auf den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in diesen Gebieten verzichten.
Darüber hinaus leitet sich aus der Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln durch Privateigentümer und den damit verbundenen vertraglichen Verpflichtungen auch aus übergeordneten Prinzipien die Verpflichtung zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen her.

Antrag VI-0928

Betreff: Jetzt die neue Gemeinschaftsschule Tesla Oberschule auch baulich weiter voranbringen!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. ein räumlich-finanzielles Gesamtkonzept für die neue Gemeinschaftsschule am bestehenden Standort der Tesla Oberschule zu entwickeln
  2. zu prüfen, wie die notwendigen Investitionsmittel aufgebracht werden können, ggf. durch teilweise Umschichtung bzw. zeitliche Vorverlagerung der eingestellten Mittel für das ehem. Pasteur-Gymnasium
  3. zu prüfen, ob für die Teilsanierung zur Inbetriebnahme eines Grundschulstandortes im ehemaligen Pasteurgymnasiums Sanierungs- oder Ausgleichsmittel zur Verfügung gestellt werden können.

Berlin, den 09.12.2009

Einreicher: Fraktion der SPD & Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Sabine Röhrbein
gez. BV Klaus Mindrup
gez. BV Remlinger
gez. BV Brenn

Begründung:

Das Bezirksamt berichtet in der 2. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache VI-706/09 vom 03.11.2009 ausführlich zur Planung einer neuen Gemeinschaftsschule.

Bislang ist nicht absehbar, wie die Mittel für die Schaffung dieser Gemeinschaftsschule aufgebracht werden können.

Dagegen sind in die Investitionsplanung Mittel für die Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Pasteurstraße eingestellt, obwohl dieser Standort sich in einer Förderkulisse (Sanierungsgebiet) befindet.

Es ist daher durch das Bezirksamt zu prüfen, ob es möglich ist, einen Teil der eingeplanten Investitionsmittel für die Pasteurschule für die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen der Gemeinschaftsschule am bisherigen Standort einzusetzen und zu prüfen, ob alternativ andere Mittel für eine Teilsanierung des ehemaligen Pasteurgymnasiums zur Verfügung zu stellen.

Die Überlegungen für eine vierzügige Gemeinschaftsschule auf der Werneuchener Wiese werden nicht weiter verfolgt.

Antrag VI-0882

Betreff: Platzhaus auf dem Hirschhof

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  • die Einrichtung eines Platzhauses auf dem Hirschhof vorrangig in Teilen des Gebäudes der ehemaligen Autowerkstatt vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, welche Gebäudeteile sich dafür eignen, insbesondere ob diese Gebäude schadstoffbelastet sind. Im Ergebnis dieser Prüfung ist die jetzige Planung für den Hirschhof zu überarbeiten.
  • mit einer geeigneten Organisation von Seiten der Anwohner und Initiativen einen Nutzungsvertrag für das Platzhaus mit dem Ziel abzuschließen, dass das Betreiben des Platzhauses von den Anwohner und deren Initiativen übernommen wird. Dem Bezirk Pankow dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Unterhaltung des Platzhauses entstehen.


Die BVV ist bis 27. Januar 2010 über den Stand der Gespräche und Maßnahmen zu informieren.

Berlin, den 03.11.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:

Nachdem die ehemalige Autowerksatt das Gelände des „Hirschhofes“ geräumt hat, liegen jetzt Vorschläge von Anwohnern und Initiativen auf dem Tisch, Teile des Gebäudekomplexes als Platzhaus zu nutzen. Bei einem Ortstermin im Sommer wurden diese Vorschläge Mitgliedern der BVV vorgestellt. Dabei konnten wir uns überzeugen, dass vorbehaltlich einer bautechnischen Untersuchung und einer Untersuchung zur Schadstoffbelastung eine Nutzung von Teilen durchaus möglich ist. Außerdem könnten bestimmte Baumaßnahmen entfallen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des gesamten Gebäudekomplexes und mit der notwendigen Sicherung des Grundstückes zu den Nachbarschaftsgrundstücken (z. B. Bau von Stützmauern) stehen. Mit der Installierung eines Platzhauses wäre neben der Nutzung bei schlechtem Wetter auch ein Ort für nachbarschaftliche Begegnung gegeben.
Für das Betreiben des Platzhauses durch Anwohner und deren Initiativen wurden von diesen konkrete Vorschläge unterbreitet, die den Bezirk finanziell nicht belasten.

Antrag VI-0868

Betreff: Transparenz in der Arbeit des Rates der Bürgermeister

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Rat der Bürgermeister und bei dem Senat von Berlin dafür zu einzusetzen, die Arbeit des Rates des Bürgermeister in der Öffentlichkeit transparenter darzustellen, insbesondere in Bezug auf Sitzungstermine, Beratungsgegenstände und Beratungsergebnisse. Dabei ist zu prüfen, ob die Erweiterung des bestehenden Portals (http://www.berlin.de/rbmskzl/rbm/rdb/) ein geeignetes Mittel sein könnte.

Berlin, den 15.09.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:
Der Rat der Bürgermeister ist ein Organ der Berliner Verfassung. Eine Reihe von Sachverhalten, die für den Bezirk relevant sind oder den Bezirk betreffen, werden im Rat der Bürgermeister verhandelt. Von daher wäre es hilfreich, wenn diese Informationen in der Öffentlich dargestellt werden können.

Die gegenwärtig bereit gestellten Informationen (http://www.berlin.de/rbmskzl/rbm/rdb/) sind nur allgemeiner Natur.

Antrag VI-0818

Betreff: Nachwahl eines Bürgerdeputierten

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin nimmt mit heutiger Wirkung zur Kenntnis, dass der bisherige Bürgerdeputierte, Herr Oliver Jütting, seine Mandate gem. § 24 Abs. 1 BezVG schriftlich durch Verzicht beendet hat.

Aus diesem Grund wird für den Ausschuss Rechnungsprüfung Herr Stefan Senkel mit sofortiger Wirkung als Bürgerdeputierter gewählt.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Antrag VI-0819

Betreff: Strategiewechsel in der Haushaltspolitik

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht:
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2010/2011 ist im Zuge der Erarbeitung der angekündigten Nachschiebeliste ein grundlegender Strategiewechsel in der Haushaltspolitik zu vollziehen und einzuleiten:

  1. Grundsätzlich wird angestrebt, einen erheblich größeren Anteil der zu erbringenden Einsparungen im Haushaltsplan durch die Senkung der Infrastruktur-Kosten zu erbringen.
  2. Die Einsparungen sind in einem ersten Schritt mindestens in einer Höhe von 1,5 Mio. € durch Maßnahmen in der Nachschiebeliste zu untersetzen, die zu einer Senkung der Infrastrukturkosten führen.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung
In den letzten Jahren hat der Bezirk Pankow im erheblichen Umfang Personalstellen eingespart. Das Personal wurde im Zeitraum von 2002 bis 2008 um 22,7% reduziert (die Stellen im Kita-Eigenbetrieb sind dabei herausgerechnet). Nur die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Neukölln verfügen über eine geringere Personalausstattung bezogen auf die Bevölkerungszahl (Vollzeitäquivalente je 10.000 EW).

Ein weiterer umfangreicherer Personalabbau verbunden mit den daraus resultierenden Konsequenzen für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben ist angesichts der Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow schwer zu rechtfertigen.

Eine Reduzierung der Nutzung an Bürodienstflächen um 10% würde Einsparungen von Kosten in Höhe von 1 Mio. € erbringen. Weitere Einsparungen sind durch eine effektivere Nutzung in den Gebäuden zu erreichen, die durch das Fachvermögen genutzt werden.

