Menü
Das ist schon bitter: Wenn der Vorstand einer Kleingartenanlage (KGA) in Pankow beschließt, aus dem Bezirksverband der Gartenfreunde auszutreten und in den Verband der Deutschen Grundstücksnutzer VDGN einzutreten, dann ist die Richtung klar. Der Status der Anlage wird in Frage gestellt, die Nutzung als Kleingarten wird in Frage gestellt, der Weg soll freigemacht werden für die Entwicklung zu einem Wochenendhausgebiet oder zu einem Einfamilienhausgebiet.
In anderen Anlagen ist der Anteil der Dauerbewohner mittlerweile so groß, dass der Charakter der Anlage als Kleingartenanlage fraglich geworden ist. Gerade bei Gerichtsverhandlungen spielt zunehmend eine Frage zunehmend eine Rolle: Ist die Anlage noch eine nach dem Kleingartengesetz geschützte Anlage?
Aber nicht nur mit solchen Anfechtungen haben es die wirklichen Kleingärtner in Pankow derzeit zu tun. Bei einer Anlage läuft die Schutzfrist 2014 ab – unklar, ob sie bis 2020 verlängert wird. Diverse Begehrlichkeiten gerade auf den Anlagen, die sich in Privatbesitz befinden, lassen die Pächter unruhig werden. Heranrückende Wohnbebauung ändert Stück für Stück die baurechtliche Einschätzung. Oftmals sind Anlagen auch auf Flächen, die im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche, also Bauerwartungsland, ausgewiesen sind. Gerade vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung in Pankow – real und prognostiziert – taucht hier ein erheblicher Zielkonflikt auf.
Es verwundert daher nicht, dass – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit einer Teilfläche der KGA Famos (wir berichteten) – die BVV und das Bezirksamt immer intensiver nach Wegen suchen, die Kleingärten dauerhaft zu sichern. Aus diesem Grund hat das Stadtentwicklungsamt in Abstimmung mit dem Kleingartenbeirat eine Systematik entwickelt, welche die Kategorien: FNP, Landeseigentum/Privateigentum, planungsrechtliche Einschätzung (Innen- bzw. Außenbereich) auflistet und Einschätzungen macht, mit welchen Instrumenten die KGA gesichert werden können. Der nächste Schritt ist die Zuordnung einzelner Anlagen in die Kategorien. Für eine Bezirksregion ist dies bereits erfolgt.
Bis März 2013 werden die anderen Anlagen entsprechend den Kategorien zugeordnet. Dann haben wir eine exakte Übersicht, bei welchen Anlagen wir mit welchen Schritten die Sicherung einleiten können. Dann wird es richtig spannend. Die planungsrechtliche Sicherung für eine Kleingartenanlage bedeutet ja nicht nur, dass ein erheblicher Ressourcenaufwand für die Planverfahren selbst die bisherigen Prioritätenlisten deutlich verändern würden. Sie bedeutet auch, dass wir als Bezirk die Anlage ggf. kaufen müssen. Die planungsrechtliche Sicherung als Kleingartenanlage bedeutet in letzter Konsequenz dann auch, dass die Anlagen dem Bundeskleingartengesetz entsprechen müssen. Im Klartext heißt das: Rückbauaufforderungen in Größenordnungen, um den Status der Anlagen zu sichern. Das sollte allen bewusst sein.
Auf der Klausurtagung im Januar 2013 wird sich die Fraktion auch mit diesem Themenkomplex befassen.
zurück
Bezirksverordnete:
Bürgerdeputierte:
Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow