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Was der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Dr. Nelken, und seine Verwaltung trotz eines klaren BVV-Beschlusses weder auf den Weg bringen, geschweige denn rechtsverbindlich umsetzen konnten, hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg per „unanfechtbarem Beschluss“ für die Anwohner des Wohnquartiers zwischen der Kollwitzstraße und Diedenhofer Straße geregelt: Der Neubau im Innenhof der Nr. 42 muss wieder abgerissen werden.
Im Beschluss des OVG (Aktenzeichen OVG 10 S 31.10) wird ausdrücklich auf die öffentliche Grünfläche als „das zentrale, rahmengebende Element bei der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Situation“ nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen) als Grundlage für seine Entscheidung hingewiesen. Dem zu Folge ist die erteilte Baugenehmigung rechtswidrig für den „ergänzenden Anbau“, wie Dr. Nelken in seiner Presseerklärung vom 23.11. den Neubau des Seitenflügels und Quergebäudes mitten in den Innenhof hinein beschönigend beschreibt.
Die aus dem ergangenen Urteil zu erwartenden Probleme für den Bezirk hätten vermieden werden können, wenn Stadtrat Nelken unseren BVV-Beschluss umgesetzt hätte. Im Sommer 2009 hatte die BVV das Bezirksamt beauftragt, blockweise Bebauungspläne aufzustellen. Ziel ist es, auch eine weitere Nachverdichtung durch die „Wiederbebauung“ von Innenhöfen zu verhindern, damit Frischluft und Sonnenlicht auch die Bewohner in den Erdgeschosswohnungen noch erreicht.
Mit unserer Großen Anfrage wollen wir auf der BVV-Tagung am 1. Dezember die Hintergründe für die Erteilung der Baugenehmigung und Auswirkungen des Urteils klären.
Peter Brenn
Fraktionsvorsitzender, Baupolitischer Sprecher
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