Eine Verlagerung der Schwerpunktsetzung bei den Einsparungen könnte wie folgt aussehen:

A: Einsparungen im Bereich der Bürodienstgebäude (BDG)

Die Zielvorgaben, die sich das Bezirksamt für eine effizientere Nutzung der Bürodienstgebäude in der Drs. VI-0724, „Umzugsplanung 2009 - 2011 für Bürodienstgebäuden (BDG) des Bezirksamtes Pankow“ gestellt hat, reichen für eine spürbare Entlastung des Haushaltes nicht aus. Aus diesem Grund muss über umfassendere Maßnahmen nachgedacht werden. Hierbei sind folgende, über die genannten Zielvorgaben hinausreichende Maßnahmen zu prüfen:

  • Für die drei großen Bürostandorte sowie das Gesundheitshaus ist der Instandhaltungsrückstau, der Investitionsbedarf sowie der Unterhaltungsbedarf zu ermitteln. Hierbei ist unter gebäudewirtschaftlicher Betrachtung darzustellen, ob mit den zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungs- und Investitionsmitteln mittelfristig ein wirtschaftlicher Betrieb - in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren - zu erreichen ist. Hierfür sind im Vergleich die Mieten, die durchschnittlich in den letzten 10 Jahren für Bürodienstflächen in Berlin gezahlt werden mussten, heranzuziehen.
  • Es ist zu prüfen, ob durch die Schaffung von Großraumbüros, ggf. durch weitere bauliche Maßnahmen wie einem Einbau von Trennwänden (z.B. aus Glas) eine höhere Verdichtung bei den Bürodienstflächen zu erreichen ist.
  • Es ist anzustreben, in den Bürodienstgebäuden im Durchschnitt eine Nutzung von maximal 14 m² je Mitarbeiter/in zu erreichen (Fröbelstraße 17, Haus 3: 14,5 m² je Mitarbeiter/in).
  • Prinzipiell werden zukünftig alle in den BDG für die Verwaltung zur Verfügung stehenden Räume belegt
  • Es ist zu prüfen, ob in Räumen von mehr als 20 m² eine Verdichtung zu vertreten ist, die zu einem Verhältnis führt, das unter dem Richtwert der AllA Raum von 12 m² je Miratbeiter/in führt.
  • Es ist zu prüfen, ob durch das Angebot von flexiblen Computerarbeitsplätzen die Anzahl der Arbeitsplätze weiter zu verringern bzw. durch eine flexible Nutzung damit unter die Anzahl der entsprechenden Verwaltungsmitarbeiter/innen zu senken ist.
  • Es ist zu prüfen, ob insbesondere in den Leistungsbereichen durch die Einrichtung von Besprechungsräumen und deren flexible Nutzung eine Verdichtung in den Büroräumen erreicht werden kann.

B: Gebäude und Liegenschaften im Bereich des Fachvermögens

In den Liegenschaften und Gebäuden, die sich im Fachvermögen befinden und durch sie genutzt werden, ist eine Angebotsausweitung und eine weitere Verdichtung der Nutzungen zu erreichen.

  • Die in den Produktbudgets enthaltenen Sätze für IKT-Kosten sind den IKT-Ausgaben gegenüberzustellen. Bei den Produkten, bei denen der zugewiesene IKT-Anteil nicht ausreicht, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken, sind Maßnahmen für eine höhere Effizienz der Infrastrukturnutzung zu entwickeln und umzusetzen.
  • Die zur Verfügung stehenden, nicht ausreichend genutzten Raumkapazitäten sind darüberhinaus zu ermitteln. Es ist zu prüfen, mit welchen Nutzungen eine höhere Effizienz erreicht werden kann.
  • Es ist zu prüfen, ob und wie durch die Einrichtung von weiteren kooperativen Standorten Leistungsangebote verdichtet werden können.
  • Es ist zu prüfen, wie und mit welchen baulichen Maßnahmen eine effektivere Nutzung von Gebäuden im Fachvermögen erreicht werden kann.

 

Antrag VI-0841

Betreff: Kulturensemble am Thälmannpark - Konzeption

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich zur Weiterentwicklung des Kulturensembles am Thälmannpark eine externe Konzeption in Auftrag zu geben.

Ziel dieser Konzeption soll sein:

  • Die Attraktivitätssteigerung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Standortes im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung.
  • Die Erfassung der kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale des Standortes, die konzeptionelle Zusammenführung der im Thälmannpark ansässigen Angebote und ihre räumliche Verdichtung.
  • Für die Konzepterstellung sind die folgenden Rahmenvorgaben maßgeblich:
    • Darstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale des Standortes Thälmannpark
    • Berücksichtigung der konzeptionellen Integration sowie räumlichen Unterbringung der derzeit noch im Kinder- und Jugendkulturzentrum Eliashof ansässigen Initiativen (Murkelbühne, Prenzlkasper, Flatback & Cry, Klangschmiede, Interkulturelle Kiezbühne Prenzlauer Berg und Initiative Bürgerstiftung Prenzlauer Berg).
    • Weiterentwicklung der derzeit im Thälmannparkensemble ansässigen und der ggf. zu verlagernden Angebote (s.o.)
    • Einbeziehung der bisher durch LuV- und Amtsleitung(en) genutzten Räume
    • Einarbeitung der Ergebnisse des Baugutachtens (s. Punkt 3) in die Konzeption
    • Darstellung der Gesamtergebnisse in verschiedenen Szenarien vor dem Hintergrund möglicher Zielgruppen und bestehender kultureller Angebote im räumlichen Umfeld.
  • Auf Basis der Gesamtkonzeption sollen Vorschläge für ein Marketingkonzept für den Standort („Dachmarke“) sowie für ein zukünftiges Standortmangement entwickelt werden. Die im Rahmen des „19-Punkte-Papiers“ des Bezirksamtes Pankow von Berlin beschlossene Prüfung eines Treuhandmodells soll hierbei Berücksichtigung finden.

2. Um die Potenziale des Thälmannparks besser nutzen zu können, wird das Bezirksamt ersucht, die dort ansässige(n) LuV- und Amtsleitung(en) in andere Verwaltungsgebäude des Bezirks zu verlagern. Der BVV ist zur Sitzung am 23. September 2009 ein konkreter Vorschlag mit einem zeitlichen Umsetzungsplan zu unterbreiten.

3. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, parallel zur unter Punkt 1) beschriebenen Konzeption ein externes bauliches Gutachten zum Thälmannparkensemble in Auftrag zu geben. Dieses soll den räumlichen, baulichen, technischen und akustischen Sanierungs- und Modernisierungsaufwand detailliert aufzeigen. Außerdem sollen mögliche Varianten der Sanierung und der baulichen Gestaltung aufgezeigt werden, in denen deutlich wird, welche räumlichen Potenziale mit der Sanierung des Standortes - insbesondere aus Mitteln des Stadtumbau Ost - erzielt werden können. Dies soll in enger Abstimmung mit der Konzeptentwicklung erstellt werden.

4. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, sich umgehend für eine Finanzierung der Konzeption und des Gutachtens bei der Senatsverwaltung für Kultur und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einzusetzen.

5. Das zu entwickelnde Konzept sowie das bauliche Gutachten sollen der BVV in Abstimmung mit der einberufenen Projektgruppe spätestens bis zur 28. Tagung am 11. November 2009 vorgelegt werden.

6. Das Bezirksamt unterbreitet bis Dezember 2009 konkrete Vorschläge für einen alternativen Standort/für alternative Standorte für all diejenigen Angebote, die im Ergebnis der Konzeption und des baulichen Gutachtens keinen Platz im Thälmannpark finden können.

Begründung:

Mit dem Beschluss VI-0599 ‚Umwidmung des Kinder- und Jugendkulturzentrums Eliashof’ ist das Bezirksamt auch ersucht worden, das Kulturensemble Thälmannpark als Ausweichstandort für die Projekte und Initiativen des Eliashof zu prüfen. Dieses ist bis dato nicht mit der notwendigen Zielorientiertheit erfolgt. Es wurden der BVV von Seiten des BA keine tragfähigen Lösungsvorschläge oder Alternativen vorgelegt. Deshalb ist der folgende Beschluss notwendig, um den Intentionen des Beschlusses gerecht zu werden und ihn im Sinne der bereits in der mit dem Beschluss eingerichteten Projektgruppe erörterten Punkte zu konkretisieren, damit diese eine sinnvolle Arbeitsgrundlage für die Weiterarbeit erhält.   

Antrag VI-0820

Betreff: Anreizsystem für die Abteilungen zur Senkung der Infrastruktur-Kosten einführen!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. im Zuge der derzeit laufenden Haushaltsberatungen ein wirkungsvolles Anreizsystem für die Abteilungen zu entwickeln, um weitere Einsparungen von Infrastrukturkosten zu erreichen.
  2. Durch das Anreizsystem soll den einzelnen Abteilungen bereits für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Einsparungen für die Senkung von Infrastrukturkosten in Gebäuden des Fachvermögens sowie für die Nutzung von Bürodienstgebäuden angerechnet werden.
  3. Die Regelung eines Anreizsystems zur Senkung von Infrastrukturkosten ist den Ausschüssen der BVV zu Beginn der Haushaltsberatungen am 01.09.2009 vorzustellen und zuzuleiten.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Einsparungen im Bereich der Infrastrukturkosten werden in der Regel erst verzögert wirksam. Eine Verdichtung bei der Büroraumnutzung oder eine intensivere fachliche Nutzung ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Im Bereich der Infrastrukturkosten bestehen jedoch Einsparpotentiale, die eher zu vertreten sind, als der weitere Personalabbau bzw. die Einschränkung von kommunalen Angeboten.

