BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

24. BVV-Tagung am 13. Mai 2009

Maßnahmen zur Reduzierung von Haushaltsdefiziten im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen - Große Anfrage von Dr. Stefan Schneider

Im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt – eine Pflichtleistung nach SGB XII wurde im Sozialamt Pankow im Jahr 2008 ein Defizit in Höhe von 3,9 Mio Euro erwirtschaftet. Im Haushaltsjahr 2009 wird gegenwärtig weiter defizitär gewirtschaftet, so dass ohne ein sofortiges (!) Umsteuern weitere, wenn nicht höhere Defizite für das Jahr 2009 zu erwarten sind. Diese neuen Defizite in Verbindung mit den noch abzubauenden Verlustvorträgen aus den vergangenen Jahren, die teilweise noch nicht aufgelöst worden sind, sowie mit Blick auf die niedrige Zumessung für den Doppelhaushalt 2010/11 bringt den Bezirk ein eine haushaltspolitische Zwangslage – der nur dann halbwegs glaubhaft begegnet werden kann, wenn versucht wird, in der größten Defizit-Position umgehend gegenzusteuern.

Die Defizite entstehen, weil es bei gesetzlichen Pflichtleistungen keinen Ermessensspielraum gibt, weil die Fallzahlen in Pankow – auch als Resultat der steigenden EinwohnerInnenzahlen insgesamt – steigend sind, und weil aufgrund fehlenden Personals im Sozialamt Zahlungen zusammengezogen gezahlt werden, also in Zweimonatsscheiben. Das führt zu der Konsequenz, dass pro Fall nicht 12 monatliche Zahlungen in der KLR erfasst werden, sondern nur 6. Aufgrund der erheblichen Fallzahlen und der erheblichen Kosten pro Fall entsteht so sehr schnell ein erhebliches Defizit und insgesamt eine Negativspirale.

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Antragspaket:

Nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes Winsstraße und des Sanierungsgebietes Teutoburger Platz im nächsten Jahr können die Sanierungsziele nur dann langfristig gesichert werden, wenn diese durch einen B-Plan abgesichert sind. Ansonsten wären eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich, die zu einer weiteren Verdichtung in diesem städtebaulich hoch sensiblen Bereich führen würde.
Deshalb sollten dem Eigentümer des Grundstückes die Ergebnisse der Gespräche mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee148 / Kastanienallee 97 – 99 vorgestellt und mit ihm ein ähnliches Verfahren angestrebt werden. Da hierbei die Einbeziehung des Bezirksamtes und der BVV im Rahmen eines Gutachterverfahrens von der Erarbeitung der Aufgabenstellung über die Zwischen- und Endpräsentation bis zur Aufstellung des B-Planes in allen Schritten gegeben ist.

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