BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

KA 669/V - Verkehrsberuhigung Gormann / Choriner Straße

(Almuth Tharan)

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

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Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum Umfang des Durchgangsverkehrs, zur Einhaltung der Tempo 30-Vorschrift, zum Fuβgängeraufkommen sowie Unfallzahlen unter Beteiligung von Fuβgängern, insbesondere von Kindern auf der Gormann/Choriner Straβe? Wie hoch schätzt das Bezirksamt die Feinstaubbelastung in dem Gebiet ein und ist die Einhaltung der Grenzwerte gesichert?

Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass vielen Autofahrern überhaupt nicht bewusst ist, dass auf der Gormann/Choriner Straβe Tempo 30 vorgeschrieben ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will das Bezirksamt dieser Unkenntnis begegnen?

Teilt das Bezirksamt angesichts des Ist-Zustandes die Ansicht, dass eine zügige Umsetzung der Sanierungsziele Verminderung von Verkehrsbelastungen und Neugestaltung der Straβenräume mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung nötig ist? Wenn ja, welche Maßnahmen wird das Bezirksamt bis wann einleiten? Wenn nein, warum nicht?

Welche weiteren baulichen Maβnahmen sind neben der bereits eingerichteten Gehwegvorstreckung auf dem Abschnitt der Choriner Straβe zwischen Schwedter Straβe und Schönhauser Allee geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeits-beschränkung zu fördern? Wann ist mit ihrer Realisierung zu rechnen?

Wie erklärt das Bezirksamt, dass die der Betroffenvertretung Teutoburger Platz seit Jahren versprochene Änderung der Verkehrsführung von der Torstraβe durch die Gormann/Choriner Straβe nach Pankow/Prenzlauer Berg immer wieder verschoben wurde? Ist im Zuge des derzeitigen Umbaus der Kreuzung Schönhauser Allee/Torstraβe die Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Torstraβe kommend in die Schönhauser Allee geplant? Wann ist mit ihrer Realisierung zu rechnen? Ist in dem Zusammenhang vorgesehen, die Verkehrsleitung in Richtung Pankow/Prenzlauer Berg von der Torstrasse durch die Choriner Straβe aufzuheben? Wenn nein, warum nicht?

Ist zur kurzfristigen Entlastung bis zur Umsetzung der baulichen Maβnahmen und der Änderung der Verkehrsführung vorgesehen, weitere Tempo/Zone 30 Schilder aufzustellen oder Fahrbahnaufschriften vorzunehmen, damit die teilweise langen Straβenabschnitte als Zone 30 wahrgenommen werden?

Ist die Möglichkeit des Quer/Schrägparkens zur Verkehrsberuhigung der genannten Straβen geprüft worden?

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Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

zu 1.

Das Bezirksamt Pankow ist nicht für die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften, Erhebungen von Unfallzahlen und für die Einhaltung der Grenzwerte zur Feinstaubbelastung zuständig. Die Zuständigkeiten liegen hier bei der Polizei Direktion 1 ZA/VKD, Am Nordgraben 6 und zur Feinstaubbelastung bei der Verkehrslenkung Berlin D 21 in der Gothaer Str. 19. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Gormannstraße komplett und die Choriner Straße zu einem großen Teil zum Bezirk Mitte gehören.

zu 2.

Nein! Es liegen keine weiteren Hinweise vor.

zu 3 - 5

Die Verkehrsbelastung der Choriner Straße resultiert aus der bisher nicht realisierten    Linksabbiegemöglichkeit von der Torstraße in die Schönhauser Allee. Den derzeitigen  Ausbauzustand der Kreuzung Torstraße / Rosa-Luxemburg-Straße (in nördlicher  Verlängerung dann Schönhauser Allee) haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  und das Bezirksamt Mitte zu vertreten.
In den letzten Jahren hat es seitens des Bezirksamtes Pankow intensive  Anstrengungen gegeben, im Zusammenhang mit dem Ausbau der Schönhauser Allee hier eine Veränderung herbeizuführen. Das Bezirksamt Pankow bemüht sich auch  weiterhin um Realisierung des Knotens in der gewünschten Form, also mit einer  Linksabbiegespur von der Torstraße in die Schönhauser Allee. Wenn der Knoten Torstraße / Rosa-Luxemburg-Straße / Schönhauser Allee mit dem Linksabbieger baulich und LSA-technisch fertiggestellt ist,  wird das Linksabbiegen von der Torstraße in die Gormannstraße unterbunden.

Neben der bereits eingerichteten Gehwegvorstreckung wird eine zweite  Gehwegvorstreckung, in Höhe der Choriner Str. 25 bis 2008 gebaut.

zu 6.

Die Anordnung von Tempo 30-Zonen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erfolgt auf Rechtsgrundlage des § 39 Absatz 1a in Verbindung mit § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Innerhalb von Tempo 30-Zonen braucht das Verkehrszeichen Z 274.1-50 StVO / Z 274.2-40 StVO demnach nicht wiederholt zu werden. Die Tempobegrenzung gilt bis zur Aufhebung der Zone durch das entsprechende Verkehrszeichen Z 274.2 StVO (Ende einer Tempo 30-Zone).

Die Polizei führt in regelmäßigen Abständen und an wechselnden Standorten in der Choriner Straße und der Gormannstraße Geschwindigkeitsmessungen durch. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden werden gegebenenfalls zeitnah über auffällige Messergebnisse informiert. Überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen sind aktuell nicht zu verzeichnen, so dass zusätzliche Maßnahmen zur Verdeutlichung der Tempo 30-Regelung durch weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nicht erforderlich sind.

Verständlicherweise liegt der Schwerpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Schutzpolizei bei rund 5000 Kilometer Straßenlänge in Straßen, in denen das Geschwindigkeitsverhalten in besonderem Maße ursächlich für das Unfallgeschehen ist. Hierzu zählt die Choriner Straße erfreulicherweise nicht.

Auf querende Kinder wird durch aufgestellte Verkehrszeichen “Kinder” (Gefahrzeichen 136 StVO) aufmerksam gemacht.

zu 7.

Die Choriner Straße weist eine Fahrbahnbreite von 10 Metern auf.  Der Fahrbahnrand ist gesäumt von dicht aufeinander folgenden Gehwegüberfahrten, so dass bereits aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Markierung von Schrägparkplätzen in der Choriner Straße ausscheidet, weil die Markierung permanent unterbrochen werden müsste. Aufgrund der nur  10 m breiten Fahrbahn wäre es im Interesse eines geordneten Verkehrsablaufes und zur Schaffung von Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr unter Umständen ebenfalls erforderlich, streckenweise Haltverbot (Zeichen 283 StVO) am Fahrbahnrand auszuweisen, was wiederum zu Stellplatzverlusten in diesem dicht besiedelten Sanierungsgebiet führt. Diese Gründe hatten bereits im April 1999, als die Choriner Straße in die vorhandene Tempo 30-Zone integriert wurde, dazu geführt, die bestehende Parkordnung -unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen- beizubehalten.

Im Interesse der Förderung von Gewerbeansiedlungen in der Choriner Straße ist es weiterhin als Vorteil anzusehen, dass Ladetätigkeiten im sogenannten zweiten Fahrstreifen der Choriner Straße vor den einzelnen Geschäften und Betrieben, aufgrund der längsseitig am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge, im gesamten Straßenverlauf möglich sind. Diese Tatsache trägt bereits aktuell zur Verlangsamung des gesamten Verkehrsablaufes bei.

Berlin, den 27.2.2006

Martin Federlein

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