Antrag VI-0826

Betreff: Planungsworkshop zum ehemaligen Güterbahnhof

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,
sicherzustellen und dementsprechende Ansprachen mit Aurelis zu treffen, dass bis zum Planungsworkshop keine Festlegungen zur Entwicklung der Fläche getroffen werden.

Am Planungsworkshop sind die BVV und die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:

Vom Bezirk Pankow könnten mit der Entwicklung der Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes Pankow Impulse für eine neue Strategie im Städtebau ausgehen, die die herkömmliche Trennung von Wohnen und Arbeiten, Mobilität und Erholen, Kultur und Bildung aufhebt. Die Aufgabe der Neuerschließung der Fläche sollte von einer stadtklimaverträglichen und ökologischen Herangehensweise geprägt sein, um damit ein Beispiel für den Städtebau der Zukunft zu geben.

Der Planungsworkshop kann für eine solche Entwicklung den Anstoß geben.

Antrag VI-0821

Betreff: Grenzen überwinden: Mehr Beteiligung bei den Planungen des regionalen Grünzugs zwischen Mauerpark und Barnim

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. rechtzeitig vor Beginn der vorgesehenen Einzel-Maßnahmen im Bereich des Mauergrünzugs gemeinsam mit den Bezirken Reinickendorf und Mitte die Anwohnerinnen und Anwohner umfassend über die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen zu informieren,
  2. dabei den Beteiligungsspielraum bei den Einzelmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner konkret zu benennen
  3. und hierfür gemeinsam mit den Nachbarbezirken ein Beteiligungskonzept zu entwickeln.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, den Zeitpunkt 20 Jahre nach Öffnung der Mauer zu nutzen, um mit dem Projekt eines regionalen Grünzugs zwischen Mauerpark und Barnim durch ein gemeinsames Beteiligungsprojekt der Bezirke Reinickendorf, Mitte und Pankow bestehende Grenzen zu überwinden und das gemeinsame Interesse für die Gestaltung des Grünzugs bei den Bürgerinnen und Bürgern zu wecken.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Seit 2006 liegt ein Entwicklungskonzept für die Gestaltung eines regionalen Grünzugs zwischen Mauerpark und Barnim vor. Dort sind Einzelmaßnahmen konkret benannt. Bisher ist dieses Projekt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern wenig bekannt. 20 Jahre nach Maueröffnung ist es Zeit, gemeinsam die Grenze zwischen West und Ost zu begrünen und sich gemeinsam anzueignen. Hierfür wollen wir die Anwohnerinnen und Anwohner gewinnen.

Antrag VI-0822

Betreff: Grenzen überwinden: Busverbindung im Norden zwischen den Bezirken Reinickendorf und Pankow

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,
sich gegenüber der BVG und der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass eine Busverbindung im Norden von Berlin zwischen den Bezirken Reinickendorf und Pankow und den Ortsteilen Lübars, Blankenfelde und Französisch Buchholz eingerichtet wird.

Es ist dabei zu prüfen, ob durch eine Verlängerung z.B. der Linie 154 bzw. der Linie 222 eine attraktive Verknüpfung zwischen den Busnetzen besonders an Wochenenden und damit eine neue, attraktive tangentiale ÖPNV-Verbindung im Norden von Berlin geschaffen werden kann.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Das öffentliche Nahverkehrsnetz im nördlichen Bereich des Bezirks Pankow und Reinickendorf ist 20 Jahre nach Öffnung der Mauer noch immer nicht ausreichend miteinander verknüpft. Eine tangentiale Verbindung zwischen Tegel, Waidmannslust, Lübars, Blankenfelde, Französisch Buchholz bis nach Höhenschönhausen und Marzahn wäre eine wichtige tangentiale Verbindung im ÖPNV-Angebot im Norden von Berlin. Dabei ist zu prüfen, ob die beiden Linien miteinander verknüpft werden können oder ob durch eine Verlängerung einer der beiden Linien eine Lücke im heutigen Netz geschlossen werden kann.

Antrag VI-0825

Betreff: Zeitplan für städtebauliche Planung für das Grundstück Schönhauser Allee 148/ Kastanienallee 97 – 99 ändern

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, mit dem Liegenschaftsfond Berlin abzustimmen, dass die Entscheidung über den einen zu vertiefenden Entwurf für die Nutzung der Fläche Schönhauser Allee 148/ Kastanienallee 97 – 99 außerhalb der Ferienzeit stattfinden muss, um die angemessene Einbeziehung der BVV und der Öffentlichkeit sicherstellen zu können.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:
Mit großer Mehrheit hat die BVV die Drucksachen VI-0703 und VI-0625 für die Entwicklung des Grundstückes Schönhauser Allee 148/ Kastanienallee 97 – 99 beschlossen. Damit gab es eine Festlegung auf ein Verfahrens zum Umgang mit der Fläche. Demnach ist die BVV und die Öffentlichkeit bei der Entscheidung über die Entwicklung in diesem städtebaulich sehr sensiblen Bereich im Ortsteil Prenzlauer Berg zu beteiligen. Deshalb muss der bisher vom Bezirksamt vorgelegte Zeitplan so geändert werden, dass dies auch gewährleistet werden kann.

Antrag VI-0823

Betreff: Städtepartnerschaften in Pankow langfristig und nachhaltig entwickeln

Die BVV möge beschließen:

  1. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin befürwortet, begrüßt und unterstützt alle Aktivitäten Pankower Bürgerinnen und Bürger, nachhaltige und partnerschaftliche Beziehungen zu Bürgerinnen und Bürgern anderer Bezirke in Europa und darüber hinaus aufzubauen. Partnerschaften können alle Bereichen und Dimensionen des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Lebens (z.B. Kunst, Kultur, Bildung, Erziehung, Jugend, Schule, Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Religion, Sprachförderung, Umweltschutz usw.) umfassen.
  2. Sie empfiehlt, dabei das von Kleinert/Kircher in der V. Legislaturperiode erarbeitete Positionspapier zur Entwicklung von Städtepartnerschaften zur Grundlage weiterer Überlegungen und Planungen zu machen und wird es fortschreiben.
  3. Die Bezirksverordnetenversammlung befürwortet und unterstützt die Entwicklung und Vereinbarung weiterer Städtepartnerschaften. Dabei sollen die Grundsätze gelten: Qualität vor Quantität, Sorgfalt statt Eile.
  4. Das Bezirksamt wird ersucht, Pankower Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, die Beziehungen zu Kolobrzeg, Mersin und Ashkelon weiter zu verstetigen und auszubauen. Dazu gehört
    • die Städtepartnerschaft zu Ashkelon durch geeignete Maßnahmen wieder zu aktivieren,
    • die Beziehung zu Mersin zu einer Städtepartnerschaft weiter zu entwickeln,
    • mulilaterale Aktivitäten zwischen Pankow, Kolobrzeg, Ashkelon und Mersin und ggf. weiteren Partnern zu ermöglichen.
  5. Das Bezirksamt wird ersucht, alle Maßnahmen und Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen, die zu gedeihlichen Partnerschaften beitragen.  Dabei darauf zu achten, dass dem Bezirk daraus keine weiteren Kosten entstehen.
  6. Das Bezirksamt wird ersucht, durch die Nutzung von UN-, EU- und weiteren Förderprogrammen und Fördermöglichkeiten für Begegnung und Partnerschaft zusätzliche Gelder einzuwerben. Auch die Bezirksverordnetenversammlung selbst kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sofern es sachdienlich ist.
  7. Das Bezirksamt wird ersucht, eine/n Beauftragte/n für bürgerschaftliche und städtepartnerschaftliche Beziehungen zu benennen. Es wird vorgeschlagen, die EU-Beauftragte mit dieser Aufgabe zu betrauen.
  8. Die Bezirksverordnetenversammlung betraut den Ausschuss für Gleichstellung und Integration mit der fachlichen Zuständigkeit für Städtepartnerschaften. Er wird umbenannt in "Ausschuss für Gleichstellung, Integration und Städtepartnerschaften".
  9. Auf Antrag beschließt die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin über die Einrichtung weiterer formeller Städtepartnerschaften.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:

  1. Angesichts der Globalisierung, der weltweiten Vernetzung und den Prozessen der europäischen Integration sind europäische und globale Partnerschaften immer einfacher möglich und zugleich immer notwendiger.
  2. Auch der Bezirk Pankow von Berlin benötigt Partnerschaften, um von den unterschiedlichen Erfahrungen, Kulturen und Möglichkeiten kommunaler Politik lernen und profitieren zu können und gleichzeitig auch einen Austausch zu ermöglichen.
  3. Dabei werden Partnerschaften von den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern und ihren bürgerschaftlichen Organisationsformen (Netzwerke, Vereine, Gruppen, Unternehmen, usw.) initiiert, entwickelt, getragen, gelebt. Das Bezirksamt kann und sollte Teil eines solchen Austausches sein und sich selbst auch aktiv daran beteiligen.
  4. Als Bezirks"regierung" hat das Bezirksamt besondere Möglichkeiten, bürgerschaftlichen Austausch zu begleiten, zu unterstützen, zu befördern. Ein entscheidendes Mittel ist dabei der Abschluss von Städtepartnerschaften und entsprechenden/vergleichbaren Erklärungen.
  5. Pankow hat – im Vergleich zu seiner Bedeutung als größter und einwohnerreichster Bezirk von Land und Bundeshauptstadt Berlin – vergleichsweise wenig Städtepartnerschaften. Oben genannte Beschlüsse in Verbindung mit dem Positionspapier sollen eine Grundlage darstellen für eine langfristige, bürgergetragene Entwicklung von Bürger- und Städtepartnerschaften.

