BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

KA 694/V - Weggefallene „Geschwisterregelung“ in den Schulen

(Ute Schnur)

Antwort

 

1. Wie ist die Praxis bei der Einschulung von Geschwistern in unserem Bezirk?
 
Geschwisterkinder, die in der Einzugsschule wohnen, werden grundsätzlich aufgenommen.
Wenn Eltern einen Antrag zur Aufnahme in eine andere Grundschule stellen, kann diesem nur stattgegeben werden, wenn freie Aufnahmekapazität besteht.
In erster Linie werden dann Geschwisterkinder aufgenommen.

2. Gibt es Angaben darüber, wie viele Geschwister in verschiedene Grundschulen, was für deren Eltern, vor allem aber für Alleinerziehende, einen erheblichen Mehraufwand bedeutet (Schulwege, verschiedene Elternabende) eingeschult wurden?

nein
 
3. Wenn ja, welche Gründe gibt es Geschwister in verschiedene Grundschulen gehen zu lassen?

entfällt
 
4. Gab es Einsprüche seitens der Eltern und wie viele?

Für das Schuljahr 2006 / 2007 wurden insgesamt 53 Ablehnungen an Eltern erteilt, die ihren Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule mit Geschwisterregelung begründet haben.
Insgesamt haben 44 Eltern Widerspruch eingelegt.

5. Wenn ja, wie wurde den Einsprüchen abgeholfen?

Insgesamt konnte von 44 Widersprüchen, 31 abgeholfen werden.
Dies war möglich, da es z.B. an der Elizabeth-Shaw-Grundschule eine zusätzliche Klasse eröff-net werden konnte.

Christine Keil

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