BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

KA 646/V - Vorhaben Umgestaltung des Wasserturmgeländes

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. KA 646 / V
vom 11.10.2005 (Andreas Otto)
1. Welche Maßnahmen sind auf dem Gelände des Wassertumes im Sanierungsgebiet Kollwitzplatz aktuell geplant, welche Kosten entstehen, aus welchen Programmen erfolgt die Finanzierung? zu 1. Auf dem Wasserturmplatz sind aktuell folgende Maßnahmen geplant:

  • Fertigstellung des Südhanges mit der Wiederherstellung der beiden Treppenzugänge von der Belforter Straße und des Plateaus
  • Erneuerung des Bolzplatzes an der Seite der Diedenhofer Straße
  • Erneuerung des unteren Bereiches an der Seite der Kolmarer Straße
  • Neuordnung und Gestaltung des mittleren Bereiches zwischen kleinem Wasserspeicher und Wohnturm, in diesem Zusammenhang Abriss der beiden vorhandenen Schuppen
  • Überarbeitung und Neuordnung des Kinderspielplatzes
  • Überarbeitung der Wege
  • Sanierung und Ergänzung der Einfassungsmauer
  • Neupflanzung von Bäumen und Gehölzen
  • Einrichtung eines generellen Hundeverbotes für den gesamten Platz
  • Sicherungsarbeiten am Schwimmerturm
  • Erneuerung der Eingangstore beider Wasserspeicher
  • Abdichtung der Decke des Eingangs des großen Wasserspeichers

Die Kosten in Höhe von rund 1,4 Mio € werden im Rahmen des EFRE-Programms "Städtische und lokale Infrastrukturen" finanziert. 2. Trifft es zu, dass Baumfällungen in erheblichem Umfand vorgesehen sind? zu 2. Von den rund 170 Bäumen des Platzes sind 22 zur Fällung vorgesehen. Von diesn 22 fall 7 unter die Bestimmungen der Baumschutzverordnung. 3. Trifft es weiterhin zu, dass die vorgesehenen Baumfällungen mit Vorschlägen der Denkmalbehörden begründet werden - welche konkreten Vorschläge liegen in schriftlicher Form vor? (Bitte SChriftstücke anheften oder auflisten.) zu 3. Nein. 4. Macht sich das Bezirksamt alle Vorschläge oder Forderungen der Denkmalbehörden zu eigen - wer führt eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen von Anwohnern, der Stadtgestaltung, des Naturschutzes und der Denkmalpflege durch? zu 4. Nein. Eine Abwägung zwischen unterschiedlichen Interessen erfolgt durch den Flächeneigentümer. 5. Trifft es zu, dass am Wasserturm mit erheblichem Mittelaufwand hergerichtete Spielflächen ganz oder teilweise beseitigt werden sollen? zu 5. Eine vorhandene Spielfläche zwischen dem bestehenden Garagengebäude und dem Wohnturm soll verlagert werden. Diese ist in den 80er Jahren als KITA - Spielplatz entstanden und wurde ab 1995 öffentlich genutzt. Die Herrichtung als öffentlicher Spielbereich erfolgte 1995 als Übergangslösung in einfachster Form. Die damals vorhandenen Sandspielflächen wurden unter Verwendung der alten Einfassungen vergrößert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Dieser Bereich wird im Rahmen der Baumaßnahme neu geordnet und die Spielfläche einschließlich der vorhandenen Spielgeräte verlagert. Die Spielfläche soll dabei insgesamt vergrößert werden. 6. Wie geht das Bezirksamt mit Forderungen von Anwohnern, der Betroffenenvertretung und Umweltverbänden nach Einschränkung der Maßnahmen oder Verzicht auf das Vorhaben um? Welche Rolle spielt dabei der Aspekt, dass die neuen Leitsätze zur Stadterneuerung eine starke Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fordern? zu 6. Die Einhaltung der Leitsätze zur Stadterneuerung wird vom Amt für Umwelt und Natur (AUN) bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen auf öffentlichen Grünanlagen sowie Schulhöfen und KITA-Freiflächen gewährleistet.
Zur Gesamtgestaltung des Wasserturmplatzes ist vom AUN im Jahre 2000 ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Der daraus entstandene Leitplan war die Grundlage für einen öffentlichen Workshop, der im März 2001 vom Sanierungsträger S.T.E.R.N. zusammen mit dem AUN und der Betroffenenvertretung Kollwitzplatz veranstaltet wurde. Hier wurden Idee gesammelt, die in der Planung berücksichtigt wurden.
Die Planung des bevorstehenden Bauabschnittes erfolgt ebenfalls unter der Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen. Speziell für die Gestaltung der Spielbereiche werden Vorschläge erarbeitet, die in die Planung mit einfließen.
Ein Verzicht auf das Vorhaben wäre unverantwortlich, da sich große Bereiche des Wasserturmplatzes baulich in einem sehr schlechten Zustand befinden und ihre Funktion als Aufenthalts- bzw. Grünbereich nicht mehr ausreichend erfüllen.
Mit der Sanierung der Anlage bietet sich die einmalige Chance, die Aufenthaltsqualität der verschiedenen Bereiche nachhaltig zu verbessern und die Substanz des Wasserturmplatzes nachhaltig zu sichern. 7. Welche Realisierungstermine für die einzelnen Planungs- und Umsetzungsabschnitte sind bisher vorgesehen? zu 7. Die konkrete Planung einschließlich der Bürgerbeteiligung soll bis Ende Januar 2006 abgeschlossen sein.
Die Bautätigkeit soll von März bis Dezember 2006 erfolgen, wobei im Vorfeld bereits der Abriss der Gebäude und die o.g. Baumfällungen vorgesehen sind. Matthias Köhne
Bezirksstadtrat

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