Anlage zur Begründung des Antrags:

Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Der Vorsteher

Bezirksamt Pankow von Berlin
Der Bezirksbürgermeister
V. Wahlperiode     


ENTWURF


Zur Entwicklung von Städtepartnerschaften des Bezirkes Pankow von Berlin

Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Fröbelstraße 17  -  10400   Berlin

Berlin, den 13. September 2004


Die Städtepartnerschaften des Bezirkes Pankow von Berlin werden sich in der nächsten Zeit an folgenden Aspekten orientiert entwickeln :

Partnerschaft braucht mindestens eine Basis
•    Initiator einer Partnerschaft muss eine bestehende oder sich entwickelnde Partnerschaft zwischen Gruppen / Vereinen oder ähnlichen Organisationen sein ; die Bezirkspolitik als auch die Bezirksverwaltung sollte diese Partnerschaften allenfalls ergänzen und unterstützen.

Partnerschaft braucht Vergleiche
•    Um einen wirklichen Austausch, um gegenseitiges Lernen, um wirklich partnerschaftliches Verhalten zu ermöglichen, sollten künftige Städtepartnerschaften mit einem Bezirk // einer Verwaltungseinheit in einer Hauptstadt dieser einen Welt entwickelt werden, weil dort Lebenswirklichkeiten sich ähnlicher sind, eher vergleichbar sind.

Partnerschaft braucht auch Geld
•    für die Gestaltung der möglicherweise sich entwickelnden Städtepartnerschaften müssen Haushaltsmittel in angemessener Höhe im Bezirkshaushalt  bereitgestellt werden

Partnerschaft braucht Perspektive  
•    Der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages sollte erst getätigt werden, wenn deutlich geworden ist, dass die entstandenen Verbindungen vital und lebendig geworden sind und sich auf so viele Ebenen entwickelt hat, dass auch bei personellen Veränderungen oder sich ändernden Rahmenbedingungen die Partnerschaften weitergeführt werden können

Partnerschaft braucht Zeit und Verlässlichkeit
•    sich entwickelnde Partnerschaften bedürfen eines besonderen Aufwandes an Zeit und vertrauensbildenden Maßnahmen; dies gilt es bei Entscheidungen für künftige Partnerschaften zu beachten

Antrag VI-0824

Betreff: Pankow für ein tolerantes Miteinander – auch und gerade mit Lesben, Schwulen und Transgender

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie zu erstellen. Wichtig ist die Betonung eines gesamtgesellschaftlichen Auftrages und die Einbettung in einen Diversityansatz (insbesondere im Bereich Kita, Schule, Jugendfreizeit). Dabei sollen folgende Elemente berücksichtigt werden:

I.) Bezirkliche Einrichtungen bzw. Förderung von freien Trägern:

Der wichtigste Schritt zur nachhaltigen Bekämpfung von Homophobie und Transphobie ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu ist es nötig, bereits Kinder und Jugendliche über Homosexualität und Transgender aufzuklären. Das muss auch in Einrichtungen geschehen, die in direkter oder indirekter bezirklicher Verantwortung liegen.

a) Deswegen wird das Bezirksamt ersucht, herauszufinden, wie gut bezirkliche Einrichtungen bzw. vom Bezirk geförderte freie Träger wirklich auf den Umgang mit Homosexualität und Transgender vorbereitet sind. Dabei ist vor allem zu evaluieren, inwieweit (Jugend-)SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen auf den Umgang mit lesbischen, schwulen und transgender Jugendlichen vorbereitet sind oder inwieweit sie zumindest auf die für junge Lesben, Schwule und Transgender wichtigen Projekte verweisen können. (Im Bezirk Lichtenberg hat es dazu eine beispielhafte Studie gegeben.)

b) Insbesondere wichtig ist die Aufklärung über Homosexualität und Transgender in:

  1. Kitas (hier soll v. a. Aufklärung über verschiedene Familienformen stattfinden. Dies kann durch verschiedene, kindgerechte Bilderbücher geschehen).
  2. Schulen (hier soll die zuständige Stadträtin auf die verschiedenen Schulen im Bezirk einwirken, Aufklärungsprojekte in die Schulen zu lassen bzw. Homosexualität in Veranstaltungen im Rahmen von Schule ohne Rassismus bzw. im Rahmen von Projektwochen zu thematisieren).
  3. der freien Jugendarbeit (hier ist es besonders wichtig, die Träger auf das Problem aufmerksam zu machen, entsprechende Projekte anzuregen und eine entsprechende Schulung einzufordern).
  4. Elternarbeit (in allen vorgenannten Einrichtungen kann die Nachhaltigkeit durch die Einbeziehung von Eltern unterstützt werden, entsprechende Veranstaltungen und Bereitstellung von Informationen durch die jeweiligen Institutionen und Träger kann angeregt werden).
  5. Sporteinrichtungen (in vielen Sportarten, insbesondere Fußball, ist Homophobie leider immer noch eine Strategie zur Herabsetzung des Gegners. Vereine, die Sportanlagen des Bezirks benutzen, müssen sich in Zukunft verpflichten, homophobe Äußerungen ihrer Fans und SpielerInnen zu unterbinden und zur Toleranz aufzurufen).
  6. Bibliotheken (hier ist auf die Bereitstellung von aktueller Lektüre zu allen Aspekten von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und Transgender zu achten).

Das Bezirksamt wird ersucht, einen alle diese Elemente enthaltenden Aktionsplan zu erstellen.

II.) Öffentlicher Dienst:

  • Das Bezirksamt wird ersucht, den diskriminierungsfreien Umgang mit lesbischen, schwulen und transgender KundInnen sicherzustellen. Dies soll im Rahmen von Zielvereinbarungen im Standesamt und den verschiedenen Bürgerämtern verankert werden.
    Im Bezirksamt sind Leitbilder und Maßnahmen für ein Arbeitsklima mit akzeptierender Vielfalt der Lebensweisen zu entwickeln.

III.) Interkultureller Dialog:

  • Der Bezirksbürgermeister wird ersucht, diesen Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie im Integrationsbeirat zu thematisieren.

IV.) Städtepartnerschaften:

  • Die Themen Homosexualität und Homophobie sollen im Austausch mit den Partnerstädten Kolobrzeg, Ashkelon und Mersin in geeigneter Form thematisiert werden. Dies kann z. B. durch folgende Maßnahmen geschehen:
  • Darstellung der im Kampf gegen Homophobie bisher eingeleiteten Maßnahmen (Vorstellung von im Bezirk ansässigen Projekten für Lesben, Schwule und Transgender, Thematisierung des Umgangs mit Homosexualität in bilateralen Gesprächen sowie Hinweis auf den Umgang mit Homosexualität bei der Vorstellung von Kitas, Schulen, Jugendprojekten, SeniorInnenprojekten etc., Hinweis bzw. Einladung zu im Bezirk stattfindenden Veranstaltungen mit lesbischschwulem bzw. transgender Bezug (insbesondere Respect Gaymes und Come-together-Cup)).
  • Ansprechen des Themas besonders im Jugendaustausch und die Förderung des Austausches von Gruppen von Lesben, Schwulen und Transgendern.

Berlin, den 06.07.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:
Auf den Schulhöfen und den Fußballplätzen ist das schlimmste Schimpfwort immer noch „Schwule Sau“ oder „Schwuchtel“. Seit seiner Gründung vor 19 Jahren konnte das Anti-Gewaltprojekt Maneo keinen Rückgang an homophoben Gewalttaten vermelden. Besonders in den vergangenen Monaten wurden homo- bzw. transphobe Übergriffe auf Lesben, Schwule und Transgender (oder Menschen, die für solche gehalten wurden und nur versehentlich zur falschen Zeit am falschen Ort waren) in verschiedenen Bezirken bekannt, teilweise mit schwersten gesundheitliche Folgen für die Opfer, begleitet von öffentlichen Protesten und Kundgebungen.

Diese anhaltende Gewalt aus homophoben und transphoben Motiven ist nicht hinnehmbar und ihr muss mit einem gesamtgesellschaftlichen Bündnis auch im Bezirk entschieden entgegengetreten werden. Bereits die Angst vor einem Übergriff kann dazu führen, dass Lesben, Schwule und Transgender ihre sexuelle Identität verleugnen, mit häufig nicht unbeträchtlichen psychischen Folgen für die Betroffenen.

Schon die verbale Ablehnung von Lesben, Schwulen und Transgendern hat Folgen: Die Selbstmordrate unter schwulen Jugendlichen ist um ein Mehrfaches höher als unter ihren heterosexuellen Altersgenossen. (Studien sprechen von einem bis zu sechs mal so hohen Suizidrisiko.) Deshalb müssen sich die Orte, wo sich Jugendliche täglich aufhalten, also Schule, Sportplatz und Jugendfreizeitstätte, in Orte der Toleranz verwandeln.

Der durchschnittliche Täter ist jung, männlich, und bewegt sich in dem ihm und dem Opfer bekannten Umfeld (viele homophobe Übergriffe geschehen z. B. in der Schule). Die Studie "Einstellungen zur Homosexualität" von Bernd Simon hat zudem ergeben, dass Homophobie in einigen migrantischen Communities deutlich stärker ausgeprägt ist. Dem gilt es mit einem zielgruppenspezifischen Ansatz zu begegnen.

Homophobie betrifft nicht nur Lesben und Schwule, sondern auch ihre Kinder. Viele Lesben und Schwule haben Kinder oder Pflegekinder, oder erziehen sie zumindest als Paten mit. Deshalb müssen bereits Kindern im Vorschulalter Regenbogenfamilien und Patchworkfamilien nahe gebracht werden.

Der bezirkliche Aktionsplan gegen Homophobie kann nur ein Baustein für mehr Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgendern sein. Er kann aber an die vom Abgeordnetenhaus einstimmig beschlossene Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ nahtlos anknüpfen.

Dringlichkeitsantrag VI-0804

Betreff: Kurt-Tucholsky-Bibliothek bleibt an VÖBB angeschlossen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt setzt sich unverzüglich dafür ein, dass die Kurt-Tucholsky-Bibliothek (KTB) im Verbund der öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) verbleiben kann. Dafür sollen folgende Maßnahmen umgehend ergriffen werden:

  • Das Bezirksamt wird sich beim Senat für die schnellstmögliche Erarbeitung einer datenschutzrechtlich gesicherten Grundlage einsetzen, die ehrenamtlich unterstützten Bibliotheken eine Möglichkeit zum Verbleib im VÖBB gewährleistet und beim Berliner Datenschutzbeauftragten eine Stellungnahme zur Duldung der KTB innerhalb des VÖBB erwirken.
  • Das Bezirksamt wird umgehend prüfen, ob die KTB zum Pilotprojekt einer vorzeitigen RFID-Einführung werden kann.
  • Sollte bis zur nächsten Tagung der Verbundkonferenz der drohenden Ausschluss aus dem VÖBB nicht zu verhindern sein, wird das Bezirksamt - bis eine endgültige Lösung zum Verbleib der Bibliothek im VÖBB greifen kann - wie von der Verbundkonferenz gefordert unverzüglich ein/e bezirkliche/r Mitarbeiter/in in die KTB entsenden.

Der BVV ist zur 26. Tagung zu berichten.

Berlin, den 17.06.2009
Einreicher:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gez. Stefanie Remlinger, Peter Brenn
SPD-Fraktion, gez. Sabine Röhrbein, gez. Clara West

Begründung:
Der Verbleib im VÖBB ist für die KTB eine notwendige Voraussetzung ihrer ehrenamtlichen Arbeit in der bisherigen Form. Diese gilt es zu erhalten und zu schützen. Die Datenschutzprobleme beim Einsatz ehrenamtlicher Kräfte in Bibliotheken innerhalb des Verbundsystems sind lösbar. Sie dürfen das ehrenamtliche Engagement nicht insgesamt infrage stellen, genau so wenig wie grundsätzlich umgekehrt ehrenamtliche Arbeit die bezahlte, professionelle Arbeit ersetzen soll.

Die vorzeitige Einführung des automatischen Ausleihsystems über RFID könnte ein Weg sein, die Datenschutzprobleme zu lösen, die die Verbundkonferenz sieht. Sie wäre außerdem kostengünstiger als die alternativ diskutierte Softwaremodifikation des VÖBB selbst. Es geht also im Grunde bei den strittigen Fragen nur darum, den Zeitraum bis zur Lösung dieser Fragen zu überbrücken. Diese Überbrückung könnte mithilfe des temporären Einsatzes einer/eines bezirklichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters gelingen.

Große Anfrage VI-0790

Betreff: Pankow: weltoffen, tolerant, kinderfreundlich - für alle?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie ist das Bezirksamt auf die Situation vorbereitet, dass Familien mit Kindern, vor allem Roma aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, öffentliches Straßenland oder öffentliche Grünflächen im Bezirk aufsuchen, um sich dort zeitweilig niederzulassen?
  2. Gibt es von Seiten des Berliner Senats Handlungsempfehlungen für den Bezirk Pankow oder andere Berliner Bezirke zum Umgang mit Roma - auch wohnungslosen -, die die kulturellen Besonderheiten und die durch jahrzehntelange Verfolgung und Ausgrenzung hervorgerufenen Traumatisierungen der betroffenen Familien berücksichtigen? Wenn ja, welche sind dies?
  3. Wie wird der Bezirk Pankow verfahren, damit nicht, wie jüngst im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geschehen, eine vergleichbare Situation eskaliert?

Berlin, den 09.06.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Mathias Kraatz

Antrag VI-0791

Betreff: Markt der Möglichkeiten des JobCenter Pankow

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

1.    Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Trägervertretung des JobCenter Pankow nachdrücklich dafür einzusetzen, dass umgehend und in regelmäßigen Abständen an geeigneten, öffentlichen Orten im Bezirk für Kundinnen und Kunden des JobCenters ein „Markt der Möglichkeiten“ zu Integrationsmaßnahmen, Qualifikationsangeboten und Arbeitsplätzen durchgeführt wird.

2.    Ziel dieser Veranstaltungen soll es sein, allen interessierten Kundinnen und Kunden des JobCenter Pankow die Möglichkeit zu eröffnen,

  • sich über die vielfältigen Maßnahmen und Angebote der Integration und Qualifikation der einzelnen in Pankow tätigen Träger informieren zu können,
  • den in Pankow tätigen Trägern die Möglichkeiten zu eröffnen, sich und ihre Maßnahmen vorstellen zu dürfen.
  • Auch bezirklichen und überbezirklichen Beratungseinrichtungen und -angeboten soll eine Präsentationsmöglichkeit angeboten werden.

3.    Es wird empfohlen, die Veranstaltungen durch einen externen Anbieter vorbereiten, durchführen und auswerten zu lassen.

4.    Die Finanzierung soll aus der Haushaltsposition „Freie Verfügbare Mittel“ des JobCenter Pankow erfolgen.

5.    Die einzelnen Veranstaltungen des „Markt der Möglichkeiten im JobCenter Pankow“ sollen auch schwerpunktmäßig ausgerichtet werden nach

  • Zielgruppen
  • spezifischen Angeboten (Qualifikation, Integration, Arbeitsangebote)
  • Angeboten von ArbeitgeberInnen

6.    Den MitarbeiterInnen des JobCenters soll die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen ihrer Arbeitszeit an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Entsprechende Dienstpläne werden im JobCenter aufgestellt.

Berlin, den 09.06.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:
Es ist für die Einzelnen Kundinnen und Kunden des JobCenter Pankow, aber auch für die Fallmanager sicher eine Überforderung, sich mit allen Instrumenten der Integration und den Trägern im Einzelnen gut auszukennen. Die Einführung des Instrumentes „Markt der Möglichkeiten“ stellt einen Rahmen und eine Arbeitsform dar, die zwar sicher nicht alle Integrationsprobleme zur Überwindung der Arbeitslosigkeit lösen kann, aber alle Beteiligten in eine produktive, synergetische Dialogsituation bringen kann.

Im Einzelnen:

1.    Ein „Markt der Möglichkeiten“ ist ein bewährtes Instrument, um
a)    Kommunikationen zu ermöglichen
b)    Informationen austauschen zu können
c)    Kontakte herzustellen
d)    erste Fragen zu klären
e)    Beziehungen herzustellen
f)    Netzwerke und Synergien zu entwickeln

2.    Ein „Markt der Möglichkeiten“ ist eine hervorragende Gelegenheit, die Situation von KundInnen des JobCenters nachhaltig zu verbessern, weil
a)    dadurch grundlegende Qualifikationen ermöglicht werden
b)    weitgehende Integration befördert wird
c)    eine Stabilisierung der Persönlichkeit ins Zentrum der JobCenter-Aktivitäten rückt und dadurch Vertrauen aufgebaut werden kann.

3.    Folgende Effekte können erzielt werden:
a)    Horizont erweitern für die individuellen Möglichkeiten
b)    Perspektive eröffnen zur Überwindung der Arbeitslosigkeit
c)    Orientierung herstellen über die unterschiedlichen Angebote
d)    Wissen zu generieren durch persönliche Kontakte
e)    Kommunikationsprozesse zu ermöglichen durch offene Dialogstrukturen

4.    Vergleichbare Veranstaltungen wurden bereits in der Vergangenheit (vor den Hartz IV-Reformen) im Sozialamt Prenzlauer Berg mit Erfolg durchgeführt, so dass hier durchaus an eine Tradition angeknüpft werden kann.

Antrag VI-0792

Betreff: Wohnungslosigkeit abbauen – Hilfeangebote optimieren

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim JobCenter Pankow (Trägervertretung, Geschäftsführung, Beirat) nachhaltig dafür einzusetzen und dafür zu werben, dass im JobCenter Pankow eine Abteilung für Menschen in belastenden Lebenslagen eingerichtet wird.
  2. Vorbild soll dabei das im JobCenter Tempelhof-Schöneberg entwickelte Modell sein.
  3. Diese einzurichtende Abteilung ist zuständig für alle Menschen, bei denen – analog zur Auslegung des § 67ff SGB XII – "besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind", insbesondere wohnungslose Personen und Menschen, die in Wohnheimen oder Wohnprojekten leben und die berechtigt sind, Leistungen nach dem SGB II zu beziehen.
  4. Diese Abteilung gewährleistet einen schnellen und unmittelbaren Zugang für den betroffenen Personenkreis und betreuende bzw. beratenden Personen und Einrichtungen. Eine telefonische Erreichbarkeit der Fallmanager während der Sprechstunden wird dabei gewährleistet. Darüber hinaus wird eine enge Kooperation mit der zuständigen Abteilung des Sozialamtes im Bezirk Pankow vereinbart.
  5. Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die einzurichtende Abteilung des JobCenters, die zuständige Abteilung des Bezirks und weitere betreuende und beratende Einrichtungen für diesen Personenkreis in diesem Bezirk (Notübernachtungen, niederschwellige Einrichtungen, Beratungsangebote, Träger von Angeboten nach § 67 -- Betreutes Einzelwohnen BEW, Betreutes Gruppenwohnen BGW, Wohnungserhalt und Wohnungserlangung WuW, Übergangswohnen – sowie Betreiber von Wohnheimen) sich halbjährlich zu einem "Fachgespräch Wohnungslosigkeit" treffen, um ihre Zusammenarbeit zu verbessern.
  6. Ziel der Kooperationen und Fachgespräche zwischen JobCenter Pankow, Sozialamt Pankow und den Einrichtungen zur Hilfe soll es sein, ein "Pankower Netzwerk Wohnungslosenhilfe" aufzubauen.

Berlin, den 09.06.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:
Aus der Anhörung zur Situation wohnungsloser Menschen in Pankow im Sozialausschuss am 5. Mai 2009 (Sozialamt, Heilsarmee und Beratung + Lebenshilfe) ist hervorgegangen, dass die Zahl wohnungsloser Menschen deutlich gestiegen ist. Als eine der Ursachen für diese Situation wurde benannt, dass aufgrund der komplexen Problemlagen eine Form der Unterstützung erforderlich ist, die von den Trägern der niederschwelligen Angebote aufgrund ihrer Zeitintensität oftmals nicht mehr geleistet werden kann. Darüber hinaus werden insbesondere die gegenwärtigen Ablaufstrukturen des JobCenters als weiteres zentrales Hemmnis für gelingende Schritte zur Integration beschrieben.

Der vorliegende Antrag zielt darauf, dass die Akteure, die hier zuständig sind, ihre Angebotsstrukturen verbessern, indem

  • im JobCenter Pankow eine eigene Abteilung für diesen Personenkreis eingerichtet wird,
  • die Zusammenarbeit zwischen dem JobCenter und dem Sozialamt für diesen Personenkreis verbessert wird,
  • Regelmäßige Fachgespräche durchgeführt werden
  • langfristig ein Pankower Netzwerk Wohnungslosenhilfe aufgebaut wird.

Die Durchführung der Maßnahmen kann weitgehend kostenneutral gestaltet werden, da es im Kern darum geht,

  • bestehende Strukturen angemessener zu organisieren (JobCenter)
  • Kooperationen zu verbessern bzw. zu vereinbaren (JobCenter -- Sozialamt – Freie Träger)
  • Hilfeangebote zu optimieren durch regelmäßige Fachgespräche und den Aufbau eines problembezogenen Netzwerks.

Es ist im Gegenteil davon auszugehen, dass ein verbessertes Zusammenwirken der Akteure dazu beitragen kann, mittel- und langfristig Kosten einzusparen und mehr Spielräume für präventive Maßnahmen zu erreichen.

Antrag VI-0793

Betreff: Bezirksamtsgelände autofrei

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamtsgelände Fröbelstraße ist autofrei.

Ausnahmen sind Rettungs- und Notfalleinsätze, Dienstfahrzeuge, Behindertentransporte sowie unabweisbare Anlieferungen oder Abholungen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher steht eine kürzlich fertig gestellte, mit öffentlichen Mitteln geförderte und großzügige Parkfläche zur Verfügung.

Im Zuge der Bauausführung sind ausreichend Fahrradabstellanlagen vorzusehen.

Berlin, den 15.06.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Dr. Stefan Schneider

Begründung:
Durch die Fertigstellung einer großzügigen, bedarfsgerechten und mit öffentlichen Mitteln hergestellten Parkfläche besteht keine Notwendigkeit mehr für einen Autoverkehr auf dem Bezirksamtsgelände bis auf die im Antrag genannten Ausnahmen. Durch die Regelung steigt die Aufenthaltsqualität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes nachhaltig.

Antrag VI-0794

Betreff: Konsultationsverfahren zur Beteiligung der BVV bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen aus Drittmitteln

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wird künftig vor Beschlussfassung im Bezirksamt über bauliche Vorhaben aus Programmen des Bundes bzw. des Landes Berlin konsultiert.

1.    Das Bezirksamt informiert rechtzeitig die für die entsprechenden Bereiche zuständigen Fachausschüsse, in dessen Fachvermögen die baulichen Vorhaben angemeldet werden sollen, mit einer schriftlichen Vorlage

  • über die Auswahl der einzelnen Vorhaben und die Darstellung der Ziele,
  • über die Kostenansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren,
  • über die Begründung für die Aufnahme der Vorhaben in die jeweilige Programmliste,
  • über die Prioritätensetzung und die Abwägung, die dieser zugrunde liegt
  • sowie über die Änderung, die gegenüber Programmlisten aus Vorjahren vorgenommen werden sollen.

2.    Die Ausschüsse geben nach Beratung der Einzelvorhaben eine Stellungnahme ab, die sie dem für Finanzen zuständigen Ausschuss zuleiten.

3.    Der für Finanzen zuständige Ausschuss berät über die vorgelegten Programmlisten für bauliche Vorhaben und über die Stellungnahmen der jeweiligen Fachausschüsse. Der für Finanzen zuständige Ausschuss verfasst auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen eine Empfehlung und leitet diese dem Bezirksamt zu.

4.    Das Bezirksamt stellt regelmäßig nach Änderung einer Liste für bauliche Vorhaben aus Programmen des Bundes bzw. des Landes Berlin eine Gesamtübersicht über alle Maßnahmen zusammen, die aus Drittmitteln finanziert werden sollen, und leitet diese der BVV in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu. In der Vorlage werden die Ziele der Vorhaben und ihre Erläuterung, die Kostenansätze und die Prioritätensetzung dargestellt.

Berlin, den 09.06.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:


Die unterschiedlichen Programme von Bund und Land spielen bei Bauvorhaben im Bezirk eine wichtige Rolle. Der Einsatz von Drittmitteln bei Bauvorhaben übersteigt die den Bezirken zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Investitionsplanung deutlich. Während die BVV seit 2005 über die bezirkliche Investitionsplanung entscheidet (§ 12, Abs. 2, Nr. 8 BezVG), wird sie in den Prozess der innerbezirklichen Abstimmung, der der Aushandlung mit den zuständigen Senatsverwaltungen vorausgeht, nur unzureichend eingebunden. Bei der Abstimmung über die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Sanierungsgebiete oder der Programmliste für den Städtebaulichen Denkmalschutz war die Beteiligung der BVV in der Vergangenheit nicht ausreichend. Weiterhin fehlt derzeit eine Übersicht über sämtliche drittmittelfinanzierten Baumaßnahmen im Bezirk. Eine strategische Planung, die Prioritäten benennt und festsetzt, fehlt hiermit offensichtlich.

Zwischen der ersten und zweiten Lesung im Bezirksamt soll zukünftig ein Konsultationsverfahren vorgesehen werden, das die Gremien der BVV einbezieht. Zuerst werden die vorgeschlagenen Maßnahmen in den Fachausschüssen behandelt. Die Ausschüsse setzen sich dabei mit den fachlichen Bedarfen und der Prioritätensetzung der zuständigen Abteilungen auseinander. Orientiert an dem Verfahren, das im Bezirk bei der Beratung der Investitionsplanung praktiziert wird, sollen anschließend die jeweiligen Programmlisten mit den Stellungnahmen der Fachausschüsse beraten werden. Der Finanzausschuss erarbeitet auf dieser Grundlage eine Empfehlung, die Stellung zu den vorgeschlagenen Vorhaben und der Prioritätensetzung bezieht. Diese Empfehlung wird dem Bezirksamt vor der innerbezirklichen Abstimmung der Programmlisten zugeleitet.

Zukünftig kann durch eine Gesamtübersicht über alle Programme, mit denen Baumaßnahmen des Bezirks finanziert werden, nachvollzogen werden, wo der Bezirk mit seinen Investitionen politische Schwerpunkte setzt. Das Konsultationsverfahren stellt die notwendige Transparenz her. Die Auswahl von Vorhaben und die Prioritätensetzung werden auf Grundlage einer breiten, fachlichen Debatte getroffen.

Gemeinsamer Antrag VI-0795

Betreff: Beidseitige Verbindungskurve zur besseren Verknüpfung der Straßenbahnlinien umgehend bauen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen,

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt das Vorhaben der BVG, zwischen Berliner Straße und Wisbyer Straße eine Gleisverbindung zu schaffen, um bereits kurzfristig eine Verknüpfung zwischen dem Angebot der Straßenbahnlinien M1, M2 und 50 entsprechend dem Beschluss der BVV, Erhaltung und Ausbau des Straßenbahnnetzes im Bezirk Pankow, Drs. VI-0153 herzustellen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVG den Beschluss zu übermitteln und sich in diesem Zusammenhang bei der BVG und der Senatsverwaltung für eine Verknüpfung und Verbesserung des Angebots von M1, M2 und 50 entsprechend des Beschlusses der BVV, Drs. VI-0153 einzusetzen.

Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss Drs. VI-0153.

Berlin, den 09.06.2009
Einreicher:
Fraktion d. SPD, gez. BV Roland Schröder
Linksfraktion, gez. BV Michael van der Meer
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Die Straßenbahnlinie M2 hat durch die Anbindung an den Bhf. Alexanderplatz erheblich an Attraktivität gewonnen. Durch eine Verknüpfung mit dem Liniennetz der M1 und 50 könnte die Auslastung des ÖPNV-Angebots noch weiter verbessert werden. Der BVV-Beschluss „Erhaltung und Ausbau des Straßenbahnnetzes im Bezirk Pankow“, Drs. VI-0153 schlägt eine zukünftige Führung der M2 von der Prenzlauer Promenade über das Kissingenviertel sowie über Wilhelmsruh in das Märkische Viertel bzw. zum U-Bhf. Wittenau vor. Dabei würde das Straßenbahnangebot deutlich verbessert und neue Fahrgäste könnten hinzugewonnen werden. Die Senatsverwaltung hat eine Überprüfung des Angebots der M2 auf Grundlage der Verkehrsprognose 2025 zugesagt. Das Angebot der M1 und die Entwicklung der Fahrgastzahlen werden dabei von der Senatsverwaltung intensiv beobachtet.

Durch den Einbau einer beidseitigen Verbindungskurve zwischen Wisbyer Straße und Berliner Straße besteht die Möglichkeit, kurzfristig über eine Verknüpfung der Linien M1, M2 sowie 50 nachzudenken. Eine entsprechende Linienführung würde die Verkehrsverbindung innerhalb des Bezirks erheblich verbessern. Die Flügelung der M1 könnte im heutigen Bereich von Niederschönhausen aufgehoben werden. Zu prüfen ist dabei entsprechend des Beschlusses VI-0153 die Integration der Verbindung Heinersdorf – Alexanderplatz in das Angebot der M2, dessen Angebot dabei erhalten bleiben muss.

Große Anfrage VI-0739

Betreff: Maßnahmen zur Reduzierung von Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welches sind die strukturellen Ursachen für das Haushaltsdefizit im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen in Höhe von über 3 Mio. Euro im Jahr 2008?
  2. Welche Fallzahlen und welches Defizit sind für das Haushaltsjahr 2009 im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen auf Grundlage bisheriger und gegenwärtiger Entwicklungen prognostizierbar?
  3. Welche haushalts- und finanzpolitischen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Defiziten für den Bezirk Pankow insgesamt und insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Haushaltssituation und den Planungen für den Doppelhaushalt 2010/2011?
  4. Welche Rolle spielt bei der Entstehung der Defizite im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen der Umstand, dass aufgrund der Personalsituation monatliche Leistungen in Zwei- oder Dreimonatszahlungen zusammengefasst gezahlt werden und aufgrund der Vorgaben der Kosten-Leistungs-Rechnung nur als Einzelzahlung erfasst und gebucht werden können?
  5. Wären Maßnahmen, wie
    • die Versetzung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Abteilungen des Bezirksamts,
    • temporäre Außeneinstellungen,
    • die Anstellung von zusätzlichen Honorarkräften,
    • die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Zentralen Stellenpool,
    geeignete Instrumente, um diese Defizitentwicklung umsteuern zu können?
  6. Wären die o.g. Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits auch dann effektiv und sinnvoll, wenn dadurch zunächst weitere Kosten entstehen bzw. in anderen Produkten und Bereichen Pflichtleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht würden?
  7. Was hat das Bezirksamt bislang unternommen und was plant das Bezirksamt zu unternehmen, um das Defizit deutlich zu reduzieren und die Personalsituation in diesem Leistungsbereich nachhaltig zu verbessern?

Berlin, den 05.05.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Dr. Stefan Schneider

Antrag VI-0738

Betreff: Aufstellung B-Plan für das Eckgrundstück Marienburger Straße / Winsstraße 18 im Sanierungsgebiet Winsstraße

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Eckgrundstück Marienburger Straße / Winsstraße 18 im Sanierungsgebiet Winsstraße einen B-Plan nach § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Dieser soll den Sanierungszielen entsprechen und Vorgaben zur Bebauung – Blockrandschließung, Maß der Nutzung – GRZ und GFZ und die Art der Nutzung, wie z. B. den Erhalt des Kaufhallenstandortes auch in seiner Größe, beinhalten.

Mit dem Eigentümer des Grundstückes sind Gespräche zu führen, die zu einem ähnlichen Lösungsansatz führen sollten, wie dies mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97–99 erreicht wurde.

Berlin, den 05.05.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Antrag VI-0740

Betreff: Aufstellung B-Plan für das Eckgrundstück Templiner Straße 12/ Fehrbelliner Straße im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für Eckgrundstück Templiner Straße 12 / Fehrbelliner Straße im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz einen B-Plan nach § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Dieser soll den Sanierungszielen entsprechen und Vorgaben zur Bebauung – Blockrandschließung, Maß der Nutzung – GRZ und GFZ und die Art der Nutzung, wie z. B. den Erhalt des Kaufhallenstandortes auch in seiner Größe, beinhalten.

Mit dem Eigentümer des Grundstückes sind Gespräche zu führen, die zu einem ähnlichen Lösungsansatz führen sollten, wie dies mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97–99 erreicht wurde.

Berlin, den 05.05.2009

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Antrag VI-0705

Betreff: Unterstützende Maßnahmen gegen illegale Müllentsorgung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Berliner Bezirksämter gegen illegale Müllentsorgung sowie der Erarbeitung eines gemeinsamen Handlungskonzepts zur Bekämpfung der illegalen Müllablagerung in Pankow bei der BSR und der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass

  1. die Öffnungszeiten in den Recyclinghöfen der BSR kundenfreundlicher gestaltet und hiermit an den Samstagen deutlich verlängert werden,
  2. mit Hilfe eines Schadstoffmobils an den zentralen Orten im Bezirk Pankow zusätzliche Angebote zum Einsammeln von Schadstoffen gemacht werden,
  3. das bisherige Angebot von 6 Schadstoffsammelstellen in Berlin auf alle Recyclinghöfe ausgedehnt wird und
  4. weiterhin ein flexibles, wohnortnahes sowie temporäres Konzept zum Einsammeln von Sperrmüll (z.B. Sperrmüll-Container) geprüft wird.

Berlin, den 24. März 2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn, BV Cornelius Bechtler

Begründung:
Die BSR hat in den letzten Jahren das Angebot der Recyclinghöfe und der Schadstoffsammelstellen deutlich eingeschränkt. Bei der Beschäftigung mit dem Handlungskonzept zur Bekämpfung der illegalen Müllentsorgung ist deutlich geworden, dass die dort getroffenen notwendigen und sinnvollen Maßnahmen zusätzlich durch eine Verbesserung des Angebots bei den Sammelstellen und ggf. durch ein zusätzliches mobiles Angebot mit Hilfe eines Schadstoffmobils unterstützt werden müssen. Die Erfahrungen mit den Angeboten für privaten Sperrmüll durch die BSR sind kritisch einzuschätzen. Zu oft entledigen sich Bürgerinnen und Bürger ihres Sperrmülls auf der Straße. Die Kosten verbleiben hierfür dann beim Bezirk.
Die Verbesserung des Angebots bei der Müllentsorgung kann die Arbeit des Bezirksamtes sowie der BSR bei der Bekämpfung illegal abgelagerten Mülls unterstützen. Hierzu ist eine Überprüfung der Öffnungszeiten der Recyclinghöfe insbesondere an den Samstagen sowie eine Ausweitung der Sammelstellen für Schadstoffe notwendig. Zusätzlich sollte über die Wiedereinführung eines mobilen Angebots durch ein Schadstoffmobil nachgedacht werden. Weiterhin sind die Angebote zur Entsorgung von Sperrmüll nicht ausreichend kundenfreundlich. Besonders unter der Berücksichtigung der geringen Verfügbarkeit von Kfz bei Berliner Haushalten.
Nur jeder zweite Berliner Haushalt verfügt über ein Kfz und kann deshalb nur mit größerem Aufwand die 6 Berliner Sammelstellen für Schadstoffe erreichen. Es ist zu vermuten, dass erhebliche Bestände von Schadstoffen in den Berliner Haushalten lagern und damit langfristig zu einer Umweltgefährdung führen.
Die Kosten für die Folgen der illegalen Müllentsorgung steigen in den letzten Jahren stetig an. Im Rahmen der Stadtabrechnung mit der BSR entstehen berlinweit Kosten von über 4,6 Mio. € (2007) für die Beseitigung illegal abgelagerten Mülls. Nach Angaben des Bezirksamts Pankow entstanden darüber hinaus dem Bezirkshaushalt zusätzliche jährliche Ausgaben von ca. 36.000 €, da durch das Amt für Umwelt und Natur sowie das Tiefbauamt die Beseitigung von illegal abgelagerten Mülls direkt beauftragt werden musste. 
Die illegale Müllentsorgung stellt in erster Linie jedoch eine Gefährdung der Umwelt dar. Schadstoffe können den Boden und langfristig das Grundwasser belasten und vergiften.

Antrag VI-0704

Betreff: Entwicklung des Botanischen Volksparks Blankenfelde weiter fördern

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich unverzüglich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass die Anzuchtgewächshäuser aus der Denkmalliste gestrichen werden, damit der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage gem. § 35 Abs. 1 Nr.1, 2, 4 und 5 BauGB nichts mehr im Wege steht.

Berlin, den 24.03.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:

Der Botanischen Volksparks Blankenfelde ist ein wichtiges Projekt des Bezirks Pankow. Die Entwicklung zu einem Energiepark und einer Biomasseanlage sollte unabhängig von einer möglichen Übertragung an die Grün Berlin GmbH befördert werden. Wenn jedoch bisher noch keine einvernehmliche Klärung mit dem Landesdenkmalamt zur Streichung der Anzuchtgewächshäuser von der Denkmalliste erfolgt ist, so sollte dies schnellst möglich geschehen. Im September 2007 wurde dieser Schritt bereits durch das Amt für Planen und Genehmigen angeregt.
Bei einem Ortstermin im Herbst 2008 konnten sich die Ausschüsse Umwelt und Natur sowie Stadtentwicklung und Wirtschaft vom desolaten Zustand dieser Gewächshäuser überzeugen.

Antrag VI-0703

Betreff: Aufstellung eines B-Planes für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 – 99

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 – 99 einen B-Plan aufzustellen, welcher den Zielen und Vorgaben der Drucksache VI-0625 entspricht, die durch die BVV auf ihrer 20. Sitzung am 10.12.2008 beschlossen wurde.

Berlin, den 24.03.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

Begründung:

Auf seiner Sitzung am 25.02.2009 hat der Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds Berlin das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 – 99 gegen die Stimme des Bezirkes Pankow im Bieterverfahren ausgeschrieben. Scheinbar zielt diese Bemerkung auf den Beschluss der BVV zur Drucksache VI-0625 ab. Somit bleibt jetzt nur die Möglichkeit die Ziele und Vorgaben dieser mit dem Betreff „Städtebaulicher Wettbewerb für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 – 99 ausloben“ durch die Aufstellung eines B-Planes zu sichern.
Damit soll sichergestellt werden, dass nach Aufhebung des Sanierungsgebietes Teutoburger Platz eine zukünftige Bebauung nicht nach § 34 BauGB erfolgen kann, welche zu einer weiteren Verdichtung in diesem städtebaulich hoch sensiblen Bereich führen würde.

Große Anfrage VI-0702

Betreff: Belegungsgebundene Wohnungen

Bezug nehmend auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0420-VI über den Umgang mit belegungsgebundenen Wohnungen in den Pankower Sanierungsgebieten fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt unternommen, um die Kontrolle der den Förderbedingungen entsprechenden Belegung belegungsgebundener Wohnungen sicherzustellen?
  2. Wie konnte es dazu kommen, dass in den Sanierungsgebieten in Alt-Pankow (Wollankstraße) und Weißensee (Komponistenviertel) keine Kontrolle der Belegung solcher Wohnungen erfolgt ist?
  3. Seit wann weiß das Bezirksamt davon, dass in diesen Gebieten keine Kontrolle der Belegung erfolgt ist?
  4. Wie schätzt das Bezirksamt die Auswirkungen der nicht erfolgten Kontrolle ein?
  5. Wie will das Bezirksamt die Versäumnisse aufarbeiten?
  6. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Kontrolle der belegungsgebundenen Wohnungen in allen Pankower Sanierungsgebieten für die Restlaufzeit der Förderung auch nach Aufhebung der Sanierungsgebiete sicherzustellen?

Berlin, den 24.03.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Almuth Tharan

Antrag VI-0680

Zusätzliche Optionen der Immobilienentwicklung prüfen

Wenn sich das Bezirksamt jetzt Gedanken über eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Immobilien im Bezirk macht, so sollten in diese Untersuchungen auch die seit Januar leer stehenden Gebäude der ehemaligen Finanzämter in der Pappelallee 78/79 und der Berliner Straße Ecke Treskowstraße sowie Bürogebäude in der Storkower Straße einbezogen werden. Es soll geprüft werden, ob die Gebäude für eine Büronutzung oder eine kulturelle bzw. schulische Nutzung geeignet sind. Nicht zu unterschätzen ist, dass alle Objekte über eine sehr gute verkehrliche Anbindung verfügen, da Sie sind sowohl mit S- oder U-Bahn als auch mit der Straßenbahn und dem Bus gut zu erreichen. Das Bezirksamt sollte Vergleiche zwischen den Aufwendungen für die Sanierung- und Bewirtschaftung und den anfallenden Mietkosten für diese Gebäude anstellen und entsprechend abwägen.
Antragstext, pdf

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